Rechtsprechung
   BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 71/94   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • betriebsraete.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung in der Drogenentwöhnungsbehandlung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Eingruppierung in der Drogenentwöhnungsbehandlung

Verfahrensgang

  • ArbG Hamm, 05.11.1992 - 4 Ca 902/92
  • LAG Hamm, 15.09.1993 - 3 (18) Sa 1898/92
  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 71/94

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA 1996, 392 (Ls.)
  • BB 1995, 1300



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Wird zitiert von ... (33)  

  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 495/94  

    Eingruppierung im sozialpsychiatrischen Dienst

    Der Tatsachenvortrag muß einen wertenden Vergleich mit den unter die Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 16 fallenden nicht herausgehobenen Tätigkeiten enthalten, also Tatsachen, die dafür stehen sollen, daß gegenüber den unter die Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 16 fallenden Tätigkeiten die Klägerin Aufgaben wahrnimmt, die sich durch besondere Schwierigkeiten herausheben (vgl. Senatsurteil vom 22. März 1995 - 4 AZR 71/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vgl. Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zum tariflichen Heraushebungsmerkmal der besonderen Leistungen).

    Es ist notwendig darzulegen, warum eine bestimmte Tätigkeit besonders schwierig ist oder wenigstens als besonders schwierig betrachtet werden kann (Senatsurteil vom 22. März 1995 - 4 AZR 71/94 - AP, aaO; Senatsurteil vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 764/95  

    Eingruppierung: Sozialarbeiter in der Suchttherapie

    Leitsätze: »Die Tätigkeit eines Sozialarbeiters, der im Zusammenwirken mit ärztlichem Personal auf einer Therapiestation eines Krankenhauses eine Gruppe von suchtkranken (alkohol-, medikamentenabhängigen und spielsüchtigen) Patienten betreut, hebt sich, wie der Senat bereits für ähnlich gestaltete Tätigkeiten entschieden hat (insbesondere Urteile des Senats vom 22. März 1995 - 4 AZR 71/94 - AP Nr. 194 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 246/94 - AP Nr. 202 zu §§ 22, 23 BAT 1975), in der Regel nicht durch ihre Bedeutung im Sinne der Vergütungsgruppe IV a Fallgr.

    Beispielhaft genannte seien die Eingruppierung einer Diplom-Sozialarbeiterin in der sog. Forensischen Abteilung eines Landeskrankenhauses, in dem psychisch-kranke Straftäter - vorrangig Sexual- und Gewalttäter, häufig nach langjährigen Haftstrafen und Sicherungsverwahrung - untergebracht sind (Urteil vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 -, n.v.), die Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Drogenentwöhnungsbehandlung, und zwar im klinischen Entzug bei Drogenabhängigen mit stoffgebunden Suchterkrankungen (Urteil vom 22. März 1995 - 4 AZR 71/94 - AP Nr. 194 zu §§ 22, 23 BAT 1975), die Eingruppierung eines Sozialarbeiters in einer Suchtklinik (Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 246/94 - aaO.), die Eingruppierung eines Sozialarbeiters im sozialpsychiatrischen Dienst, in dem schwerstgestörte psychisch-kranke Menschen beraten und betreut werden (Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - aaO.), die Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen im psychiatrischen Krankenhaus, in dem für die Allgemeinheit gefährliche psychisch-kranke Rechtsbrecher untergebracht und behandelt werden (Urteil vom 12. Februar 1997 - 4 AZR 324/95 -, n.v.), und schließlich die Eingruppierung eines Diplom-Sozialarbeiters in einem Zentrum für Forensische Psychiatrie auf einer Station für psychisch-kranke und minderbegabte Rechtsbrecher mit schweren Persönlichkeitsstörungen (Urteil vom 16. April 1997 - 4 AZR 287/95 -, n.v.).

  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 158/02  

    Eingruppierung: Angestellter im Straßenbauamt

    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (zB Senat 22. März 1995 - 4 AZR 71/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 194, zu I der Gründe).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind Anträge, rückständige Differenzbeträge zu verzinsen, prozessual nicht zu beanstanden (vgl. nur Senat 22. März 1995 - 4 AZR 71/94 - aaO).

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  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 350/96  

    Eingruppierung einer Politesse in der Verkehrsunfallaufnahme

    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. Senatsurteile vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 22. März 1995 - 4 AZR 71/94 - AP Nr. 194 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 678/96  
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  • LAG Hessen, 09.01.1996 - 9 Sa 541/95  

    Berufung: Formerfordernisse - Unterschrift; Eingruppierung: Sozialarbeiterin im

    Gleichgültig nämlich, ob man - wie die Klägerin - von einem einzigen großen Arbeitsvorgang ausgeht oder - wie die Beklagte - jeden einzelnen Betreuungsfall angesichts dessen, dass die Klägerin nach eigenem Vortrag keine in sich gleichartige Klientel betreut (Urteil vom 22.03.1995 - 4 AZR 71/94 - AP Nr. 194, unter I 2 b) als Arbeitsvorgang ansieht, ist dem Vortrag der Klägerin nicht zu entnehmen, dass sich ihre Arbeit in letzterem Fall nur zu einem Drittel, ansonsten überhaupt in rechtserheblichem Ausmaß innerhalb des gesamten oder des sonst maßgeblichen Arbeitsvorgangs "personenbezogene Dienstleistungen" durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Vg IV b Fg 16 herausheben würde.

    Zusätzlich ist der Klägerin entgegenzuhalten, dass sie den Begriff der Beratung in Protokollerklärung Nr. 12 tarifwidrig einengt, weil damit alles Tätigwerden im Rahmen sozialarbeiterischer Tätigkeit gemeint ist (BAG Urteil vom 14.06.1995 - 4 - zu Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, unter II 3 AZR 246/94 c; vom 22.03.1995 - 4 AZR 71/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, unter II 3 c), dass sie keine Kontrollfunktionen als übertragene Tätigkeit wahrzunehmen hat und gewichtige Eingriffe in persönliche Lebensumstände, auch im Bereich der §§ 1666 BGB , 50 Abs. 3 SGB VIII, den Gerichten vorbehalten sind und Schwierigkeiten bei der Sachverhaltsermittlung nicht ohne weiteres fachliche Schwierigkeiten sind, und wenn sie das nicht sind, als äußere Schwierigkeiten bei der Ausübung der Arbeit tariflich ohne Belang bleiben (BAG Urteil vom 20.03.1991 - 4 - AP Nr. 156 unter II 4) AZR 471/90.

  • LAG Hessen, 27.02.1996 - 9 Sa 838/95  

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin in der Alten-Betreuung

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  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 265/02  

    Eingruppierung: Referatsleiter "Kulturelle Stadtteilarbeit, Bürgerhäuser"

    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. zB Senat 22. März 1995 - 4 AZR 71/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 194, zu I der Gründe).
  • LAG Hamm, 14.06.1995 - 18 Sa 1379/94  

    Eingruppierung: Sozialarbeiter, der psychisch Kranke betreut

    Bei einem Sozialarbeiter können dies alle Aufgabenbereiche sein, die im Rahmen der vorn ihm verlangten Betreuung einer bestimmten Personengruppe anfallen, (vgl. BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 4 AZR 935/93 - BAG, Urteil vom 22.03.1995 - 4 AZR 71/94 - BAG, Urteil vom 08.02.1995 - 4 AZR 922/93 - BAG, Urteil vom 01.03.1995 - 4 AZR 995/93 -).

    cc) Aus dem Vortrag, dass die Klägerin die Patienten auch behandelt, lässt sich ein besonderer Schwierigkeitsgrad nicht entnehmen (vgl. auch zur Bewertung der Behandlungstätigkeit eines Sozialarbeiters: BAG, Urteil vom 22.03.1995 - 4 AZR 71/94 - BAG, Urteil vom 29.09.1993 - 4 AZR 690/92 - BAG, Urteil vom 08.02.1995 - 4 AZR 922/93 -).

  • LAG Hamm, 14.06.1995 - 18 Sa 1378/94  

    Eingruppierung: Sozialarbeiter, der psychisch Kranke betreut

    Bei einem Sozialarbeiter können dies alle Aufgabenbereiche sein, die im Rahmen der von ihm verlangten Betreuung einer bestimmten Personengruppe anfallen (vgl. BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 4 AZR 935/93 - BAG, Urteil vom 22.03.1995 - 4 AZR 71/94 - BAG, Urteil vom 08.02.1995 - 4 AZR 922/93 - BAG, Urteil vom 01.03.1995 - 4 AZR 995/93 -).

    cc) Aus dem Vortrag, dass der Kläger die Patienten auch behandelt, lässt sich ein besonderer Schwierigkeitsgrad nicht entnehmen (vgl. auch zur Bewertung der Behandlungstätigkeit eines Sozialarbeiters: BAG, Urteil vom 22.03.1995 - 4 AZR 71/94 - BAG, Urteil vom 29.09.1993 - 4 AZR 690/92 - BAG, Urteil vom 08.02.1995 - 4 AZR 922/93 -).

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1055/94  

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2011 - 10 Sa 2291/10  

    § 22 BAT

  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 711/95  

    Eingruppierung eines Sozialpädagogen in psychiatrischem Wohnheim

  • LAG Hessen, 08.10.2008 - 2 Sa 529/08  

    Eingruppierung in die Entgeltgruppe Ä 5 TV-Ärzte - Tarifmerkmal "durch

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 287/95  
  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 552/96  
  • LAG Köln, 18.04.2007 - 3 Sa 1405/06  

    Eingruppierung; ERA; zusätzliche Fachausbildung; Sprachkurs

  • BAG, 06.08.2003 - 4 AZR 445/02  

    Eingruppierung: Hausmeister in Verwaltungsgebäuden

  • LAG Hessen, 20.02.1996 - 9 Sa 612/95  

    Eingruppierung: Sachbearbeiterin für die Bearbeitung der Fehlbelegungsabgabe bei

  • LAG Hessen, 13.02.1996 - 9 Sa 1241/95  

    Eingruppierung: Sachbearbeiter im Bauverwaltungsamt - Begriff der "entsprechenden

  • LAG Hessen, 20.02.1996 - 9 Sa 1135/95  

    Eingruppierung: Verwaltungs-Fachangestellter

  • LAG Hessen, 10.11.1996 - 9 Sa 745/96  

    Eingruppierung: arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Hessen, 19.06.2001 - 2 Sa 3/01  

    Streit um Höhergruppierung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 351/96  
  • LAG Hessen, 29.10.2008 - 2 Sa 36/08  

    Eingruppierung - Arzt - Entgeltgruppe Ä 5 - Tarifmerkmal "durch ausdrückliche

  • LAG Hessen, 05.09.1995 - 9 Sa 586/95  
  • LAG Hessen, 28.11.1995 - 9 Sa 297/95  
  • LAG Hessen, 03.12.1996 - 9 Sa 521/96  

    Eingruppierung: Sozialarbeiter - Betreuung von Asylbewerbern; Ausschlussfrist:

  • LAG Hessen, 27.05.1997 - 9 Sa 1406/96  
  • LAG Hessen, 14.10.1997 - 9 Sa 955/97  
  • LAG Hessen, 05.02.2003 - 2/1/2 Sa 1261/01  
  • LAG Köln, 14.07.1995 - 12 Sa 401/95  
  • LAG Hessen, 27.05.1997 - 9 Sa 1407/96  
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