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   BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 203/03   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

  • NWB SteuerXpert START

    BAT § 22, § 23; BAT-O § 11 Satz 2; Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Ersten Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-O) vom 8. Mai 1991 § 2 Ziff. 3; BGB § 315

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern; konstitutiv vereinbarte Vergütungsgruppe

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

Verfahrensgang

  • ArbG Stralsund, 06.08.2002 - 5 Ca 85/02
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2003 - 2 Sa 469/02
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 203/03



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Wird zitiert von ... (17)  

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 67/07  

    Eingruppierung im Hochschuldienst Sachsen-Anhalt

    (aa) Die vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung einer bloß deklaratorischen Bedeutung der genannten Vereinbarung setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der vertraglichen Festlegung hinsichtlich der Eingruppierung ein Regelwerk mit abstrakten Tätigkeitsmerkmalen existierte, das auf das Rechtsverhältnis der Parteien Anwendung gefunden hätte, und wenn sich letztlich hieraus eine zutreffende Eingruppierung hätte ermitteln lassen, ohne dass es der - eben nur deklaratorischen - Benennung der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag bedurft hätte (BAG 22. Juli 2004 - 8 AZR 203/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 126; 16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 21 mwN).

    Eine Regelung für Lehrer an Hochschulen ist aber in der BBesO in den Ämtern der Besoldungsgruppen A 14 und A 13 nicht ausgebracht (BAG 22. Juli 2004 - 8 AZR 203/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 126; vgl. auch BBesO A und B BGBl. I 1992 S. 429, 438 f. in der Fassung vom 9. März 1992, gültig vom 1. Januar 1992 bis zum 14. August 1993).

    Die TdL-Richtlinien vom 24. Juni 1991 in der damals geltenden Fassung vom 23. Januar 1992 mit den am 5. August 1992 beschlossenen Änderungen sahen aber keine Eingruppierungsregelungen für Lehrkräfte im Hochschulbereich vor (BAG 22. Juli 2004 - 8 AZR 203/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 126).

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06  

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

    Daraus wird deutlich, dass die Tarifvertragsparteien die Geltung von vom Arbeitgeber zu erstellenden Richtlinien vereinbaren wollten, die als einseitige Leistungsbestimmung in Ergänzung des Verweises auf das Beamtenrecht und in den Grenzen des § 315 BGB die Eingruppierung regeln (BAG 8. August 2002 - 8 AZR 647/00 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 23; 22. Juli 2004 - 8 AZR 203/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 126).
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 675/05  

    Lehrkräfte - Anzahl der Unterrichtspflichtstunden

    Ausgehend von diesen Grundsätzen kann die bloße Angabe einer Pflichtstundenzahl im Arbeitsvertrag des öffentlichen Dienstes nicht dahin ausgelegt werden, dass dem Angestellten ein eigenständiger, von den tariflichen Voraussetzungen unabhängiger arbeitsvertraglicher Anspruch auf eine bestimmte Pflichtstundenzahl zustehen soll (BAG 22. Juli 2004 - 8 AZR 203/03 - ZTR 2005, 198 zur Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag).
mehr
  • BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 187/06  

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt des vorliegenden Rechtsstreits von demjenigen, der der Entscheidung des Achten Senats vom 22. Juli 2004 (- 8 AZR 203/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 126) zugrunde liegt.
  • BAG, 12.10.2005 - 4 AZR 147/04  

    Eingruppierung einer Fachlehrerin nach dem Nichterfüllererlass

    Diese Grundsätze gelten auch bei der Eingruppierung von Lehrern (zB BAG 22. Juli 2004 - 8 AZR 203/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 126 und 22. Juli 2004 - 8 AZR 360/03 -).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 360/03  

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

    Ib BAT-O in den Arbeitsverträgen mangels bestehender abstrakter Regelung als konstitutiv vereinbarte Eingruppierung angesehen werden, so dass eine korrigierende Rückgruppierung ausschied (Senat 22. Juli 2004 - 8 AZR 203/03 -).
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 424/06  

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen Für die

    Daraus wird deutlich, dass die Tarifvertragsparteien die Geltung von vom Arbeitgeber zu erstellenden Richtlinien vereinbaren wollten, die als einseitige Leistungsbestimmung in Ergänzung des Verweises auf das Beamtenrecht und in den Grenzen des § 315 BGB die Eingruppierung regeln (BAG 8. August 2002 - 8 AZR 647/00 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 23; 22. Juli 2004 - 8 AZR 203/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 126).
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 227/06  

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

    Daraus wird deutlich, dass die Tarifvertragsparteien die Geltung von vom Arbeitgeber zu erstellenden Richtlinien vereinbaren wollten, die als einseitige Leistungsbestimmung in Ergänzung des Verweises auf das Beamtenrecht und in den Grenzen des § 315 BGB die Eingruppierung regeln (BAG 8. August 2002 - 8 AZR 647/00 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 23; 22. Juli 2004 - 8 AZR 203/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 126).
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 175/06  

    Lehrereingruppierung, "Beförderungsanspruch", Rechtsschutz gegen dienstliche

    Daraus wird deutlich, dass die Tarifvertragsparteien die Geltung von vom Arbeitgeber zu erstellenden Richtlinien vereinbaren wollten, die als einseitige Leistungsbestimmung in Ergänzung des Verweises auf das Beamtenrecht und in den Grenzen des § 315 BGB die Eingruppierung regeln (BAG 8. August 2002 - 8 AZR 647/00 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 23; 22. Juli 2004 - 8 AZR 203/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 126).
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 174/06  

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

    Daraus wird deutlich, dass die Tarifvertragsparteien die Geltung von vom Arbeitgeber zu erstellenden Richtlinien vereinbaren wollten, die als einseitige Leistungsbestimmung in Ergänzung des Verweises auf das Beamtenrecht und in den Grenzen des § 315 BGB die Eingruppierung regeln (BAG 8. August 2002 - 8 AZR 647/00 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 23; 22. Juli 2004 - 8 AZR 203/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 126).
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 525/06  

    Lehrereingruppierung, "Beförderungsanspruch", Rechtsschutz gegen dienstliche

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 204/03  

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg- Vorpommern

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 205/03  

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 359/03  

    Eingruppierung eines Lehrers im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 336/03  

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg- Vorpommern

  • LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 1173/05  

    Überprüfung einer Leistungsbeurteilung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 6 Sa 432/09  

    Eingruppierung eines Mess- und Regelmechanikers im öffentlichen Dienst;

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