Rechtsprechung
   BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 365/04   

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Kurzfassungen/Presse

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Sozialplan: Die Bildung von Altersgruppen dient ausgewogener Struktur

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (22)  

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05  

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Punktesystem

    Vor allem aber kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats für die Beurteilung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung auf den Zeitpunkt des Kündigungszugangs an (vgl. nur 21. April 2005 - 2 AZR 241/04 - BAGE 114, 258; 22. September 2005 - 2 AZR 365/04 - 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 64 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128; 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07  

    Betriebsbedingte Kündigung

    Dem steht es gleich, wenn Arbeitsplätze bis zum Ablauf der Kündigungsfrist frei werden (vgl. Senat 22. September 2005 - 2 AZR 365/04 -), sofern dies dem Arbeitgeber im Kündigungszeitpunkt bekannt war oder bekannt sein musste.
  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 98/05  

    Annahmeverzug - Annahme zumutbarer Arbeit

    Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Beklagten wurde durch Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. September 2005 (- 2 AZR 365/04 -) zurückgewiesen.
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  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 434/05  

    Betriebsbedingte Kündigung

    Soweit der Arbeitgeber dann, wenn seine unternehmerische Entscheidung nahe an den Kündigungsentschluss heranrückt, seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit ("Dauer") verdeutlichen muss, ist diese Vortragslast kein Selbstzweck (vgl. zuletzt Senat 22. September 2005 - 2 AZR 365/04 -).
  • ArbG Cottbus, 20.07.2007 - 6 Ca 482/07  

    Betriebsbedingte Massenänderungskündigung - lineare Kürzung der Arbeitszeit

    Eine unternehmerische Organisationsentscheidung kann nicht nur in einer (Um-) Gestaltung der Arbeitsabläufe, sondern auch darin liegen, festzulegen, mit welcher Stärke der Belegschaft des Betriebes zukünftig das Unternehmensziel erreicht werden soll bzw. welche Kapazität an einzusetzenden Arbeitskräften und ihrer Arbeitszeit vorgehalten werden muss ( BAG vom 22.09.2005 ­ 2 AZR 365/04, Juris Rn 20).

    Da die Kündigungsentscheidung selbst nach dem Gesetz nicht frei, sondern an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") verdeutlichen, damit das Gericht prüfen kann, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich, also missbräuchlich ausgesprochen worden ist (BAG vom 22.09.2005 ­ 2 AZR 365/04, Juris Rn 20).

    Vermieden werden soll außerdem, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand benutzt wird, um Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen und lediglich die Arbeitsvertragsinhalte und die gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen als zu belastend angesehen werden (BAG vom 22.09.2005 ­ 2 AZR 365/04, Juris Rn 20).

    Eine in diesem Sinne objektiv unvollständige Anhörung verwehrt es dem Arbeitgeber allerdings, im Kündigungsschutzprozess Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhaltes hinaus gehen (BAG vom 22.09.2005 ­ 2 AZR 365/04, Juris Rn 31).

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 388/06  

    Änderungskündigung

    Vermieden werden soll außerdem, dass die organisatorische Entscheidung lediglich als Vorwand benutzt wird, um Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen und lediglich die Arbeitsvertragsinhalte und die gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen als zu belastend angesehen werden (BAG 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31, zu II 1 d der Gründe; 22. September 2005 - 2 AZR 365/04 - , zu B I 2 c aa der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 30.11.2010 - 8 Sa 1234/09  

    Betriebsbedingte Kündigung bei Personalabbau; Unzumutbarkeit einer

    Dagegen ist die unternehmerische Entscheidung nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG, Urteil vom 22.09.2005 - 2 AZR 365/04, n.v.).

    Vermieden werden soll außerdem, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand benutzt wird, um Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen und lediglich die Arbeitsvertragsinhalte und die gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen als zu belastend angesehen werden (BAG, Urteile vom 18.09.2008 - 2 AZR 560/07, NZA 2009, 142; vom 22.09.2005 - 2 AZR 365/04, n.v., vom 26.09.2002 - 2 AZR 636/01, NZA 2003, 549).

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 435/05  

    Betriebsbedingte Kündigung

    Soweit der Arbeitgeber dann, wenn seine unternehmerische Entscheidung nahe an den Kündigungsentschluss heranrückt, seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit ("Dauer") verdeutlichen muss, ist diese Vortragslast kein Selbstzweck (vgl. zuletzt Senat 22. September 2005 - 2 AZR 365/04 -).
  • LAG Hessen, 25.05.2009 - 17 Sa 1399/08  

    Interessenausgleich mit Namensliste

    Eine unternehmerische Organisationsentscheidung kann nicht nur in einer Umgestaltung der Arbeitsabläufe liegen, sondern auch darin, festzulegen, mit welcher Stärke der Belegschaft des Betriebs zukünftig das Unternehmensziel erreicht werden soll bzw. welche Kapazität an einzusetzenden Arbeitskräften und ihrer Arbeitszeit vorgehalten werden muss (BAG 22. September 2005 - 2 AZR 365/04 - n.v., juris) .

    Vermieden werden soll außerdem, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand benutzt wird, um Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen und lediglich die Arbeitsvertragsinhalte und die gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen als zu belastend angesehen werden (BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 151; BAG 22. September 2005 - 2 AZR 365/04 - aaO; BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 - aaO) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2010 - 6 Sa 71/10  

    Betriebsbedingte Kündung eines "Medical Director" zur Betreuung klinischer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auf den vorliegenden Fall übertragbar ist - entsteht ein inner- oder außerbetrieblich veranlasstes Erfordernis für eine Kündigung i. S. v. § 1 Abs. 2 KSchG in aller Regel nicht unmittelbar und allein durch bestimmte wirtschaftliche Entwicklungen, sondern u.a. aufgrund einer entsprechend veranlassten Entscheidung des Arbeitgebers, einer sogenannten unternehmerischen Entscheidung (BAG Urteile vom 07. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 = BAGE 31, 157; 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 37; 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 = BAGE 65, 61; 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 = BAGE 92, 71 und vom 22. September 2005 - 2 AZR 365/04 n. v.).

    Ist eine derartige unternehmerische Entscheidung gefällt worden, so ist sie nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. BAG Urteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 = BAGE 92, 71; Urteil vom 22. September 2005, a. a. O.).

  • ArbG Cottbus, 15.12.2009 - 6 Ca 1347/09  
  • LAG Düsseldorf, 10.08.2010 - 17 Sa 1453/08  

    Verzugslohnansprüche gegen Betriebsveräußerin bei Widerspruch gegen Übergang des

  • LAG Köln, 19.10.2010 - 12 Sa 793/10  

    Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste;

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 813/05  

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Punktesystem

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 817/05  

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Punktesystem

  • LAG Düsseldorf, 20.09.2007 - 11 Sa 611/07  

    Unwirksamkeit betriebsbedingter Kündigung bei offenbar unsachlicher

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 814/05  

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Punktesystem

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 815/05  

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Punktesystem

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 816/05  

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Punktesystem

  • ArbG Mönchengladbach, 15.11.2012 - 4 Ca 2171/12  

    Betriebsbedingte Kündigung, Óberprüfbarkeit der Unternehmerentscheidung, Personal

  • LAG Hessen, 11.06.2012 - 17 Sa 1374/11  

    Austauschbarkeit - betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • ArbG Köln, 08.11.2011 - 14 Ca 2862/11  
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