Rechtsprechung
| BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 171/88 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Betriebliche Altersversorgung: Zum Umfang der Einstandspflicht des PSV nach Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Kommanditgesellschaft
- betriebsraete.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstandspflicht d. PSV nach Umwandlung eines Unternehmens
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Einstandspflicht des PSV nach Umwandlung eines Unternehmens
- Betriebs-Berater
Einstandspflicht des PSV nach Umwandlung eines Unternehmens
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Haftung des früheren Einzelunternehmers für bis zur Umwandlung in eine GmbH & Co. KG entstandene Betriebsrentenansprüche trotz späterer Insolvenz der KG
Verfahrensgang
- ArbG Braunschweig, 10.12.1986 - 3 Ca 261/84
- LAG Niedersachsen, 19.02.1988 - 9 Sa 314/87
- BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 171/88
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 64, 62
- ZIP 1990, 939
- VersR 1990, 1373
- BB 1990, 1136
- BB 1990, 2412
- DB 1990, 1466
- NZA 1990, 685
Wird zitiert von ... (23)
- BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 85/05
Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers
Der Senat hatte im Urteil vom 23. Januar 1990 (- 3 AZR 171/88 - BAGE 64, 62, zu III 1 der Gründe) entschieden, dass § 28 HGB als speziellere Regelung dem § 613a BGB vorgeht.Diese Auffassung ist zwar im Schrifttum umstritten (…zustimmend ua. ErfK/Preis 6. Aufl. § 613a BGB Rn. 139; Reichold Anm. II AP BetrAVG § 7 Nr. 56;… aA ua. MünchKommHGB/Lieb 2. Aufl. § 28 Rn. 31 und 39).
Auf die in § 28 HGB aF geregelten Fälle des Eintritts eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen war die vom Bundesgerichtshof entwickelte, an § 159 HGB anknüpfende zeitliche Haftungsbegrenzung nicht übertragbar (BAG 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 - BAGE 64, 62, zu II 2 c der Gründe; 29. Januar 1991 - 3 AZR 593/89 -BAGE 67, 105, zu II 3 b der Gründe).
Es ist nicht einzusehen, weshalb ein Kaufmann von persönlich eingegangenen Verpflichtungen schneller frei werden soll, nur weil er sein Geschäft in eine Personengesellschaft umwandelt, an der er beteiligt bleibt (BAG 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 - aaO).
Erst wenn dieser insolvent ist, kann eine Eintrittspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins entstehen (BAG 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 -BAGE 64, 62, zu II 3 c der Gründe).
- BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 88/05
Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers
Der Senat hatte im Urteil vom 23. Januar 1990 (- 3 AZR 171/88 - BAGE 64, 62, zu III 1 der Gründe) entschieden, dass § 28 HGB als speziellere Regelung dem § 613a BGB vorgeht.Diese Auffassung ist zwar im Schrifttum umstritten (…zustimmend ua. ErfK/Preis 6. Aufl. § 613a BGB Rn. 139; Reichold Anm. II AP BetrAVG § 7 Nr. 56;… aA ua. MünchKommHGB/Lieb 2. Aufl. § 28 Rn. 31 und 39).
Auf die in § 28 HGB aF geregelten Fälle des Eintritts eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen war die vom Bundesgerichtshof entwickelte, an § 159 HGB anknüpfende zeitliche Haftungsbegrenzung nicht übertragbar (BAG 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 - BAGE 64, 62, zu II 2 c der Gründe; 29. Januar 1991 - 3 AZR 593/89 -BAGE 67, 105, zu II 3 b der Gründe).
Es ist nicht einzusehen, weshalb ein Kaufmann von persönlich eingegangenen Verpflichtungen schneller frei werden soll, nur weil er sein Geschäft in eine Personengesellschaft umwandelt, an der er beteiligt bleibt (BAG 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 - aaO).
Erst wenn dieser insolvent ist, kann eine Eintrittspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins entstehen (BAG 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 -BAGE 64, 62, zu II 3 c der Gründe).
- BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 13.98
Analogie; teleologische Reduktion; Arbeitgeber i.S. des Betriebsrentenrechts; …
Dazu gehören auch betriebsrentenrechtliche Versorgungsverbindlichkeiten (stRspr, vgl. BAG, Urteile vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 - BAGE 64, 62 , vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - NJW 1992, 708 sowie vom 16. Februar 1993 - 3 AZR 347/92 - NZA 1993, 643).Diese Rechtsprechung betrifft jedoch die Fälle eines gesetzlichen Schuldbeitritts des neuen Betriebsinhabers gemäß § 28 HGB (vgl. BAG, Urteile vom 23. Januar 1990, a.a.O. S. 70 sowie vom 29. Januar 1991 - 3 AZR 593/89 - BAGE 67, 105 ).
Unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 BetrAVG gehen die Ansprüche oder Anwartschaften des Berechtigten gegen den Arbeitgeber auf den Beklagten über; in entsprechender Anwendung des § 401 BGB werden von dem Übergang auch Mithaftungsansprüche der in Rede stehenden Art erfaßt (vgl. BAG, Urteile vom 12. Dezember 1989 - 3 AZR 540/88 - BAGE 63, 393 und vom 23. Januar 1990, a.a.O. S. 73).
- LAG Düsseldorf, 09.07.1999 - 9 Sa 188/99
Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Ruhegeldansprüche, die bereits …
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 3. Senats des BAG vom 23.01.1990 - 3 AZR 171/88 - müsse der Beklagte weiterhin für die von ihm begründeten Rentenverpflichtungen einstehen.Bisheriger Geschäftsinhaber und Gesellschaft werden Gesamtschuldner (BAG 23.01.1990 3 AZR 171/88 DB 1990, 1466 = NZA 1990, 685 = BB 1990, 2412).
Auch für die Nachhaftung des Einzelkaufmanns, der sein Unternehmen veräußert oder im Wege der Sachgründung in eine Gesellschaft einbringt, wollte das BAG eine Enthaftung des Firmenveräußerers jedenfalls für Ruhegeldverbindlichkeiten nicht anerkennen, weil Versorgungsschulden aufgrund von § 26 HGB a. F. entgegen § 613 a Abs. 1 BGB nicht auf den Betriebserwerber übergingen (BAG AP Nr. 1 zu § 26 HGB; BAG AP Nr. 64 zu § 7 BetrAVG = NZA 1991, 555, 557), was auch für den in § 28 HGB geregelten Fall der Umwandlung eines einzelkaufmännischen Unternehmens in eine GmbH & Co. KG gilt (BAG NZA 1990, 685 = AP Nr. 56 zu § 7 BetrAVG = DB 1990, 466).
- LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2005 - 4 Sa 297/04
betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Verjährungsvereinbarung
Dieser und die Gesellschaft haften als Gesamtschuldner, und zwar für die im Geschäftsbetrieb des Einzelkaufmanns vorhandenen Altschulden, nämlich jene Schulden, die im Betrieb vor Gründung der neuen Gesellschaft entstanden sind (…Ammon, a. a. O., § 28 Rn 28, 29; BAG, Urteil vom 23.01.1990, Az.: 3 AZR 171/88, unter II. 2.a der Entscheidungsgründe; zitiert nach Juris).Mit Urteil vom 23.01.1990 (3 AZR 171/88) hat das Bundesarbeitsgericht eine Übertragung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Haftungsbeschränkungen auf die Fälle der Begründung einer gesamtschuldnerischen Haftung nach § 28 HGB abgelehnt.
Als Arbeitgeberin im Sinne des Insolvenzschutzes ist die Kommanditgesellschaft aber nicht schon deshalb anzusehen, weil sie aufgrund gesellschaftsrechtlicher Regelungen neben dem früheren Einzelkaufmann (Beklagter) für die Versorgungsverbindlichkeiten nach § 28 Abs. 1 HGB haftet (vgl. dazu BAG, Urteil vom 23.01.1990 3 AZR 171/88, II. 3. c).
- LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2005 - 4 Sa 298/04
betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Verjährungsvereinbarung
Dieser und die Gesellschaft haften als Gesamtschuldner, und zwar für die im Geschäftsbetrieb des Einzelkaufmanns vorhandenen Altschulden, nämlich jene Schulden, die im Betrieb vor Gründung der neuen Gesellschaft entstanden sind (…Ammon, a. a. O., § 28 Rn 28, 29; BAG, Urteil vom 23.01.1990, Az.: 3 AZR 171/88, unter II. 2.a der Entscheidungsgründe; zitiert nach Juris).Mit Urteil vom 23.01.1990 (3 AZR 171/88) hat das Bundesarbeitsgericht eine Übertragung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Haftungsbeschränkungen auf die Fälle der Begründung einer gesamtschuldnerischen Haftung nach § 28 HGB abgelehnt.
Als Arbeitgeberin im Sinne des Insolvenzschutzes ist die Kommanditgesellschaft aber nicht schon deshalb anzusehen, weil sie aufgrund gesellschaftsrechtlicher Regelungen neben dem früheren Einzelkaufmann (Beklagter) für die Versorgungsverbindlichkeiten nach § 28 Abs. 1 HGB haftet (vgl. dazu BAG, Urteil vom 23.01.1990 3 AZR 171/88, II. 3. c).
- BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 593/89
Insolvenzsicherung bei Unternehmensumwandlung
Er wird zwar häufig für die schon bei der Übernahme bestehenden Versorgungsverbindlichkeiten mithaften, wird er aber insolvent, so muß sich der Versorgungsberechtigte zunächst an den halten, der sein Arbeitgeber war, bevor er in den Ruhestand trat (Urteil des Senats vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 171/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 3 c der Gründe).b) Zur zeitlichen Haftungsbegrenzung des bisherigen Einzelunternehmers im Falle des § 28 HGB (Eintritt eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen) hat der Senat im Urteil vom 23. Januar 1990 (- 3 AZR 171/88 - zu II 1 c der Gründe) Stellung genommen.
- LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2005 - 5 Sa 299/04
betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Kommanditist, Altarbeitgeber, …
c) Ungeachtet dessen lehnte das Bundesarbeitsgericht aber auch eine Erweiterung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hinsichtlich der Nachhaftungsbegrenzung bei der Fortführung der Firma eines Einzelkaufmannes durch den Erwerber (…BAG, Urt. v. 24.03.1989 - 3 AZR 384/85 -, zit. n. Juris) sowie für den Einzelkaufmann bei Eintritt eines Anderen in sein Geschäft ab (BAG, Urt. v. 23.01.1990 - 3 AZR 171/88 -, zit n. Juris;… Urt. v. 29.01.1991 - 3 AZR 593/89 -, zit . n. Juris).Als Arbeitgeberin im Sinne des Insolvenzschutzes ist die Kommanditgesellschaft aber nicht schon deshalb anzusehen, weil sie aufgrund gesellschaftsrechtlicher Regelungen neben dem früheren Einzelkaufmann (Beklagten) für die Versorgungsverbindlichkeiten nach § 28 Abs. 1 HGB haftet (BAG, Urt. v. 23.01.1990 - 3 AZR 171/88, Entscheidungsgründe unter II. 3. c).
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2009 - 8 Sa 544/08
Haftung des Erben des Arbeitgebers für Betriebsrentenansprüche
Zu diesen gehören auch Ansprüche aus Versorgungszusagen, wobei unerheblich ist, ob es sich zur Zeit des Erbfalles um bereits fällige Schulden oder um aufschiebend bedingte Verbindlichkeiten handelte (BAG v. 23.01.1990 - 3 AZR 171/88 - AP Nr. 56 zu § 7 BetrAVG).Der bisherige Geschäftsinhaber und die Gesellschaft werden Gesamtschuldner (BAG v. 23.01.1990 - 3 AZR 171/88 - AP Nr. 56 zu §§ 7 BetrAVG).
- LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 363/00
Betriebsübergang: Keine Anwendbarkeit von § 613a auf ein freies Dienstverhältnis, …
Eine solche Fallgestaltung würde zwar unter den Anwendungsbereich des § 613a BGB fallen (BAG v. 23.01.1990 - 3 AZR 171/88, KTS 1990, 508, 514 = NZA 1990, 685, 688 = ZIP 1990, 939, 943;… s. dazu auch KR-Pfeiffer, § 613a BGB Rdn. 45;… MüKo-Schaub, § 613a BGB Rdn. 24), hätte aber vorliegend nicht dazu führen können, daß der Kläger seine Anstellung verloren hätte. - BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 95/10
Haftung nach dem AEntG - Insolvenz des Nachunternehmers
- LAG Köln, 09.05.2003 - 11 Sa 1145/02
Betriebliche Altersversorgung: Nicht insolvenzgeschützte Versorgunszusage
- BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 594/89
- BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 597/89
- BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 595/89
- BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 596/89
- LAG Hamm, 08.05.2001 - 6 Sa 1858/98
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - 6 Sa 219/09
Bauvertrag - Bürgenhaftung des Bauunternehmens zu Gunsten des Nachunternehmens
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - 6 Sa 311/09
Bürgenhaftung
- BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 111/10
Erlöschen der Haftung des Hauptunternehmers bei Insolvenz des Nachunternehmers
- BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 814/09
Erlöschen der Haftung des Hauptunternehmers bei Insolvenz des Nachunternehmers
- LAG München, 13.02.2003 - 4 Sa 581/02
Verjährung der Nachhaftung für Betriebsrentenansprüche
- BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 263/10
Erlöschen der Haftung des Hauptunternehmers bei Insolvenz des Nachunternehmers
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