Rechtsprechung
   BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 656/08   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglied

  • openjur.de

    Kündigungsschutz; Betriebsratsmitglied

  • Betriebs-Berater

    Kein Sonderkündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder bei Stilllegung einer Betriebsabteilung

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  • Bundesarbeitsgericht

    Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglied

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Stilllegung einer Betriebsabteilung: Kein Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Weiterbeschäftigung an einem höherwertigen Arbeitsplatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern bei Stilllegung von Betriebsabteilungen; Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beschäftigung in einer gleichwertigen Stellung [§ 15 Abs. 1 KSchG]

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kein Sonderkündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder bei Stilllegung einer Betriebsabteilung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz eines Betriebsratsmitglieds bei Stilllegung einer Betriebsabteilung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Betriebsratmitglied aus der stillgelegten Betriebsabteilung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Im Fall der Stilllegung muss dem Mandatsträger vor der Beendigungskündigung ein geringerwertiger Arbeitsplatz angeboten werden

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 2010, 2443
  • DB 2010, 2621
  • NZA 2010, 1288



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09  

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Im Rahmen des allgemeinen Kündigungsschutzes ist der Arbeitgeber regelmäßig nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung eine Beförderungsstelle anzubieten (Senat 23. Februar 2010 - 2 AZR 656/08 - Rn. 40; 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - zu III 2 d cc der Gründe, BAGE 95, 350).
  • LAG Niedersachsen, 07.10.2011 - 12 Sa 139/11  

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Stilllegung der

    Eine Betriebsabteilung im Sinne von § 15 Abs. 5 KSchG ist ein räumlich und organisatorisch abgegrenzter Teil des Betriebs, der eine personelle Einheit erfordert, dem eigene technische Betriebsmittel zur Verfügung stehen und der einen eigenen Betriebszweck verfolgt, auch wenn dieser in einem bloßen Hilfszweck für den arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebs besteht (BAG 23.02.2010, 2 AZR 656/08, AP Nr. 66 zu § 15 KSchG 1969, Rn. 29).

    32 a) Eine Betriebsabteilung im Sinne von § 15 Abs. 5 KSchG ist ein räumlich und organisatorisch abgegrenzter Teil des Betriebes, der eine personelle Einheit erfordert, dem eigene technische Betriebsmittel zur Verfügung stehen und der einen eigenen Betriebszweck verfolgt, auch wenn dieser in einem bloßen Hilfszweck für den arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebes besteht (BAG 23.02.2010, 2 AZR 656/08, AP Nr. 66 zu § 15 KSchG 1969, Rn. 29).

    So zeigt die vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 23.02.2010 (a. a. O. Rn. 31) durchgeführte Prüfung, dass das Bundesarbeitsgericht konkrete tatsächliche Feststellungen verlangt, aus denen sich sowohl die angenommene räumliche und organisatorische Abgrenzung als auch die klare Abgrenzung der Arbeitsaufgaben ergeben, damit von einer Verselbständigung dieser Einheit im Sinne einer Betriebsabteilung gesprochen werden kann.

  • LAG Hamm, 14.10.2011 - 10 Sa 527/11  

    Ordentliche Änderungskündigung gegenüber einem Ersatzmitglied des Betriebsrats

    Eine Betriebsabteilung ist ein räumlich und organisatorisch abgegrenzter Teil eines Betriebes, der eine personelle Einheit erfordert, dem eigene technische Betriebsmittel zur Verfügung stehen und der eigene Betriebszwecke verfolgt, die Teil eines arbeitstechnischen Zwecks des Gesamtbetriebs sind oder in einem bloßen Hilfszweck für den arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebs bestehen können (BAG 30.05.1958 - 1 AZR 478/57 - AP KSchG § 13 Nr. 13; BAG 20.01.1984 - 7 AZR 443/82 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 16; BAG 17.11.2005 - 6 AZR 118/05 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 60; Rn. 28; BAG 21.11.2007 - 10 AZR 782/06 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 297, Rn. 30; BAG 23.02.2010 - 2 AZR 656/08 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 66, Rn. 29 m.w.N.).

    Auch das Bundesarbeitsgericht hält an der räumlichen Komponente bei der Begriffsbestimmung der Betriebsabteilung ausdrücklich fest (BAG 23.02.2010 - 2 AZR 656/08 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 66, Rn. 29).

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  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11  

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Dafür, dass ein solches Angebot wegen "Unannehmbarkeit" hätte unterbleiben können (vgl. dazu BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 656/08 - Rn. 57, BAGE 133, 226; 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 - Rn. 34, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 130 = EzA KSchG § 2 Nr. 62), fehlt es an Anhaltspunkten.
  • LAG Düsseldorf, 17.08.2010 - 17 Sa 406/10  

    Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung; Abgrenzung von

    Da es sich bei der auf § 15 Abs. 4 KSchG gestützten Kündigung um eine ordentliche Kündigung handelt (BAG Urteil v. 23.02.2010 - 2 AZR 656/08 - EzA-SD 2010, Nr. 16, 3-5; 03.04.1987 - 7 AZR 65/86 - NV), hatte die Anhörung nach § 102 BetrVG zu erfolgen.
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 163/11  

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Im Übrigen wäre selbst im anderen Fall fraglich, ob die Umwandlung der Stellen der "Station Manager" in Beförderungsstellen für sich genommen einer Weiterbeschäftigung des Klägers entgegenstünde (zur Problematik vgl. BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 656/08 - Rn. 40, BAGE 133, 226; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 37, AP KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163).
  • LAG Hamm, 22.09.2010 - 5 Sa 1315/09  
    Grundsätzlich soll der Arbeitnehmer selbst entscheiden können, ob er eine Weiterbeschäftigung unter erheblich verschlechterten Arbeitsbedingungen für zumutbar hält oder nicht (BAG, Urteil vom 21.09.2006 - 2 AZR 607/05 -, NZA 2007, S. 431 unter B. III. 1. der Entscheidungsgründe m.w.N.; BAG, Urteil vom 23.02.2010 - 2 AZR 656/08 - , unter II. 3. f) gg) der Entscheidungsgründe m.w.N.).
  • LAG Hamm, 15.04.2011 - 13 Sa 116/11  

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Wahlbewerbers bei unsubstantiierten

    Dem Kläger, der als Wahlbewerber für die am 19.05.2010 stattgefundene Betriebsratswahl im maßgeblichen Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung am 21.07.2010 noch den nachwirkenden besonderen Kündigungsschutz gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 KSchG besaß, konnte nicht unter den engen Anspruchsvoraussetzungen des § 15 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 KSchG ordentlich gekündigt werden, weil die dafür erforderlichen Voraussetzungen beklagtenseits nicht substantiiert dargelegt worden sind ( vgl. zuletzt BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 656/08 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 66).
  • LAG Hessen, 19.05.2011 - 14 Sa 1479/10  

    Änderungskündigung und Interessenausgleich mit Namensliste - Vermutungswirkung

    Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 21.09.2006 - 2 AZR 607/05 sowie vom 23.02.2010 - 2 AZR 656/08 - jeweils zitiert nach Juris) darf eine Änderungskündigung nur in Extremfällen unterbleiben, wenn der Arbeitgeber bei vernünftiger Betrachtung nicht mit einer Annahme des neuen Vertragsangebotes durch den Arbeitnehmer rechnen konnte und ein derartiges Angebot vielmehr beleidigenden Charakter gehabt hätte.
  • LAG Hessen, 25.04.2012 - 2 Sa 1255/11  

    Einzelfall einer Betriebsbedingten Änderungskündigung

    Nach der ständigen Rechtsprechung auch des Bundesarbeitsgerichts - von der abzuweichen der Streitfall keinen Anlass gibt - ist der Arbeitgeber nicht gehalten, dem Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung einen freien Arbeitsplatz mit höherwertigen (besseren) Arbeitsbedingungen im Sinne einer Beförderungsstelle anzubieten, da das Arbeitsverhältnis mittels des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur in seinem bisherigen Bestand und Inhalt geschützt werden soll (vgl. BAG vom 23. Februar 2010 - 2 AZR 656/08, AP Nr. 60 zu § 15 KSchG; BAG vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89, AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung ; KR-Griebeling a.a.O. Rn 225 m.w.H.).
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