Rechtsprechung
   BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08   

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruchsrecht

  • Betriebs-Berater

    Fehlerhafte Unterrichtung beim Betriebsübergang

  • openjur.de

    Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung; Widerspruchsrecht

mehr
  • Betriebs-Berater

    Ausreichende Unterrichtung bei Betriebsübergang

  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruchsrecht

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unterrichtung bei Betriebsübergang

  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 613a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung; Widerspruchsrecht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung; Widerspruchsrecht

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ausreichende Unterrichtung bei Betriebsübergang

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur ordnungsgemäßen Unterrichtung der Arbeitnehmer über die Identität des Betriebserwerbers beim Betriebsübergang ("Siemens/BenQ")

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Unterschrift während "übergegangenem" Arbeitsverhältnis bindet

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unvollständige Unterrichtung über Betriebsübergang

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei einem Betriebsübergang muss die Identität des Erwerbers so bekanntgegeben werden, dass die Adressaten Erkundigungen einholen können

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlerhafte Unterrichtung über die Identität des Betriebserwerbers: Widerspruchsfrist läuft nicht!

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zur ordnungsgemäßen Unterrichtung der Arbeitnehmer über die Identität des Betriebserwerbers beim Betriebsübergang ("Siemens/BenQ")

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 23.07.2009, Az.: 8 AZR 538/08 ("Unterrichtungsschreiben bei Betriebsübergang: Weitere Mosaiksteine auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit")" von RA Dr. Barbara Bittmann und RA Dr. Susanne Mujan, original erschienen in: BB 2010, 573 - 578.

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 131, 258
  • NJW 2010, 255 (Ls.)
  • ZIP 2010, 46
  • MDR 2010, 396
  • BB 2010, 573
  • DB 2010, 58
  • NZA 2010, 89



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Wird zitiert von ... (41)  

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08  

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

    Hinweise des Senats: teilweise Parallelsachen - 8 AZR 357/08 - (vorliegend), - 8 AZR 538/08 - (führend), - 8 AZR 539/08 -, - 8 AZR 540/08 -, - 8 AZR 541/08 -, - 8 AZR 558/08 -.

    a) In einer Reihe von gleichgelagerten Fällen hat der Senat entschieden, dass das Unterrichtungsschreiben der Beklagten vom 29. August 2005 über den beabsichtigten Betriebsübergang auf die BenQ Mobile OHG den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB nicht genügt (vgl. Senat 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 -, - 8 AZR 539/08 -, - 8 AZR 540/08 -, - 8 AZR 541/08 - und - 8 AZR 558/08 - mit eingehender Begründung).

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 501/09  

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Zulässigkeit

    aa) Seinem Inhalt nach will der Kläger festgestellt wissen, dass das Unterrichtungsschreiben der Beklagten den Anforderungen nach § 613a Abs. 5 BGB nicht genügt, weil dann die Widerspruchfrist nach § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB nicht in Gang gesetzt worden sei (zu dieser Rechtsfolge etwa BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 18 ff. mwN, BAGE 131, 258).

    Für eine nachfolgende Feststellungsklage (vgl. etwa BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - aaO), dass infolge eines Widerspruchs das Arbeitsverhältnis nach wie vor mit der DT AG besteht, würde lediglich über eine rechtliche Vorfrage entschieden.

    Mit diesem Feststellungsantrag will der Kläger in der Sache für einen eventuellen zukünftigen Widerspruch geklärt wissen, ob dieser noch fristgerecht erfolgen kann, weil die Monatsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB noch nicht begonnen hat und in diesem Fall sein Widerspruchsrecht noch nicht verwirkt ist, § 242 BGB (s. dazu nur BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 42 ff. mwN, BAGE 131, 258).

  • LAG Köln, 16.12.2011 - 4 Sa 1129/11  

    Ordnungsmäßigkeit des Unterrichtungsschreibens nach § 613a Abs. 5 BGB

    Darüber hinaus gilt nach neuerer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (23.07.2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 21), dass zwar dann nicht vollständig mit Angabe von Firma, Firmensitz und Adresse über die künftige Betriebserwerberin unterrichtet werden muss, wenn der unterrichtende Veräußerer keine entsprechende Kenntnis haben kann, er aber dann gegenüber dem Arbeitnehmer offenlegen muss, dass die Einzelheiten zur Betriebsübernehmerin nicht mitgeteilt werden können, weil diese erst noch gegründet werden muss.

    Zu den nach § 613 Abs. 5 Nr. 3 mitzuteilenden rechtlichen Folgen des Übergangs gehört auch das Haftungssystem des § 613 a Abs. 2 BGB, welches in laienverständlicher Sprache erläutert werden muss (vgl. BAG 23.07.2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 32 ff.).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 23.07.2009 (8 AZR 538/08 Rn. 46) auf seine Rechtsprechung verwiesen, dass hinsichtlich des Zeitmoments einer Verwirkung nicht auf eine feststehende Frist, beispielsweise von 6 Monaten abgestellt, werden könne.

    Dabei ist wiederum darauf hinzuweisen, dass das Bundesarbeitsgericht in der bereits zitierten Entscheidung vom 23.07.2009 (a. a. O. Rn. 50) darauf hingewiesen hat, dass allein die widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber ein Umstandsmoment für die Verwirkung nicht darstellen kann, weil sonst das Ziel, falsch unterrichteten Arbeitnehmer das Widerspruchsrecht zu erhalten, unterlaufen werde.

mehr
  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 430/10  

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch

    Damit war die Klägerin in die Lage versetzt worden, Erkundigungen über den künftigen Betriebserwerber, insbesondere auch durch Einsichtnahme in das zuständige Handelsregister, einzuholen und unter der angegebenen Adresse einen Widerspruch gegenüber dem neuen Inhaber erklären zu können (vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - BAGE 131, 258 = AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114).

    Nicht notwendig war es alle Betriebsvereinbarungen der Beklagten zu bezeichnen (vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - BAGE 131, 258 = AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114), da sich der Arbeitnehmer nach Erhalt der in Textform erteilten Information selbst näher erkundigen kann (vgl. BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).

    Waren die Beklagte und die T nicht verpflichtet, die einzelnen Betriebsvereinbarungen, die bei der Beklagten galten, zu bezeichnen (vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - BAGE 131, 258 = AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114) und konnte eine Anwendbarkeit von Konzernbetriebsvereinbarungen hier offen bleiben, so bedurfte es auch keiner Bezeichnung der - möglicherweise - anwendbaren Konzernbetriebsvereinbarungen.

  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 277/10  

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch

    Damit war die Klägerin in die Lage versetzt worden, Erkundigungen über den künftigen Betriebserwerber, insbesondere auch durch Einsichtnahme in das zuständige Handelsregister, einzuholen und unter der angegebenen Adresse einen Widerspruch gegenüber dem neuen Inhaber erklären zu können (vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - BAGE 131, 258 = AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114).

    Nicht notwendig war es alle Betriebsvereinbarungen der Beklagten zu bezeichnen (vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - BAGE 131, 258 = AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114), da sich der Arbeitnehmer nach Erhalt der in Textform erteilten Information selbst näher erkundigen kann (vgl. BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).

    Waren die Beklagte und die T nicht verpflichtet, die einzelnen Betriebsvereinbarungen, die bei der Beklagten galten, zu bezeichnen (vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - BAGE 131, 258 = AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114) und konnte eine Anwendbarkeit von Konzernbetriebsvereinbarungen hier offen bleiben, so bedurfte es auch keiner Bezeichnung der - möglicherweise - anwendbaren Konzernbetriebsvereinbarungen.

  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 417/10  

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch

    Damit war der Kläger in die Lage versetzt worden, Erkundigungen über den künftigen Betriebserwerber, insbesondere auch durch Einsichtnahme in das zuständige Handelsregister, einzuholen und unter der angegebenen Adresse einen Widerspruch gegenüber dem neuen Inhaber erklären zu können (vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - BAGE 131, 258 = AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114).

    Nicht notwendig war es alle Betriebsvereinbarungen der Beklagten zu bezeichnen (vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - BAGE 131, 258 = AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114), da sich der Arbeitnehmer nach Erhalt der in Textform erteilten Information selbst näher erkundigen kann (vgl. BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).

    Waren die Beklagte und die T nicht verpflichtet, die einzelnen Betriebsvereinbarungen, die bei der Beklagten galten, zu bezeichnen (vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - BAGE 131, 258 = AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114) und konnte eine Anwendbarkeit von Konzernbetriebsvereinbarungen hier offen bleiben, so bedurfte es auch keiner Bezeichnung der - möglicherweise - anwendbaren Konzernbetriebsvereinbarungen.

  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 424/10  

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch

    Damit war die Klägerin in die Lage versetzt worden, Erkundigungen über den künftigen Betriebserwerber, insbesondere auch durch Einsichtnahme in das zuständige Handelsregister, einzuholen und unter der angegebenen Adresse einen Widerspruch gegenüber dem neuen Inhaber erklären zu können (vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - BAGE 131, 258 = AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114).

    Nicht notwendig war es alle Betriebsvereinbarungen der Beklagten zu bezeichnen (vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - BAGE 131, 258 = AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114), da sich der Arbeitnehmer nach Erhalt der in Textform erteilten Information selbst näher erkundigen kann (vgl. BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).

    Waren die Beklagte und die T nicht verpflichtet, die einzelnen Betriebsvereinbarungen, die bei der Beklagten galten, zu bezeichnen (vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - BAGE 131, 258 = AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114) und konnte eine Anwendbarkeit von Konzernbetriebsvereinbarungen hier offen bleiben, so bedurfte es auch keiner Bezeichnung der - möglicherweise - anwendbaren Konzernbetriebsvereinbarungen.

  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 309/10  

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch

    Damit war der Kläger in die Lage versetzt worden, Erkundigungen über den künftigen Betriebserwerber, insbesondere auch durch Einsichtnahme in das zuständige Handelsregister, einzuholen und unter der angegebenen Adresse einen Widerspruch gegenüber dem neuen Inhaber erklären zu können (vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - BAGE 131, 258 = AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114).

    Nicht notwendig war es alle Betriebsvereinbarungen der Beklagten zu bezeichnen (vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - BAGE 131, 258 = AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114), da sich der Arbeitnehmer nach Erhalt der in Textform erteilten Information selbst näher erkundigen kann (vgl. BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).

    Waren die Beklagte und die T nicht verpflichtet, die einzelnen Betriebsvereinbarungen, die bei der Beklagten galten, zu bezeichnen (vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - BAGE 131, 258 = AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114) und konnte eine Anwendbarkeit von Konzernbetriebsvereinbarungen hier offen bleiben, so bedurfte es auch keiner Bezeichnung der - möglicherweise - anwendbaren Konzernbetriebsvereinbarungen.

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 734/08  

    Betriebsübergang - fehlende Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung -

    a) In einer Reihe von gleichgelagerten Fällen hat der Senat entschieden, dass das Unterrichtungsschreiben der Beklagten vom 29. August 2005 über den beabsichtigten Betriebsteilübergang auf BenQ Mobile OHG den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB nicht genügt (23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114).

    Ein unzulässiger Massenwiderspruch liegt ebenso wenig vor wie eine Veranlassung, dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen (Senat 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114).

  • BAG, 25.02.2010 - 8 AZR 740/08  

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Dies hat der Senat bereits in einer Reihe gleich gelagerter Fälle entschieden (vgl. zB 23. Juli 2009 - 8 AZR 539/08 - 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - und 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - NZA 2010, 89).

    Dabei ist davon auszugehen, dass bei schwierigen Sachverhalten die Rechte des Arbeitnehmers erst nach längerer Untätigkeit verwirken können (Senat 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - NZA 2010, 89).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2010 - 25 Sa 470/10  

    Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei irreführender

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 1011/08  

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 1033/08  

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 739/08  

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 585/08  

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 539/08  

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 185/09  

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 977/08  

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • LAG Hessen, 16.02.2011 - 18 Sa 1232/10  

    Umgehungskontrolle - Altersteilzeitarbeitsverhältnis - Widerspruch gegen einen

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 204/10  

    Betriebsübergang; Widerspruch bei fehlerhafter Unterrichtung; Verwirkung des

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 541/08  

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 558/08  

    Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 540/08  

    Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 68/09  

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • LAG Hessen, 14.12.2010 - 15 Sa 757/10  

    Unterrichtung bei Betriebsübergang

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 752/09  

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 250/11  

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 277/11  

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11  

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 114/09  

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 18/10  

    Betriebsübergang - Zweiterwerber - Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 134/09  

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 872/08  

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • LAG Nürnberg, 09.08.2011 - 6 Sa 230/10  

    Kündigung - Betriebsratsanhörung - Betriebsübergang - Widerspruch - Restmandat -

  • LAG Köln, 02.08.2010 - 2 Sa 176/10  

    Betriebsbedingte Kündigung durch bisherigen Betriebsinhaber nach Betriebsübergang

  • BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 169/09  

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Schadensersatz - Abfindung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - 5 Sa 2573/09  

    Verwirkung des Rechts zum Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.04.2010 - 8 Sa 2677/09  

    Verspäteter Widerspruch bei ausreichender Unterrichtung über die Folgen des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2010 - 8 Sa 2677/09  
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2010 - 9 Sa 480/10  

    Umfang der Unterrichtungspflicht zur Anwendbarkeit von Tarifverträgen und

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.05.2010 - 8 Sa 479/10  

    Verspäteter Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei ausreichender

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