Rechtsprechung
   BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 331/08   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht tarifgebundenen Erwerber - Negative Koalitionsfreiheit

  • Betriebs-Berater

    BGB § 613a, TVG § 4 Abs. 3, GG Art. 9 Abs. 3,Richtlinie 2001/23/EG Art. 3
    Dynamische Bezugnahme auf einen Tarifvertrag bei Betriebsübergang auf nicht tarifgebundenen Erwerber

  • Bundesarbeitsgericht

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht tarifgebundenen Erwerber - Negative Koalitionsfreiheit

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Arbeitsvertraglich vereinbarte dynamische Verweisung auf Tarifvertrag bindet Betriebserwerber im Fall des Betriebsübergangs

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung einer dynamischen Bezugnahme auf Tarifvertrag bei Betriebsübergang auf nicht tarifgebundenen Erwerber

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    BGB § 613a, TVG § 4 Abs. 3, GG Art. 9 Abs. 3,Richtlinie 2001/23/EG Art. 3
    Dynamische Bezugnahme auf einen Tarifvertrag bei Betriebsübergang auf nicht tarifgebundenen Erwerber

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bindung des nicht tarifgebundenen Betriebserwerbers an arbeitsvertraglich vereinbarte dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

Kurzfassungen/Presse (3)

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Betriebsübergang - dynamische Bezugnahmeklausel verbindlich für nicht tarifgebundenen Erwerber

  • cms-hs.com , S. 14 (Kurzinformation)

    Arbeitsvertraglich vereinbarte dynamische Verweisung auf einen Tarifvertrag bleibt auch beim nicht tarifgebundenen Betriebserwerber bestehen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag gehört zu den Rechten und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis, in die ein Betriebserwerber eintritt

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Bindung des nicht tarifgebundenen Betriebserwerbers an arbeitsvertraglich vereinbarte dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Praxishinweis zum Urteil des BAG vom 23.09.2009, Az.: 4 AZR 331/08 (Dynamische Bezugnahme auf einen Tarifvertrag bei Betriebsübergang auf nicht tarifgebundene Erwerber)" von RAin/FAinArbR Dr. Katja Vietmeyer und RA Philipp Byers, original erschienen in: BB 2010, 1798 - 1799.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2010, 1831
  • ZIP 2010, 748
  • MDR 2010, 703
  • NZA 2010, 513
  • BB 2010, 1796
  • DB 2010, 2112



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08  

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

    § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB stellt ihn bezüglich der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen so, als habe er sie selbst abgeschlossen (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - ZIP 2010, 748).

    aa) Wie der Senat bereits mehrfach begründet hat, berührt die Auslegung und die Wirksamkeit der individualrechtlichen Inbezugnahme von Tarifverträgen in ihrer jeweiligen Fassung als Ausdruck privatautonomer Gestaltungsmacht weder die negative Koalitionsfreiheit dessen, der das Arbeitsverhältnis vertraglich der einschlägigen tarifvertraglichen Ordnung unterstellen wollte und dies auch durch die Zustimmung des Arbeitnehmers erreicht hat, noch diejenige der Personen, die aufgrund privatautonomer Entschließung in diese Rechtsposition eingetreten sind (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 21 mwN, ZIP 2010, 748).

    Der arbeitsvertragliche Charakter einer dynamischen Verweisung auf ein fremdes Regelwerk wird durch die Herkunft des Bezugsobjekts nicht geändert; das gilt für eine etwaige Einbeziehung des jeweiligen statistischen Lebenshaltungsindexes ebenso wie für die Einbeziehung der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung wie die der jeweiligen Fassung eines Tarifvertrages (vgl. im Einzelnen BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 23 bis 27 mwN, ZIP 2010, 748).

    Diese Auffassung teilt der Senat (vgl. näher BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 35 bis 38 mwN, in Auseinandersetzung mit EuGH 9. März 2006 - C-499/04 [Werhof] - aaO).

  • LAG München, 13.04.2010 - 6 Sa 132/10  

    Widerruf einer Dynamisierungsabrede - Ausschlussfrist

    Zudem verletzt die Bindung des Arbeitgebers an die vertraglich erfolgte dynamische Bezugnahme auf einen Tarifvertrag nicht dessen negative Koalitionsfreiheit (vgl. BAG v. 23.9. 2009 - 4 AZR 331/08, ZIP 2010, 748).

    Denn das Bundesarbeitsgericht (vgl. etwa Urt. v. 23.9. 2009 - 4 AZR 331/08, ZIP 2010, 748 unter Rz. 18; BAG v. 218.4. 2007 - 4 AZR 652/05, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53 unter Rz. 31) sieht derartige Vertragsabreden allein in Altverträgen, also Verträgen die vor dem 1. Jan.

    2009 (- 4 AZR 331/08, a.a.O.) hat das Bundesarbeitsgericht in einem Fall eines Betriebsübergangs angenommen, der nicht tarifgebundene Betriebserwerber werde durch die Anordnung des Übergangs einer mit dem Betriebsveräußerer arbeitsvertraglich vereinbarte dynamische Verweisung auf einen Tarifvertrag nicht in ihrem Grundrecht auf (negative) Koalitionsfreiheit gem. Art. 9 Abs. 3 GG verletzt.

    Ebenso seien europarechtliche Vorgaben nicht verletzt (vgl. BAG v. 23.9. 2009 - 4 AZR 331/08, a.a.O.).

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 501/09  

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Zulässigkeit

    Dies hat der Senat mehrfach begründet und nimmt hierauf zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug (24. Februar 2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 46, 47, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 75 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 47; 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 20 ff. mwN, BAGE 132, 169; ebenso 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 22, ZTR 2011, 150).
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  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 396/08  

    Dynamische Bezugnahme auf "ortsfremden" Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

    Der Senat hat zu dieser Frage in einer Entscheidung vom 23. September 2009 (- 4 AZR 331/08 -), in der es ebenfalls um die dynamische Fortgeltung einer Bezugnahmeklausel nach dem Betriebsübergang auf einen nicht tarifgebundenen Arbeitgeber ging, Folgendes ausgeführt:.
  • LAG Düsseldorf, 12.04.2011 - 8 TaBV 90/10  

    Mitbestimmung bei der Eingruppierung betriebsangehöriger Beschäftigter nach

    Zum einen gilt generell, dass die aus § 613a Abs. 1 BGB resultierende Bindung des nicht tarifgebundenen Erwerbers eines Betriebes an arbeitsvertraglich vereinbarte (dynamische) Bezugnahmeklauseln auf einen Tarifvertrag dessen aus Art. 9 Abs. 3 GG abzuleitende negative Koalitionsfreiheit nicht verletzt (vgl. BAG vom 23.09.2009 - 4 AZR 331/08, NZA 2010, 513).
  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 658/10  

    Geänderte Bezugnahmeklausel - Tarifwechselklausel

    Der Erwerber steht hinsichtlich der Vertragsklauseln so, als hätte er sie selbst vereinbart (st. Rspr., ua. BAG 23. September 2009 - 4 AZR 331/08 - Rn. 16, BAGE 132, 169; 17. November 2010 - 4 AZR 391/09 - Rn. 19 mwN, BAGE 136, 184).
  • LAG Sachsen, 22.10.2010 - 2 Sa 672/09  

    Angleichung der Tarifsysteme des öffentlichen Dienstes in Ost und West; Auslegung

    Allerdings bedarf es einer bereits fest vereinbarten Änderung der Rechtslage (vgl. BAG vom 23.09.2009 - 4 AZR 331/08 - Juris).
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