Rechtsprechung
   BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 228/07   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • NWB SteuerXpert START

    TVÜ-Bund vom 13. September 2005 § 1 Abs. 1, § 1 Abs. 4, § 3; BAT § 62, § 63, § 64

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht öffentlicher Dienst - Anspruch auf Übergangsgeld nach BAT trotz Inkrafttretens des TVöD vor dem Ausscheiden?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Übergangsgeld nach BAT

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA-RR 2008, 436



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Wird zitiert von ... (14)  

  • LAG Düsseldorf, 18.01.2011 - 8 Sa 1274/10  

    Altersstaffelungen beim Urlaub auf dem Prüfstand // LAG Düsseldorf kippt

    (2)Eingriffe durch Neuregelungen im Wege der unechten Rückwirkung sind im Lichte des Grundsatzes des Vertrauensschutzes nur zulässig, wenn entweder die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung nicht geeignet war, ein Vertrauen der Betroffenen in ihren Fortbestand zu begründen, oder die für die Änderung sprechenden Gründe dem Vertrauensschutz vorgehen (BAG, Urteil vom 24.01.2008 - 6 AZR 228/07, NZA-RR 2008, 436).
  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1121/09  

    Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch -

    Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sacherhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 - 6 AZR 228/07, NZA-RR 2008, 436).

    Eingriffe durch Neuregelungen im Wege der unechten Rückwirkung sind nur zulässig, wenn entweder die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung nicht geeignet war, ein Vertrauen der Betroffenen in ihren Fortbestand zu begründen, oder die für die Änderung sprechenden Gründe bei Abwägung dem Vertrauensschutz vorgehen (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 a. a. O. m. w. H.).

  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1123/09  

    Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch -

    Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sacherhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 - 6 AZR 228/07, NZA-RR 2008, 436).

    Eingriffe durch Neuregelungen im Wege der unechten Rückwirkung sind nur zulässig, wenn entweder die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung nicht geeignet war, ein Vertrauen der Betroffenen in ihren Fortbestand zu begründen, oder die für die Änderung sprechenden Gründe bei Abwägung dem Vertrauensschutz vorgehen (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 a. a. O. m. w. H.).

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  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1294/09  

    Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch -

    Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sacherhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 - 6 AZR 228/07, NZA-RR 2008, 436).

    Eingriffe durch Neuregelungen im Wege der unechten Rückwirkung sind nur zulässig, wenn entweder die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung nicht geeignet war, ein Vertrauen der Betroffenen in ihren Fortbestand zu begründen, oder die für die Änderung sprechenden Gründe bei Abwägung dem Vertrauensschutz vorgehen (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 a. a. O. m. w. H.).

  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1122/09  

    Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch -

    Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sacherhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 - 6 AZR 228/07, NZA-RR 2008, 436).

    Eingriffe durch Neuregelungen im Wege der unechten Rückwirkung sind nur zulässig, wenn entweder die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung nicht geeignet war, ein Vertrauen der Betroffenen in ihren Fortbestand zu begründen, oder die für die Änderung sprechenden Gründe bei Abwägung dem Vertrauensschutz vorgehen (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 a. a. O. m. w. H.).

  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1127/09  

    Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch -

    Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sacherhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 - 6 AZR 228/07, NZA-RR 2008, 436).

    Eingriffe durch Neuregelungen im Wege der unechten Rückwirkung sind nur zulässig, wenn entweder die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung nicht geeignet war, ein Vertrauen der Betroffenen in ihren Fortbestand zu begründen, oder die für die Änderung sprechenden Gründe bei Abwägung dem Vertrauensschutz vorgehen (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 a. a. O. m. w. H.).

  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1290/09  

    Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch -

    Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sacherhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 - 6 AZR 228/07, NZA-RR 2008, 436).

    Eingriffe durch Neuregelungen im Wege der unechten Rückwirkung sind nur zulässig, wenn entweder die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung nicht geeignet war, ein Vertrauen der Betroffenen in ihren Fortbestand zu begründen, oder die für die Änderung sprechenden Gründe bei Abwägung dem Vertrauensschutz vorgehen (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 a. a. O. m. w. H.).

  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1295/09  

    Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch -

    Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sacherhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 - 6 AZR 228/07, NZA-RR 2008, 436).

    Eingriffe durch Neuregelungen im Wege der unechten Rückwirkung sind nur zulässig, wenn entweder die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung nicht geeignet war, ein Vertrauen der Betroffenen in ihren Fortbestand zu begründen, oder die für die Änderung sprechenden Gründe bei Abwägung dem Vertrauensschutz vorgehen (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 a. a. O. m. w. H.).

  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1124/09  

    Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch -

    Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sacherhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 - 6 AZR 228/07, NZA-RR 2008, 436).

    Eingriffe durch Neuregelungen im Wege der unechten Rückwirkung sind nur zulässig, wenn entweder die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung nicht geeignet war, ein Vertrauen der Betroffenen in ihren Fortbestand zu begründen, oder die für die Änderung sprechenden Gründe bei Abwägung dem Vertrauensschutz vorgehen (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 a. a. O. m. w. H.).

  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1293/09  

    Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch -

    Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sacherhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 - 6 AZR 228/07, NZA-RR 2008, 436).

    Eingriffe durch Neuregelungen im Wege der unechten Rückwirkung sind nur zulässig, wenn entweder die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung nicht geeignet war, ein Vertrauen der Betroffenen in ihren Fortbestand zu begründen, oder die für die Änderung sprechenden Gründe bei Abwägung dem Vertrauensschutz vorgehen (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 a. a. O. m. w. H.).

  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1296/09  

    Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch -

  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1291/09  

    Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch -

  • LAG Hessen, 30.01.2012 - 17 Sa 1081/11  

    Diskriminierung wegen befristeter Beschäftigung - Stichtagregelung -

  • LAG Hessen, 30.01.2012 - 17 Sa 1082/11  

    Diskriminierung wegen befristeter Beschäftigung - Stichtagregelung -

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