Rechtsprechung
   BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 1038/08   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Sicherheitszulage - Verwendung bei einem Sicherheitsdienst

  • Bundesarbeitsgericht

    Sicherheitszulage - Verwendung bei einem Sicherheitsdienst

  • NWB SteuerXpert START

    GG Art. 3 Abs. 1; Tarifvertrag über Zulagen an Arbeiter bei den Sicherheitsdiensten der Länder (vom 9. Februar 1978) § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherheitszulage - Verwendung bei einem Sicherheitsdienst

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Lediglich eine Tätigkeit für einen Sicherheitsdienst ausübende Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Zahlung einer Sicherheitszulage

Verfahrensgang

  • ArbG Hamburg, 01.04.2008 - 21 Ca 253/07
  • LAG Hamburg, 09.10.2008 - 1 Sa 31/08
  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 1038/08

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA 2010, 1312 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BAG, 27.10.2010 - 10 AZR 410/09  

    TVöD - Weitergewährung einer Auswärtszulage

    (1) Den Tarifvertragsparteien steht aufgrund der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie bei der Beurteilung der tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen eine Einschätzungsprärogative und bei den tariflichen Regelungen ein weiter Gestaltungsspielraum zu (Senat 24. Februar 2010 - 10 AZR 1038/08 - Rn. 21 mwN, AP GG Art. 3 Nr. 320).

    Legen die Tarifvertragsparteien die Voraussetzungen für die Zahlung einer Zulage fest, steht es ihnen frei, typisierend zu bestimmen, welche Erschwernisse sie in welcher Weise ausgleichen wollen (Senat 24. September 2008 - 10 AZR 770/07 - Rn. 40, BAGE 128, 42; zur Sicherheitszulage Senat 24. Februar 2010 - 10 AZR 1038/08 - Rn. 24, aaO).

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 701/09  

    Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe in Bayern - persönliche

    Ihnen kommt eine Einschätzungsprärogative in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen zu (BAG 24. Februar 2010 - 10 AZR 1038/08 - Rn. 21, AP GG Art. 3 Nr. 320).
  • BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 281/09  

    Öffentlicher Dienst - Taucherzuschlag

    Dies liegt aber in der Natur von generalisierenden und typisierenden tariflichen Regelungen (vgl. Senat 24. Februar 2010 - 10 AZR 1038/08 - Rn. 23 f., AP GG Art. 3 Nr. 320; BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 665/08 - Rn. 19, AP TVÜ § 4 Nr. 1).

    Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen sind hinzunehmen, sofern für die Gesamtregelung sich ein vernünftiger Grund anführen lässt (Senat 24. Februar 2010 - 10 AZR 1038/08 - Rn. 23, aaO; BVerfG 19. Dezember 2008 - 2 BvR 380/08 - Rn. 9, ZBR 2009, 126).

  • BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 378/09  

    Umwandlung von tariflichen Zeitzuschlägen in Zeit - Berechnung

    Der Zeitzuschlag, den der Kläger für Sonderformen der Arbeitszeit als Entgelt oder als dem Arbeitszeitkonto zuzuführende Zeit erhält, ist zwar geringer als derjenige eines Beschäftigten seiner Entgeltgruppe mit niedrigerer Stufe, jedoch höher als derjenige eines Beschäftigten seiner Entgeltgruppe in Stufe 6. Es steht den Tarifvertragsparteien aber frei, ob und in welcher Höhe sie neben dem Entgelt für besondere Erschwernisse einen Zuschlag gewähren wollen (vgl. BAG 24. Februar 2010 - 10 AZR 1038/08 - Rn. 20 ff., AP GG Art. 3 Nr. 320).
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