Rechtsprechung
| BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 563/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Urlaubsgeld im Gebäudereiniger-Handwerk im Jahre 2000
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Tarifliches Urlaubsgeld (hier: im Gebäudereinigerhandwerk im Jahr 2000): Akzessorietät zum gewährten Erholungsurlaub
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifauslegung - Urlaubsgeld für die gewerblichen Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk im Jahre 2000
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Urlaubsgeld im Gebäudereiniger-Handwerk im Jahre 2000
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Urlaubsgeld im Gebäudereiniger-Handwerk im Jahre 2000
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Urlaubsgeld im Gebäudereinigerhandwerk im Jahre 2000
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 16.05.2001 - 5 Ca 1157/01
- LAG Hessen, 17.04.2002 - 7 Sa 1350/01
- BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 293/02
- BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 563/02
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 106, 368
- BB 2003, 2242
- DB 2004, 440
Wird zitiert von ... (18)
- BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 477/07
Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit
Ist das Urlaubsgeld mit der Urlaubsvergütung verknüpft, wird es nur geschuldet, wenn auch ein Anspruch auf Urlaubsvergütung besteht (Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 563/02 - zu I 2 a cc der Gründe, BAGE 106, 368). - LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10
Verjährung von Urlaubsanprüchen
Denn einerseits sieht die höchstrichterliche Judikatur sich veranlasst, einen Schadensersatzanspruch auf Ersatzurlaub (§ 280 Abs. 1, § 283 Satz 1 BGB) mittels einer - die Fälligkeit des Anspruchs voraussetzenden - Mahnung (§ 286 Abs. 1 BGB (§ 284 BGB a.F.) zu begründen; um die Anmahnbarkeit des Urlaubsanspruchs im laufenden Urlaubsjahr zu ermöglichen, muss sie den rechtlichen Ausgangspunkt einnehmen, dass der Urlaubsanspruch nach erfüllter Wartezeit jeweils mit Beginn des Urlaubsjahres entstehe (BAG 11.07.2006 - 9 AZR 535/05 - Juris Rn. 21, 24.06.2003 - 9 AZR 563/02 Juris Rn. 25) und gleichzeitig entsprechend der Regel des § 271 Abs. 1 BGB fällig werde (AnwK-ArbR/Düwell, BUrlG § 1 Rn. 31 f., § 7 Rn. 13, Düwell, dbr 2009, 11, ErfK/Dörner, 10. Aufl., § 1 BUrlG Rn. 21;… vgl. Leinemann/Linck, Urlaubsrecht, 2. Aufl., § 7 Rn. 160, Kamanbrou, SAE 2009, 238). - BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 531/09
Dachdeckerhandwerk - Urlaubsgeld
Ist das Urlaubsgeld mit der Urlaubsvergütung derart verknüpft, wird es nur geschuldet, wenn auch ein Anspruch auf Urlaubsvergütung besteht (…Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 477/07 - Rn. 15, DB 2009, 2051; 24. Juni 2003 - 9 AZR 563/02 - zu I 2 a cc der Gründe, BAGE 106, 368).
- LAG München, 08.02.2006 - 10 Sa 465/05
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag bei Abschluss eines einen …
Auch in diesem Fall tritt die neue tarifliche Regelung an die Stelle der bisher für die Arbeitnehmer günstigeren Regelung (vgl. BAG vom 25.06.2003 - 4 AZR 405/02 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG "Beschäftigungssicherung"; BAG vom 06.08.2002 - 1 ABR 49/01 = AP Nr. 27 zu § 99 BetrVG 1972 "Eingruppierung") und kann somit auch bisher vorgesehene Sonderzahlungen an die Arbeitnehmer entfallen lassen (vgl. BAG vom 24.06.2003 - 9 AZR 563/02 = AP Nr. 15 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Gebäudereinigung"). - LAG München, 17.05.2006 - 5 Sa 101/06
Auslegung eines Überleitungsvertrags; Besitzstandswahrung
a) Bei der Regelung in Ziffer 4 des Überleitungstarifvertrages handelt es sich nicht lediglich um die deklaratorische Wiedergabe des in § 4 Abs. 3 TVG geregelten Günstigkeitsprinzips (vgl. BAG vom 24.06.2003 - 9 AZR 563/02). - LAG München, 17.05.2006 - 5 Sa 95/06
Auslegung eines Überleitungsvertrags; Besitzstandswahrung
a) Bei der Regelung in Ziffer 4 des Überleitungstarifvertrages handelt es sich nicht lediglich um die deklaratorische Wiedergabe des in § 4 Abs. 3 TVG geregelten Günstigkeitsprinzips (vgl. BAG vom 24.06.2003 - 9 AZR 563/02). - LAG München, 17.05.2006 - 5 Sa 113/06
Auslegung eines Überleitungsvertrags; Besitzstandswahrung
a) Bei der Regelung in Ziffer 4 des Überleitungstarifvertrages handelt es sich nicht lediglich um die deklaratorische Wiedergabe des in § 4 Abs. 3 TVG geregelten Günstigkeitsprinzips (vgl. BAG vom 24.06.2003 - 9 AZR 563/02). - LAG München, 17.05.2006 - 5 Sa 110/06
Auslegung eines Überleitungsvertrags; Besitzstandswahrung
a) Bei der Regelung in Ziffer 4 des Überleitungstarifvertrages handelt es sich nicht lediglich um die deklaratorische Wiedergabe des in § 4 Abs. 3 TVG geregelten Günstigkeitsprinzips (vgl. BAG vom 24.06.2003 - 9 AZR 563/02). - LAG München, 17.05.2006 - 5 Sa 108/06
Auslegung eines Überleitungsvertrags; Besitzstandswahrung
a) Bei der Regelung in Ziffer 4 des Überleitungstarifvertrages handelt es sich nicht lediglich um die deklaratorische Wiedergabe des in § 4 Abs. 3 TVG geregelten Günstigkeitsprinzips (vgl. BAG vom 24.06.2003 - 9 AZR 563/02). - LAG München, 17.05.2006 - 5 Sa 116/06
Auslegung eines Überleitungsvertrags; Besitzstandswahrung
a) Bei der Regelung in Ziffer 4 des Überleitungstarifvertrages handelt es sich nicht lediglich um die deklaratorische Wiedergabe des in § 4 Abs. 3 TVG geregelten Günstigkeitsprinzips (vgl. BAG vom 24.06.2003 - 9 AZR 563/02). - LAG München, 17.05.2006 - 5 Sa 100/06
Auslegung eines Überleitungsvertrags; Besitzstandswahrung
- LAG München, 17.05.2006 - 5 Sa 105/06
Auslegung eines Überleitungsvertrags; Besitzstandswahrung
- LAG München, 17.05.2006 - 5 Sa 94/06
Auslegung eines Überleitungsvertrags; Besitzstandswahrung
- LAG München, 17.05.2006 - 5 Sa 102/06
Auslegung eines Überleitungsvertrags; Besitzstandswahrung
- LAG München, 17.05.2006 - 5 Sa 112/06
Auslegung eines Überleitungsvertrags; Besitzstandswahrung
- LAG München, 17.05.2006 - 5 Sa 93/06
Auslegung eines Überleitungsvertrags; Besitzstandswahrung
- LAG München, 17.05.2006 - 5 Sa 107/06
Auslegung eines Überleitungsvertrags; Besitzstandswahrung
- LAG Bremen, 15.12.2009 - 1 Sa 229/07
Erlöschen bzw. Abgeltung von Urlaubsansprüche bei Arbeitsunfähigkeit
