Rechtsprechung
   BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 563/02   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Urlaubsgeld im Gebäudereiniger-Handwerk im Jahre 2000

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Tarifliches Urlaubsgeld (hier: im Gebäudereinigerhandwerk im Jahr 2000): Akzessorietät zum gewährten Erholungsurlaub

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung - Urlaubsgeld für die gewerblichen Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk im Jahre 2000

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  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Urlaubsgeld im Gebäudereiniger-Handwerk im Jahre 2000

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Urlaubsgeld im Gebäudereiniger-Handwerk im Jahre 2000

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 106, 368
  • BB 2003, 2242
  • DB 2004, 440



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Wird zitiert von ... (18)  

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 477/07  

    Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit

    Ist das Urlaubsgeld mit der Urlaubsvergütung verknüpft, wird es nur geschuldet, wenn auch ein Anspruch auf Urlaubsvergütung besteht (Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 563/02 - zu I 2 a cc der Gründe, BAGE 106, 368).
  • LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10  

    Verjährung von Urlaubsanprüchen

    Denn einerseits sieht die höchstrichterliche Judikatur sich veranlasst, einen Schadensersatzanspruch auf Ersatzurlaub (§ 280 Abs. 1, § 283 Satz 1 BGB) mittels einer - die Fälligkeit des Anspruchs voraussetzenden - Mahnung (§ 286 Abs. 1 BGB (§ 284 BGB a.F.) zu begründen; um die Anmahnbarkeit des Urlaubsanspruchs im laufenden Urlaubsjahr zu ermöglichen, muss sie den rechtlichen Ausgangspunkt einnehmen, dass der Urlaubsanspruch nach erfüllter Wartezeit jeweils mit Beginn des Urlaubsjahres entstehe (BAG 11.07.2006 - 9 AZR 535/05 - Juris Rn. 21, 24.06.2003 - 9 AZR 563/02 Juris Rn. 25) und gleichzeitig entsprechend der Regel des § 271 Abs. 1 BGB fällig werde (AnwK-ArbR/Düwell, BUrlG § 1 Rn. 31 f., § 7 Rn. 13, Düwell, dbr 2009, 11, ErfK/Dörner, 10. Aufl., § 1 BUrlG Rn. 21; vgl. Leinemann/Linck, Urlaubsrecht, 2. Aufl., § 7 Rn. 160, Kamanbrou, SAE 2009, 238).
  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 531/09  

    Dachdeckerhandwerk - Urlaubsgeld

    Ist das Urlaubsgeld mit der Urlaubsvergütung derart verknüpft, wird es nur geschuldet, wenn auch ein Anspruch auf Urlaubsvergütung besteht (Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 477/07 - Rn. 15, DB 2009, 2051; 24. Juni 2003 - 9 AZR 563/02 - zu I 2 a cc der Gründe, BAGE 106, 368).
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  • LAG München, 08.02.2006 - 10 Sa 465/05  

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag bei Abschluss eines einen

    Auch in diesem Fall tritt die neue tarifliche Regelung an die Stelle der bisher für die Arbeitnehmer günstigeren Regelung (vgl. BAG vom 25.06.2003 - 4 AZR 405/02 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG "Beschäftigungssicherung"; BAG vom 06.08.2002 - 1 ABR 49/01 = AP Nr. 27 zu § 99 BetrVG 1972 "Eingruppierung") und kann somit auch bisher vorgesehene Sonderzahlungen an die Arbeitnehmer entfallen lassen (vgl. BAG vom 24.06.2003 - 9 AZR 563/02 = AP Nr. 15 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Gebäudereinigung").
  • LAG München, 17.05.2006 - 5 Sa 101/06  

    Auslegung eines Überleitungsvertrags; Besitzstandswahrung

    a) Bei der Regelung in Ziffer 4 des Überleitungstarifvertrages handelt es sich nicht lediglich um die deklaratorische Wiedergabe des in § 4 Abs. 3 TVG geregelten Günstigkeitsprinzips (vgl. BAG vom 24.06.2003 - 9 AZR 563/02).
  • LAG München, 17.05.2006 - 5 Sa 95/06  

    Auslegung eines Überleitungsvertrags; Besitzstandswahrung

    a) Bei der Regelung in Ziffer 4 des Überleitungstarifvertrages handelt es sich nicht lediglich um die deklaratorische Wiedergabe des in § 4 Abs. 3 TVG geregelten Günstigkeitsprinzips (vgl. BAG vom 24.06.2003 - 9 AZR 563/02).
  • LAG München, 17.05.2006 - 5 Sa 113/06  

    Auslegung eines Überleitungsvertrags; Besitzstandswahrung

    a) Bei der Regelung in Ziffer 4 des Überleitungstarifvertrages handelt es sich nicht lediglich um die deklaratorische Wiedergabe des in § 4 Abs. 3 TVG geregelten Günstigkeitsprinzips (vgl. BAG vom 24.06.2003 - 9 AZR 563/02).
  • LAG München, 17.05.2006 - 5 Sa 110/06  

    Auslegung eines Überleitungsvertrags; Besitzstandswahrung

    a) Bei der Regelung in Ziffer 4 des Überleitungstarifvertrages handelt es sich nicht lediglich um die deklaratorische Wiedergabe des in § 4 Abs. 3 TVG geregelten Günstigkeitsprinzips (vgl. BAG vom 24.06.2003 - 9 AZR 563/02).
  • LAG München, 17.05.2006 - 5 Sa 108/06  

    Auslegung eines Überleitungsvertrags; Besitzstandswahrung

    a) Bei der Regelung in Ziffer 4 des Überleitungstarifvertrages handelt es sich nicht lediglich um die deklaratorische Wiedergabe des in § 4 Abs. 3 TVG geregelten Günstigkeitsprinzips (vgl. BAG vom 24.06.2003 - 9 AZR 563/02).
  • LAG München, 17.05.2006 - 5 Sa 116/06  

    Auslegung eines Überleitungsvertrags; Besitzstandswahrung

    a) Bei der Regelung in Ziffer 4 des Überleitungstarifvertrages handelt es sich nicht lediglich um die deklaratorische Wiedergabe des in § 4 Abs. 3 TVG geregelten Günstigkeitsprinzips (vgl. BAG vom 24.06.2003 - 9 AZR 563/02).
  • LAG München, 17.05.2006 - 5 Sa 100/06  

    Auslegung eines Überleitungsvertrags; Besitzstandswahrung

  • LAG München, 17.05.2006 - 5 Sa 105/06  

    Auslegung eines Überleitungsvertrags; Besitzstandswahrung

  • LAG München, 17.05.2006 - 5 Sa 94/06  

    Auslegung eines Überleitungsvertrags; Besitzstandswahrung

  • LAG München, 17.05.2006 - 5 Sa 102/06  

    Auslegung eines Überleitungsvertrags; Besitzstandswahrung

  • LAG München, 17.05.2006 - 5 Sa 112/06  

    Auslegung eines Überleitungsvertrags; Besitzstandswahrung

  • LAG München, 17.05.2006 - 5 Sa 93/06  

    Auslegung eines Überleitungsvertrags; Besitzstandswahrung

  • LAG München, 17.05.2006 - 5 Sa 107/06  

    Auslegung eines Überleitungsvertrags; Besitzstandswahrung

  • LAG Bremen, 15.12.2009 - 1 Sa 229/07  

    Erlöschen bzw. Abgeltung von Urlaubsansprüche bei Arbeitsunfähigkeit

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