Rechtsprechung
| BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Annahmeverzug: Angebot des Arbeitgebers zur vorläufigen Weiterbeschäftigung nach entsprechendem erstinstanzlichen Urteil - Unterlassen anderweitigen Erwerbs - Zumutbarkeit der Weiterarbeit nach verhaltensbedingter Kündigung?
- kanzlei.biz
Problemkreis Prozeßbeschäftigung und Annahmeverzug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitslohn; Annahmeverzug - verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung; Prozeßbeschäftigung; Anrechnung des hypothetischen Verdienstes; böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs; zumutbare Arbeit; Angebot des Arbeitgebers zur vorläufigen Weiterbeschäftigung nach entsprechendem erstinstanzlichen Urteil
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Unterlassen anderweitigen Erwerbs während des Kündigungsrechtsstreits bei Arbeitsangebot des beklagten Arbeitgebers
Kurzfassungen/Presse (9)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Annahmeverzug des Arbeitgebers - Unterlassen anderweitigen Erwerbs
- 123recht.net (Kurzinformation, 28.10.2003)
Wer nicht entlassen werden will muss auch arbeiten // Weiterbeschäftigung bis zum Ende des Rechtsstreits zumutbar
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Ablehnung einer zumutbaren Weiterbeschäftigung führt zum Verlust des Vergütungsanspruchs
- aok-business.de (Kurzinformation)
Angebotene Prozessbeschäftigung muss angenommen werden
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
KSchG § 11 Satz 1 Nr. 2
- avocado-law.com (Kurzinformation)
Annahmeverzug des Arbeitgebers - Unterlassen anderweitigen Erwerbs
- rp-online.de (Kurzinformation)
Arbeitspflicht trotz Prozess gegen Chef
- dbb.de (Kurzinformation)
Annahmeverzug des Arbeitgebers - Unterlassen anderweitigen Erwerbs
Besprechungen u.ä.
- stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)
§_615 Satz_1 BGB; §_11 Satz_1 Nr._2 KSchG
Unterlassen anderweitigen Erwerbs
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Weiterbeschäftigung während des Kündigungsrechtsstreits: Neue Trends beim Annahmeverzug des Arbeitgebers" von RA FAArbR Ulrich Tschöpe, original erschienen in: DB 2004, 434 - 437.
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 20.02.2002 - 4 Ca 1992/00
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2002 - 4 Sa 311/02
- BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 108, 27
- NJW 2004, 316
- MDR 2004, 455
- BB 2003, 2688
- DB 2004, 437
- NZA 2004, 90
Wird zitiert von ... (31)
- BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 98/05
Annahmeverzug - Annahme zumutbarer Arbeit
Die Beklagte kam durch den Ausspruch der unwirksamen Kündigung vom 19. April 2003 ab dem 1. September 2003 in Annahmeverzug, ohne dass es eines Angebots des Klägers bedurfte (vgl. nur BAG 5. November 2003 - 5 AZR 562/02 - AP BGB § 615 Nr. 106 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 2, zu I 1 der Gründe; 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - BAGE 108, 27, 29, zu I der Gründe; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - AP BGB § 615 Nr. 98 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 1, zu B I 1 a der Gründe; zuletzt 13. Juli 2005 - 5 AZR 578/04 - NZA 2005, 1348, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 der Gründe).Das Angebot der Beklagten vom 22. September 2003 war hierzu nicht geeignet (vgl. nur BAG 5. November 2003 - 5 AZR 562/02 - AP BGB § 615 Nr. 106 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 2, zu I 1 der Gründe; 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - BAGE 108, 27, 29, zu I der Gründe; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - AP BGB § 615 Nr. 98 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 1, zu B I 1 b der Gründe).
Eine Anrechnung nach § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG kommt auch in Betracht, wenn der Arbeitgeber, der sich mit der Annahme der Dienste in Verzug befindet, Arbeit anbietet (BAG 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - BAGE 108, 27, 30 f., zu II 2 der Gründe; 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 bis 3 der Gründe, jeweils mwN).
- BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 508/03
Annahmeverzug - Anrechnung von unterlassenem Erwerb
Nach beiden Bestimmungen ist zu prüfen, ob dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) sowie unter Beachtung des Grundrechts auf freie Arbeitsplatzwahl (Art. 12 GG) die Aufnahme einer anderweitigen Arbeit zumutbar ist (Senat 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - AP KSchG 1969 § 11 Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 der Gründe mwN; 18. Juni 1965 - 5 AZR 351/64 - AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 2, zu 1 b der Gründe).Eine Anrechnung kommt auch in Betracht, wenn die Beschäftigungsmöglichkeit bei dem Arbeitgeber besteht, der sich mit der Annahme der Dienste des Arbeitnehmers in Verzug befindet (BAG 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - BAGE 50, 164, 176 f.; 22. Februar 2000 - 9 AZR 194/99 - AP KSchG 1969 § 11 Nr. 2 = EzA BGB § 615 Nr. 97, zu II 2 der Gründe; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - AP BGB § 615 Nr. 98 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 1, zu B I 2 b bb der Gründe; 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - aaO, zu II 2 b der Gründe).
Böswillig handelt der Arbeitnehmer, dem ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände (Arbeitsmöglichkeit, Zumutbarkeit der Arbeit und Nachteilsfolgen für den Arbeitgeber) vorsätzlich untätig bleibt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert (BAG 18. Oktober 1958 - 2 AZR 291/58 - BAGE 6, 306, 308 ff.; Senat 18. Januar 1963 - 5 AZR 200/62 - BAGE 14, 31, 36; 18. Juni 1965 - 5 AZR 351/64 - AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 2, zu 1 b der Gründe; 22. Februar 2000 - 9 AZR 194/99 - AP KSchG 1969 § 11 Nr. 2 = EzA BGB § 615 Nr. 97, zu II 1 der Gründe; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - AP BGB § 615 Nr. 98 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 1, zu B I 2 b bb der Gründe; 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - AP KSchG 1969 § 11 Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 4, zu II 2 a der Gründe).
- BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 578/04
Annahmeverzug - Arbeitswille
Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, der Arbeitgeber komme durch den Ausspruch einer rechtsunwirksamen ordentlichen Kündigung mit Ablauf der Kündigungsfrist in Annahmeverzug, ohne dass es eines (wörtlichen) Angebots des Arbeitnehmers bedürfe (vgl. nur BAG 5. November 2003 - 5 AZR 562/02 - AP BGB § 615 Nr. 106 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 2, zu I 1 der Gründe; 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - BAGE 108, 27, 29, zu I der Gründe; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - AP BGB § 615 Nr. 98 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 1, zu B I 1 a der Gründe).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts endet der Annahmeverzug nicht allein dadurch, dass der Arbeitgeber unter Aufrechterhaltung der Kündigung die Weiterbeschäftigung während des Kündigungsrechtsstreits zu unveränderten Arbeitsbedingungen anbietet (…vgl. nur 5. November 2003 - 5 AZR 562/02 - aaO; 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - aaO;… 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - aaO, zu B I 1 b der Gründe).
Eine Anrechnung kommt auch in Betracht, wenn die Beschäftigungsmöglichkeit bei dem Arbeitgeber besteht, der sich mit der Annahme der Dienste in Verzug befindet (BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 der Gründe; 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - aaO, zu II 2 b der Gründe;… 7. November 2002 - 5 AZR 650/00 - aaO, zu B I 2 b bb der Gründe).
- LAG Hamm, 27.04.2004 - 19 Sa 90/04
Streitgegenstand - Feststellungsklage - Empfangsvollmacht bei Kündigung - …
Die Frage der Zumutbarkeit ist unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben zu bestimmen (vgl. BAG, Urteil vom 22. Februar 2000 - 9 AZR 194/99 = AP Nr. 2 zu § 11 KSchG 1969;… Urteil vom 7. November 2002 a. a. O.; Urteil vom 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 = AP Nr. 9 zu § 615 BGB Böswilligkeit).Art und Schwere der gegenüber dem Arbeitnehmer erhobenen Vorwürfe können die Unzumutbarkeit der Weiterarbeit begründen, wobei die außerordentliche Kündigung regelmäßig das Ansehen des Arbeitnehmers beeinträchtigt (vgl. BAG…, Urteil vom 22. Februar 2000, a. a. O.;… Urteil vom 7. November 2002 a. a. O.; Urteil vom 24. September 2003 a. a. O.).
Dann ist mangels besonderer, von ihm darzulegender Umstände es ihm grundsätzlich nicht unzumutbar, der Aufforderung des Arbeitgebers nachzukommen, die Beschäftigung entsprechend der arbeitsgerichtlichen Entscheidung vorläufig wieder aufzunehmen (vgl. BAG, Urteil vom 24. September 2003, a. a. O.).
Dies gilt umso mehr, wenn nach Ablauf mehrerer Monate eine normale Beschäftigung im Hinblick auf die Prozessführung in erster Instanz zu erwarten ist, wenn sich der Arbeitnehmer vertragsgerecht verhält, und sich dadurch die Situation kaum anders darstellt als nach einem abgeschlossenen Rechtsstreit (vgl. BAG, Urteil vom 24. September 2003, a. a. O.).
- LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11
Annahmeverzug - Böswilliges Unterlassen von Erwerb
Bei einer betriebsbedingten oder personenbedingten Kündigung ist die vorläufige Weiterbeschäftigung dem Arbeitnehmer im Gegensatz zu einer verhaltensbedingten, insbesondere außerordentlichen Kündigung in der Regel zumutbar (BAG v. 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 - AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969, unter II. 2. b der Gründe;… vgl. zur verhaltensbedingten Kündigung auch BAG v. 17.11.2011 a.a.O., Rn. 18).Die außerordentliche Kündigung beeinträchtigt regelmäßig das Ansehen des Arbeitnehmers (BAG v. 24.09.2003 a.a.O.).
Denn das Angebot vertragsgerechter Arbeit zwecks Erfüllung des bestehenden Arbeitsverhältnisses würde den Annahmeverzug beenden (BAG v. 17.11.2011; vgl. weiterhin BAG v. 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 - zu I der Gründe, BAGE 108, 27).
Die Unzumutbarkeit der Annahme des Angebots der Beklagten vom 13.05.2011 ergibt sich zusätzlich noch aus einem anderen Aspekt: Als Ausgestaltung des Grundsatzes von Treu und Glauben ist bei der Beurteilung der Böswilligkeit des Unterlassens anderweitigen Verdienstes auch das Verhalten des Arbeitgebers von Bedeutung (für das Verhalten des Arbeitgebers im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses: BAG v. 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 - AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969, unter II. 2. b der Gründe).
- BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11
Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung
Der Arbeitgeber muss vielmehr bei der Annahme unmissverständlich klarstellen, dass er zu Unrecht gekündigt bzw. zu Unrecht auf der Wirksamkeit der Befristung beharrt habe (vgl. BAG 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - zu I der Gründe, BAGE 108, 27; 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - BAGE 50, 164). - BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 422/06
Annahmeverzug - Böswilliges Unterlassen von Erwerb
§ 615 Satz 2 BGB schließt den Fall mit ein, dass der Arbeitgeber nur vertragswidrige Arbeit anbietet, denn das Angebot vertragsgerechter Arbeit zwecks Erfüllung des bestehenden Arbeitsvertrags würde den Annahmeverzug beenden (vgl. nur Senat 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - BAGE 108, 27, 29). - BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02
Annahmeverzug - Beweis der Arbeitsunfähigkeit
Der Annahmeverzug des Arbeitgebers endet nur dann, wenn er mit dem Angebot der Weiterbeschäftigung klarstellt, daß er zu Unrecht gekündigt hat (BAG 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - BAGE 50, 164, 169 ff.; 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen [zVv.]). - BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06
Annahmeverzugslohn nach einer Änderungskündigung
Grundsätzlich ist es zur Beendigung des Annahmeverzugs nach einer unwirksamen Kündigungserklärung erforderlich und ausreichend, dass der Arbeitgeber die versäumte Arbeitsaufforderung nachholt und dies mit der Erklärung verbindet, die Arbeitsleistung als Erfüllung des fortbestehenden Arbeitsvertrags anzusehen (BAG 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - AP BGB § 615 Nr. 98 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 1, zu B I 1 b der Gründe mwN; Senat 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - BAGE 108, 27, 29). - LAG Hamm, 11.02.2010 - 8 Sa 1395/09
Verzugslohn ohne Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes bei bloßer …
Abweichend von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 13.07.2005, 5 AZR 578/04, NZA 2005, 1348; BAG, 24.09.2003, 5 AZR 500/02, NZA 2004, 90) ist der Arbeitnehmer nicht gehalten, zum Erhalt seiner Ansprüche auf Verzugslohn die ihm ausdrücklich allein zur Abwendung der Zwangsvollstreckung angebotene Wei-terbeschäftigung aufzunehmen.Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung deutlich vom Sachverhalt der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.09.2003 (5 AZR 500/02, AP Nr. 4 zu KSchG 1969 § 11 Satz 1 Nr. 2 = NZA 2004, 90 ff ), auf welche nachfolgend näher einzugehen ist.
Im Ergebnis nichts anderes gilt für die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.09.2003 (5 AZR 500/02, AP Nr. 4 zu KSchG 1969 § 11 Satz 1 Nr. 2 = NZA 2004, 90 ff.).
- BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 125/05
Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes und …
- BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10
Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs
- BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 251/10
Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung
- LAG Köln, 15.10.2007 - 14 Sa 150/07
Böswillig unterlassener Zwischenverdienst
- BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11
Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung
- LAG Niedersachsen, 21.01.2008 - 9 Sa 887/07
Keine Beendigung des Annahmeverzugs durch Aufforderung sich beim Betriebsleiter …
- LAG Niedersachsen, 04.05.2009 - 9 Sa 882/08
Annahmeverzug bei fehlendem böswilligen Unterlassen anderweitigen Erwerbs
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2009 - 26 Sa 1840/09
Kein Recht zur Abmahnung nach Ausspruch einer Kündigung - …
- BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11
Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 8 Sa 393/09
Unwirksame verhaltensbedingte Änderungskündigung einer Marktleiterin; …
- LAG Niedersachsen, 17.02.2004 - 13 Sa 566/03
Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Kündigungsfrist - auflösende Bedingung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 8 Sa 46/12
Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs
- LAG Düsseldorf, 28.09.2005 - 11 (8) Sa 912/05
Einwand des fehlenden Arbeitsverhältnisses im Verzugslohnrechtstreit nach …
- LAG Niedersachsen, 11.10.2004 - 5 Sa 1360/03
Annahmeverzug nach mündlichen Aufhebungsvertrag
- LAG Niedersachsen, 27.09.2005 - 13 Sa 275/05
Beschäftigung nach Verurteilung zur vorläufigen Weiterbeschäftigung
- LAG Thüringen, 02.10.2007 - 1 Sa 393/07
Prozessbeschäftigung
- ArbG Wuppertal, 24.07.2008 - 7 Ca 1177/08
Sittenwidrige Vergütung eines KfZ-Mechatronikers
- LAG Baden-Württemberg, 27.03.2012 - 3 Sa 10/11
Freizeitausgleichs- und Abgeltungsansprüche von Betriebsratsmitgliedern und …
- LAG Schleswig-Holstein, 26.06.2012 - 1 Sa 443/11
Kündigung, fristlos, Klage, Wettbewerbstätigkeit, Kündigung, erneute, Einkommen, …
- OLG München, 21.09.2011 - 7 U 4956/10
Statthaftigkeit des Urkundsprozesses
- ArbG Suhl, 05.05.2009 - 4 Ca 2240/07
