Rechtsprechung
   BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 132/01   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Sonderzahlung im hessischen Kfz-Handwerk - Eintritt in den Ruhestand vor dem Auszahlungszeitpunkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderzahlung im hessischen Kfz-Handwerk trotz Eintritt in den Ruhestand vor dem Auszahlungszeitpunkt?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Sonderzahlung im hessischen Kfz-Handwerk - Eintritt in den Ruhestand vor dem Auszahlungszeitpunkt

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Sonderzahlung im hessischen Kfz-Handwerk - Eintritt in den Ruhestand vor dem Auszahlungszeitpunkt

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • ArbG Offenbach, 11.08.2000 - 2 Ca 612/99
  • LAG Hessen, 30.01.2001 - 7 Sa 1512/00
  • BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 132/01

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 2002, 312
  • NZA 2002, 1158



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 630/04  

    Tarifliche Sonderzahlung - Ausscheiden wegen Erwerbsunfähigkeit

    Insbesondere der Charakter als Ausnahmeregelung spricht für die Annahme, dass die Tarifvertragsparteien hier einen bewusst beschränkten Regelungsbereich normiert haben (vgl. zu einer nahezu wortgleichen Regelung BAG 24. Oktober 2001 - 10 AZR 132/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Kraftfahrzeuggewerbe Nr. 3 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 165).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2007 - 3 Sa 1424/07  

    Eingruppierung nach BAT - Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anrechnung von

    Gegen eine solche Auslegung spricht zum einen aber der klare Wortlaut der Regelung der Fallgruppe 2 c der Vergütungsgruppe III BAT, worauf vornehmlich abzustellen ist (vgl. BAG 10 AZR 132/01 vom 24. Oktober 2001, NZA 02, 1158).

    Ergibt die Auslegung einen bestimmten Regelungswillen der Tarifvertragsparteien und damit ein konkretes Ergebnis, so ist es nicht die Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, ein anderes Auslegungsergebnis in die Tarifnorm hinein zu interpretieren, weil es zur streitgegenständlichen Fallkonstellation auch eine gerechtere und zweckmäßigere Lösung gibt (vgl. dazu etwa BAG 3 AZR 329/00 vom 24. April 2001, NZA 02, 912 zu C II 4 b bb der Gründe; BAG 10 AZR 132/01 vom 24. Oktober 2001 a.a.O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 4 Sa 1425/07  

    Eingruppierung - Fallgruppenbewährungsaufstieg - Tarifauslegung - Tariflücke

    III Fallgruppe 2 c BAT entgegen, von dem allein auszugehen ist, wenn nicht ein entgegenstehender Wille der Tarifvertragsparteien einen hinreichenden Niederschlag in den tariflichen Normen gefunden hat (BAG vom 24.10.2001 - 10 AZR 132/01 - in NZA 2002, 1158; BAG vom 15.06.1994 - 4 AZR 330/93 - in NZA 95, 1212).

    Die Achtung der Tarifautonomie verbietet es den Gerichten, am Wortlaut einer Tarifnorm vorbei ohne objektive Anhaltspunkte eine Auslegung zu wählen, die ihnen als sinnvoll und zweckmäßigere Lösung erscheint (BAG vom 23.02.2000 - 10 AZR 197/99 - n.v.; BAG vom 24.04.2001 - 3 AZR 329/00 - in NZA 2002, 912; BAG vom 24.10.2001 - 10 AZR 132/01 - in NZA 2002, 1159 [1161]).

mehr
  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2002 - 3 Sa 45/01  

    Gewährung von Krankenbezügen - Anspruchszeitraum - Auslegung des § 71 Abs 2 UAbs

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa v. 01.08.01 - 4 AZR 810/98; v. 24.10.01 - 10 AZR 132/01) erfolgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages nach den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • LAG Thüringen, 22.04.2002 - 8 Sa 457/01  

    Vergütung nach West- oder Ost-Tarif bei Absolvierung einer Ausbildung im

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG Urteil vom 24.10.2001, 10 AZR 132/2001, EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Entscheidung 165).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1555/07  

    Anspruch auf Tariflohnerhöhung - Nichteinführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags

    Denn ergibt sich - wie hier - durch Auslegung ein bestimmter Regelungswille der Tarifvertragsparteien und damit ein konkretes Ergebnis, so ist es nicht die Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, ein anderes Auslegungsergebnis in die Tarifnorm deswegen hineinzuinterpretieren, weil es zur streitgegenständlichen Fallkonstellation auch eine gerechtere und zweckmäßigere Lösung gibt (vgl. dazu etwa BAG 3 AZR 329/00 vom 24. April 2001, NZA 02, 912; BAG 10 AZR 132/01 vom 24. Oktober 2001, NZA 02, 1158).
  • LAG Hamm, 03.12.2003 - 18 Sa 1061/03  

    Krankenbezüge, Krankengeldzuschuss, tarifliches Urlaubsgeld

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 24.10.2001 - 10 AZR 132/01 - NZA 2002, 1158; BAG, Urteil vom 18.08.1999 - 4 AZR 247/98 - NZA 2000, 432, 433; BAG, Urteil vom 28.07.1999 - 4 AZR 175/98 - NZA 2000, 41, 42).
  • LAG Hamm, 12.11.2003 - 18 (13) Sa 689/03  

    Tariflicher Zusatzurlaub für Nachtarbeit, Zeitpunkt der Entstehung, Zeitpunkt der

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 24.10.2001 - 10 AZR 132/01 - NZA 2002, 1158; BAG, Urteil vom 18.08.1999 - 4 AZR 247/98 - NZA 2000, 432, 433; BAG, Urteil vom 28.07.1999 - 4 AZR 175/98 - NZA 2000, 41, 42).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - 4 Sa 1556/07  

    Arbeitsvergütung - ERA-Strukturkomponente

    Die Beachtung der Tarifautonomie verbietet es den Gerichten für Arbeitssachen, am Wortlaut einer Tarifnorm vorbei ohne objektive Anhaltspunkte eine Auslegung zu wählen, die ihnen als sinnvolle und zweckmäßigere Lösung erscheint (BAG vom 23.02.2000 - 10 AZR 197/99 - n. v., BAG vom 24.10.2001 - 10 AZR 132/01 in NZA 2002, 1158, 1161).
  • ArbG Darmstadt, 23.10.2008 - 12 Ca 240/08  

    Zusatzurlaub für geleisteten Bereitschaftsdienst nach § 28 Abs 3 TV-Ärzte/VKA

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 24.10.2001 - 10 AZR 132/01 - NZA 2002, 1158).
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