Rechtsprechung
| BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist
- Bundesarbeitsgericht
Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Kündigung eines schwerbehinderten Menschen in Elternzeit - Zusammentreffen der Erklärungsfrist nach § 88 Abs. 3 SGB IX mit Zustimmungserfordernis des § 18 Abs. 1 Satz 2 BErzGG
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kündigung eins schwerbehinderten Menschen in Elternzeit - Kündigungserklärungsfrist - Zustimmungserfordernis des § 18 BErzGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung; Schwerbehindertenrecht; Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen; Zustimmung des Integrationsamts; Kündigungserklärungsfrist des § 88 Abs. 3 SGB IX; Erfordernis einer weiteren bei Fristablauf noch nicht erteilten behördlichen Erlaubnis; Kündigungsausspruch nach Fristablauf; Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Unwirksamkeit der ordentlichen Kündigung aus einem anderen Grund als dem der Sozialwidrigkeit
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kündigungserklärungsfrist bei schwerbehinderten Arbeitnehmern
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Kündigungserklärungsfrist behinderter Menschen
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - Zustimmung des Integrationsamts
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 23.01.2008 - 22 Ca 10267/04
- LAG Hessen, 09.10.2009 - 3 Sa 684/08
- BAG, 01.07.2010 - 2 AZN 96/10
- BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2012, 2135
- DB 2012, 1390
- NZA 2012, 610
Wird zitiert von ...
- VG Augsburg, 25.09.2012 - Au 3 K 12.677
Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit …
Abgesehen davon, dass bei einem Dauerzustand, wie einer andauernden Vertragsverletzung, die Frist grundsätzlich nicht vor Beendigung dieses Zustands beginnt (…vgl. Weidenkaff in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 71. Aufl. 2012, RdNr. 27 zu § 626), hat die Klägerin mit Schreiben vom 28. Februar 2012 an das Gewerbeaufsichtsamt und auch gegenüber dem Betriebsrat (s. Bl. 30 der Behördenakte) darauf hingewirkt, ihr Beendigungsinteresse nach der dargelegten Kenntniserlangung von der Konkurrenztätigkeit alsbald verwirklichen zu können (vgl. BAG vom 24.11.2011 NZA 2012, 610 zur Kündigungserklärungsfrist u.a. bei Elternzeit).
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