Rechtsprechung
   BAG, 25.02.1998 - 10 AZR 298/97   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • ArbG Kaiserslautern, 24.02.1997 - 5 Ca 214/96
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.1997 - 9 Sa 988/96
  • BAG, 25.02.1998 - 10 AZR 298/97



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05  

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

    (3.2) Diese vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist durch das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -).

    (3.3) Bezieht ein Arbeitnehmer wie der Kläger bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auf seinen Antrag hin nach Ablauf der Krankengeldzahlungen Arbeitslosengeld nach § 125 Abs. 1 SGB III, so ist zu vermuten, dass die Parteien zumindest stillschweigend das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbart haben (vgl. BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -).

  • BAG, 15.04.2003 - 9 AZR 548/01  

    Urlaubsgeld im Öffentlichen Dienst - Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten

    Er ergibt sich insbesondere aus den in der Regelung selbst normierten Voraussetzungen sowie den Ausschluß- und Kürzungstatbeständen (Senat 13. November 2001 - 9 AZR 436/00 - EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 48; BAG 15. März 2000 - 10 AZR 115/99 - EEK I/1252; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - EEK I/1207 mwN), welche die Tarifvertragsparteien in Ausübung ihrer durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten autonomen Regelungsmacht unter Nutzung des ihnen zustehenden weiten Gestaltungsspielraums im Tarifvertrag festgelegt haben.
  • LAG Düsseldorf, 08.02.2011 - 16 Sa 1574/10  

    Urlaubsabgeltungsanspruch der arbeitsunfähigen Arbeitnehmerin bei Bezug eine

    Weder eine Arbeitsunfähigkeit allein (BAG v. 25.02.1998 - 10 AZR 298/97 - n.v., juris) noch die bloße Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente hat Auswirkungen auf die zivilrechlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (BAG v. 07.06.1990 - 6 AZR 52/89 - BAGE 65, 187).

    Nach der Rechtsprechung kann eine - stillschweigende - Vereinbarung des Ruhens des Arbeitsverhältnisses jedoch dann angenommen werden, wenn der Arbeitnehmer bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auf seinen Antrag hin nach Aussteuerung durch die Krankenkasse Arbeitslosengeld bezieht (BAG v. 25.02.1998 - 10 AZR 298/97 - n.v., juris; BAG v. 09.08.1995 - 10 AZR 539/94 - a.a.O.).

mehr
  • BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 3/98  

    Tarifliche Jahressonderzahlung ohne Arbeitsleistung - Ruhen des

    Da diese Tarifnorm eine tatsächliche Arbeitsleistung des Klägers nicht voraussetzt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - BAGE 71, 78 = AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - BAGE 76, 134 = AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 10. April 1996 - 10 AZR 600/95 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bergbau; Urteil vom 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - n.v. und Urteil vom 8. Juli 1998 - 10 AZR 404/97 - n.v.) die Gewährung einer Sonderzahlung wegen Fehlens einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht ausgeschlossen.

    b) Diese vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist durch das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt läßt und ob sie rechtlich möglich ist (BAG Urteil vom 14. August 1991 - 4 AZR 25/91 - AP Nr. 159 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 9. August 1995 - 10 AZR 485/94 - n.v.; BAG Urteil vom 25. Februar 1998, aaO).

  • BAG, 13.11.2001 - 9 AZR 436/00  

    Urlaubsgeld - Arbeitsunfähigkeit

    Das entspricht auch der Rechtsprechung des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 15. März 2000 - 10 AZR 115/99 - EEK I/ 1252; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - EEK I/ 1207 mwN).
  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 630/04  

    Tarifliche Sonderzahlung - Ausscheiden wegen Erwerbsunfähigkeit

    Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse trotz Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses Leistungen der Arbeitslosenversicherung bezieht, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung von einer Vermutung für eine solche konkludente Ruhensvereinbarung der Parteien aus (9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308, 314; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -).
  • BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 672/99  

    Tarifliche Sonderzahlung

    Jedoch hat der Senat demgegenüber bei entsprechender tatsächlicher Ausgangssituation in anderen Entscheidungen ein Arbeitsverhältnis im Sinne des jeweiligen Tarifvertrages angenommen (vgl. BAG 22. Februar 1995 -10 AZR 782/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 123 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 118; 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - nv.; 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 - nv.).

    Da die Tarifnorm eine tatsächliche Arbeitsleistung des Klägers nicht voraussetzt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Sonderzahlung auch ohne tatsächliche Arbeitsleistung zu gewähren (BAG 10. April 1996 - 10 AZR 600/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bergbau Nr. 3 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 142; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - nv.; 8. Juli 1998 - 10 AZR 404/97 - nv.; 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 - nv. - jeweils mwN).

  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 112/11  

    Tarifliche Sondervergütung bei Langzeiterkrankung

    Die Tatbestandsvoraussetzungen einer solchen Leistung mit Mischcharakter und eine eventuelle Kürzungsmöglichkeit wegen Arbeitsunfähigkeitszeiten nach § 4a EFZG (vgl. dazu BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 502/00 - BAGE 98, 245) oder einen Entfall der Leistung bei Fehlzeiten ohne Entgeltanspruch legen die Tarifvertragsparteien selbst fest (BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -).
  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 613/98  
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  • LAG Düsseldorf, 19.01.2012 - 15 Sa 380/11  

    Urlaubsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis

    Bei einer solchen Sachverhaltskonstellation ist aufgrund des Umstandes, dass der Arbeitnehmer bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit trotz des rechtlichen Weiterbestehens des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld beantragt und bezieht, eine Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien über das Ruhen des Arbeitsverhältnisses zu vermuten (BAG vom 09.08.1995 - 10 AZR 539/94 - BAG vom 11.10.1995 - 10 AZR 985/94 - BAG vom 25.02.1998 - 10 AZR 298/97 -).
  • LAG Düsseldorf, 23.02.2012 - 5 Sa 1370/11  

    Urlaub; Entstehen von Urlaubsansprüche während des Ruhens des

  • LAG Nürnberg, 08.02.2011 - 6 Sa 500/10  

    Urlaubsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis

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