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   BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 74/95   

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BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 74/95 (https://dejure.org/1996,1506)
BAG, Entscheidung vom 25.04.1996 - 2 AZR 74/95 (https://dejure.org/1996,1506)
BAG, Entscheidung vom 25. April 1996 - 2 AZR 74/95 (https://dejure.org/1996,1506)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der personenbedingten Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung - Kündigung eines Kraftfahrers wegen Verlustes der Fahrerlaubnis - Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr vom 21. Juni 1975 (BOKraft) ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Personenbedingte Kündigung - Entziehung einer betrieblichen Fahrerlaubnis

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personenbedingte Kündigung; Entziehung einer betrieblichen Fahrerlaubnis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1; VO über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen i... m Personenverkehr (BOKraft) vom 21.6.1975 (BGBl. I S. 1573) §§ 3, 4; Dienstanweisung für die Zulassung im Betriebsdienst der Dresdner Verkehrsbetriebe AG vom 17.7.1992 §§ 16, 18, 19, 22, 25
    Personenbedingte Kündigung: Entziehung der vom Arbeitgeber erteilten Betriebsfahrerlaubnis eines Omnibusfahrers wegen rücksichtsloser Fahrweise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 886 (Ls.)
  • NZA 1996, 1201
  • BB 1996, 2048
  • DB 1997, 179
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz

    Auszug aus BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 74/95
    Zwar ist anerkannt, daß bei einem Kraftfahrer der Verlust der Fahrerlaubnis einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen kann (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 630/76 - BAGE 30, 309 = AP Nr. 70 zu § 626 BGB; zum Verlust der Fluglizenz eines Piloten vgl. BAG Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Beruht der Wegfall einer für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers erforderlichen Fahrerlaubnis auf einer Prüfungsentscheidung, so erfordert die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes die Überprüfung dieser Entscheidung durch die Arbeitsgerichte im Falle erheblicher Einwendungen des geprüften Arbeitnehmers (vgl. zur Fluglizenz eingehend Senatsurteil vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - aaO).

    Abgesehen davon kann allein der Verlust der Fahrerlaubnis regelmäßig die ordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen noch nicht rechtfertigen; es ist vielmehr zu berücksichtigen, inwieweit im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung mit der Erteilung einer neuen Erlaubnis in absehbarer Zeit zu rechnen ist und/oder ob nicht bei Fehlen einer Erlaubnis eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen möglich ist (Senatsurteil vom 31. Januar 1996, aaO, m.w.N.).

  • BAG, 12.07.1984 - 2 AZR 320/83

    Möglichkeit der Übertragung von Mitwirkungsrechten bei Kündigung auf

    Auszug aus BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 74/95
    Zwar bedürfen auch besonders schwere Pflichtverstöße des Arbeitnehmers keiner Abmahnung, weil hier der Arbeitnehmer von vornherein nicht mit einer Billigung seines Verhaltens rechnen kann und er sich bewußt sein muß, daß er seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzt (vgl. BAG Urteil vom 12. Juli 1984 - 2 AZR 320/83 - AP Nr. 32 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 74/95
    Zwar ist anerkannt, daß bei einem Kraftfahrer der Verlust der Fahrerlaubnis einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen kann (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 630/76 - BAGE 30, 309 = AP Nr. 70 zu § 626 BGB; zum Verlust der Fluglizenz eines Piloten vgl. BAG Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93

    Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind

    Auszug aus BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 74/95
    Ein Arbeitnehmer, dem wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll, ist zunächst abzumahnen; dies gilt insbesondere bei Störungen im Leistungsbereich (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. z.B. BAG Urteil vom 17. Februar 1994 - 2 AZR 616/93 - AP Nr. 116 zu § 626 BGB, m.w.N.).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91

    Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 74/95
    Die insoweit darlegungspflichtige Beklagte (vgl. KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 391) hat keine ausreichenden Tatsachen vorgetragen, die die Annahme begründen könnten, die mit einer Abmahnung verbundene Warnfunktion (vgl. dazu Senatsurteil vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung) sei entbehrlich gewesen.
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06

    Außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis

    b) Es ist allgemein anerkannt, dass der Verlust einer Fahrerlaubnis bei einem Kraftfahrer einen personenbedingten Grund zur Kündigung - und sogar einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung - darstellen kann (vgl. insbesondere BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 630/76 - BAGE 30, 309; 25. April 1996 - 2 AZR 74/95 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 18 EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 14; 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - BAGE 82, 139; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1207; KR-Griebeling 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 293).

    c) Der Senat hat weiter entschieden (vgl. 25. April 1996 - 2 AZR 74/95 - aaO), dass der Entzug bzw. der Verlust einer Betriebsfahrberechtigung grundsätzlich nicht dem Verlust einer behördlich bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Fahrerlaubnis gleichgestellt werden kann.

    All dies macht deutlich, dass die kündigungsrechtlichen Grundregeln, beispielsweise die Darlegung und Überprüfbarkeit von arbeitsvertraglichen Pflichtverstößen, bei einer verhaltensbedingten Kündigung umgangen werden könnten, wenn noch nicht einmal die "Spielregeln", unter denen eine betriebliche Fahrerlaubnis entzogen werden kann, klar fixiert sind (vgl. insoweit etwa den der Entscheidung des Senats vom 25. April 1996 - 2 AZR 74/95 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 18 = EzA KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 14 zugrunde liegenden Sachverhalt).

  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 712/98

    Kündigung; Kirchendienst

    Hat sich ein Arbeitgeber selbst gebunden, bei bestimmten Verhaltensverstößen vor Ausspruch einer Kündigung zunächst mit dem Arbeitnehmer ein klärendes Gespräch zu führen, so verstößt eine Kündigung, die der Arbeitgeber ausspricht, ohne ein solches Gespräch zu führen, regelmäßig gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und ist deshalb sozialwidrig (vgl. Senatsurteil vom 24. April 1996 - 2 AZR 74/95 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung).

    a) Legt ein Arbeitgeber in einer Dienstanweisung im einzelnen fest, wie er auf bestimmte Pflichtverstöße des Arbeitnehmers zu reagieren beabsichtigt, so bindet er sich damit selbst und muß sich im konkreten Fall an das in der Dienstanweisung festgelegte Verfahren halten; eine Kündigung, bei der der Arbeitgeber die von ihm selbst aufgestellten Verfahrensregeln nicht beachtet, verstößt regelmäßig gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und ist deshalb nach § 1 Abs. 2 KSchG als sozialwidrig anzusehen (Senatsurteil vom 25. April 1996 - 2 AZR 74/95 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung).

  • LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06

    Unwirksame Kündigung bei rechtsgrundlosem Entzug innerbetrieblicher Fahrerlaubnis

    Würde man dies tun, hätte es der Arbeitgeber weitgehend in der Hand, selbst Kündigungsgründe zu schaffen, was der Unabdingbarkeit des gesetzlichen Kündigungsschutzes zuwiderliefe (BAG 25.04.1996 - 2 AZR 74/95 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 14).

    dd) Jedoch enthalten weder §§ 3 und 4 BOKraft noch die Vorschriften der DFBus eine Rechtsgrundlage dafür, dass der Betriebsleiter der Beklagten unter ganz konkret geregelten Voraussetzungen einem Omnibusfahrer, dazu noch mit für sie bindender Wirkung, die betriebliche Fahrerlaubnis überhaupt, geschweige denn auf Dauer, d. h. ohne ihm zuvor eine Bewährungschance, z. B. durch eine Nachschulung (vgl. in diesem Zusammenhang auch BAG 25.04.1996 - 2 AZR 74/95 - a. a. O.), gegeben zu haben, entziehen darf.

  • KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19

    Erforderliches Rügevorbringen bei durch Fahrverbot drohendem Arbeitsplatzverlust

    Hierbei ist in den Blick zu nehmen, dass in aller Regel nur der dauerhafte oder zumindest über einen erheblichen Zeitraum andauernde Wegfall der Eignung zur Verrichtung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung geeignet ist, eine (außerordentliche) Kündigung zu rechtfertigen (vgl. BAG NZA 2001, 607; 1991, 341; 1996, 1201; LAG Düsseldorf, Urteil vom 24. August 2006 - 11 Sa 535/06 - juris; LAG Schleswig-Holstein NZA 1987, 669; LAG Hamm DB 1974, 2164; ArbG Dresden, Urteil vom 20. März 2014 - 5 Ca 2776/13 - juris; Kerwer in Boecken u.a., Gesamtes Arbeitsrecht, § 1 KSchG Rdn. 572 m.w.N.; Rinck in Tschöpe, Arbeitsrecht 10. Aufl., S. 1538 Rdn. 29 m.w.N.).

    Kurzfristige Fahrverbote oder Entziehungen der Fahrerlaubnis dürften daher - auch bei Berufskraftfahrern - eine Kündigung nur in Ausnahmefällen rechtfertigen (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. August 2011- 5 Sa 295/10 - juris; Thies in Heussler u.a., Arbeitsrecht 8. Aufl., S. 2314 Rdn. 130; Preis in Stahlhacke u.a., Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsrecht 11. Aufl., S. 283 Rdn. 698), zumal bei personenbedingten Störungen des Arbeitsverhältnisses die Kündigung ohnehin nur als letztes Mittel zulässig ist (vgl. BAG NZA 2016, 1461; 2001, 607; 1997, 1281; 1996, 1201; Belling/Riesenhuber in Erman, BGB 15. Aufl., § 620 Rdn. 140) und daher ausscheidet, wenn dem Arbeitgeber zugemutet werden kann, den Arbeitnehmer während des Fahrverbots im Betrieb anderweitig einzusetzen (vgl. BAG NZA 1997, 1281).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2018 - L 7 AS 2308/17

    Anspruch auf vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem

    Dagegen spricht, dass der Kündigungsgrund "Verlust der Fahrerlaubnis" arbeitsrechtlich überwiegend als personenbedingter Kündigungsgrund anzusehen ist (BAG Urteil vom 25.04.1996 - 2 AZR 74/95) und die Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch im vorliegenden Fall nach den Angaben des Arbeitgebers nicht auf dessen verkehrswidrigem Verhalten, sondern ausschließlich auf dem Verlust der Fahrerlaubnis beruht.
  • LAG Köln, 28.08.1996 - 2 Sa 551/96

    Personalrat: Bewerbung eines freigestellten Mitglieds um einen Beförderungsposten

    Es müssen diejenigen Tatsachen vorgetragen werden, die dem Gericht eine Nachprüfung ermöglichen, ob die vom Arbeitgeber vorzunehmende Wertung nachvollziehbar ist (BAG, Urteil vom 25.04.1996 - 2 AZR 74/95 -).
  • BAG, 06.08.2003 - 4 AZR 451/02

    Hypothetischer Bewährungsaufstieg

    Die dagegen von der Beklagten eingelegte Revision wurde durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. April 1996 - 2 AZR 74/95 - zurückgewiesen.
  • ArbG Hanau, 31.07.1997 - 3 Ca 237/97

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Bauamtsleiters; Beweislast

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