Rechtsprechung
   BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abgrenzung von Bereitschaftsdienst und Überstunden - Arbeitgeber kann im Rahmen des Direktionsrechts wählen, ob er Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst oder Überstunden anordnet - Bereitschaftsdienst setzt nicht voraus, dass nur unvorhergesehene Arbeiten anfallen und abgerufen werden

  • NWB SteuerXpert START

    BAT § 15 Abs. 6a, § 15 Abs. 6b, § 17 Abs. 1 Unterabs. 1, § 17 Abs. 5 Satz 4, § 35 Abs. 3 Unterabs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öfentlicher Dienst - Abgrenzung Bereitschaftsdienst/Überstunden

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Abgrenzung Bereitschaftsdienst - Überstunden

Kurzfassungen/Presse (3)

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Wer nicht fertig wird, macht nicht immer Überstunden

  • rechtseck.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung Bereitschaftsdienst - Überstunden

  • bauersfeld-rechtsanwaelte.de (Leitsatz)

    Anordnung von Bereitschaftsdienst und Überstunden im Anschluss an die Regelarbeitszeit

Besprechungen u.ä.

  • htw-saarland.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 15 Abs. 6a, § 17 Abs. 1 BAT; Abs. 5 Satz 4, § 35 Abs. 3 Unterabs. 2, Nr. 6 Abschnitt B Abs. 2 SR 2a BAT
    Abgrenzung Bereitschaftsdienst - Überstunden [Bereitschaftsdienst, Überstunden, Arbeitszeit, Regelarbeitszeit, Krankenschwester, Gesundheits- und Krankenpfleger, Weisungsrecht des Arbeitgebers, Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienstvergütung]

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 122, 225
  • MDR 2007, 1264
  • DB 2007, 2321
  • NZA 2007, 1108



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08  

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

    Der Arbeitgeber darf grundsätzlich in Ausübung seines Weisungsrechts bestimmen, welche Art von Leistungen der Arbeitnehmer zu welchen Zeiten zu erbringen hat (vgl. BAG 25. April 2007 - 6 AZR 799/06 - Rn. 16, BAGE 122, 225).
  • BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 505/07  

    Arbeitszeit - Pauschalvergütung von Kraftfahrern des Berliner Senats

    Dieser qualitative Unterschied rechtfertigt es, für den Bereitschaftsdienst eine andere Vergütung vorzusehen als für die Vollarbeit (Senat 25. April 2007 - 6 AZR 799/06 - Rn. 21, AP BAT § 15 Nr. 53 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 4).
  • BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 796/09  

    Kirchliche Arbeitsvertragsregelung - Rückwirkendes Inkrafttreten

    Im Urteil vom 25. April 2007 (- 6 AZR 799/06 - Rn. 16, BAGE 122, 225) hat der Senat unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 4. Dezember 1986 angenommen, dass der Arbeitgeber grundsätzlich in Ausübung seines Weisungsrechts bestimmen darf, welche Art von Leistungen der Arbeitnehmer zu erbringen hat, also berechtigt ist, Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst oder Überstunden anzuordnen.
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  • LAG München, 15.12.2009 - 6 Sa 637/09  

    Ersatz von Fahrzeugschäden

    Rufbereitschaft stellte keine Arbeitszeit dar (§ 7 Abs. 4 TVöD; § 45 Abs. 8 TVöD-BT-K); während dieser Zeit kann sich ein Arbeitnehmer an einer von ihm frei bestimmten, außerhalb der Arbeitsstelle gelegenen Stelle aufhalten (BAG v. 25.4. 2007 - 6 AZR 799/06, AP BAT § 15 Nr. 53; BAG v. 19.12.1991 - 6 AZR 592/89, AP BMT-G II § 67 Nr. 1; Burger in: Burger, TVöD 1. Aufl., § 7 Rz. 70; Fieberg in: Fürst, GKöD IV, Stand 11/2009, E § 7 Rz. 42; Goodson in: Bepler/Böhle/Meerkamp/Stöhr, TVöD, Stand 9/2009, § 9 Rz. 19 f.), die er dem Arbeitgeber nur anzuzeigen hat.
  • LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 116/11  

    Überstundenvergütung, Ausschlussfrist

    Er muss deshalb ausführen, welche (geschuldeten) Tätigkeiten er jeweils ausgeführt hat und aus welchen Gründen insbesondere diese Zeiten angeordnet oder sonst notwendig oder jeweils gebilligt bzw. geduldet worden sein sollen (ständ. Rspr. des BAG, vgl. etwa U. v. 25.04.2007, 6 AZR 799/06, NZA 2007, S. 1108 f - Rzn. 14 und 23 - U. v. 25.05.2005, 5 AZR 319/04, AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gebäudereinigung; U. v. 29.05.2002, 5 AZR 370/01, ZTR 2002, S. 544; U. v. 17.04.2002, 5 AZR 644/00, AP Nr. 40 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung - II. 2. a und 3. der Gründe -).
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