Rechtsprechung
| BAG, 25.05.1999 - 5 AZB 30/98 |
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 01.09.1998 - 18 Ta 9/98
- BAG, 25.05.1999 - 5 AZB 30/98
Wird zitiert von ... (8)
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2011 - 26 Ta 1762/11
§ 2 Abs 1 Nr 3b ArbGG, § 5 Abs 1 S 3 ArbGG, § 48 ArbGG
Für einen solchen Rechtsstreit können deshalb nach den allgemeinen Grundsätzen zur Rechtswegbestimmung - etwa im sic-non-Fall - die Arbeitsgerichte zuständig sein (BAG 25.5.1999 - 5 AZB 30/98, zu II 3 c der Gründe).Dies ist zum Beispiel auch der Fall, wenn der Vertreter Rechte aus einem schon vor Abschluss des Anstellungsvertrags begründeten und angeblich weiter bestehenden Arbeitsverhältnis herleitet oder wenn er Rechte mit der Begründung geltend macht, nach Abberufung habe sich das nicht gekündigte und fortgesetzte Anstellungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis umgewandelt (vgl. dazu BAG 25.5.1999 - 5 AZB 30/98, zu II 3 c der Gründe).
- LAG Köln, 05.10.2009 - 4 Ta 317/09
Geschäftsführer; Rechtsweg
Sie greift unabhängig davon ein, ob dieses sich materiell-rechtlich als freies Dienstverhältnis oder als Arbeitsverhältnis darstellt (vgl. BAG 25.05.1999 - 5 AZB 30/98). - LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 9 Ta 227/06
Rechtsweg und sic-non-Fall
Für einen solchen Rechtsstreit können deshalb nach den allgemeinen Grundsätzen zur Rechtswegbestimmung - etwa im sic-non-Fall - die Arbeitsgerichte zuständig sein (vgl. BAG, Beschluss vom 25.05.1999 - 5 AZB 30/98 n.v. = Datenbank "juris").
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2009 - 7 Ta 210/09
Arbeitsrechtsweg für Feststellungs- und Weiterbeschäftigungsantrag bei …
Für einen solchen Rechtsstreit können deshalb nach den allgemeinen Grundsätzen zur Rechtswegbestimmung - etwa im sic-non-Fall - die Arbeitsgerichte zuständig sein (vgl. Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 25.05.1999 - 5 AZB 30/98 - Beschluss vom 10.12.1996 - 5 AZB 20/96 = AP Nr. 3 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung; Beschluss vom 18.12.2996 - 5 AZB 25/96 = AP Nr. 4 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung). - LAG Hessen, 05.08.2002 - 9 Ta 199/02 Sie greift unabhängig davon ein, ob dieses sich materiellrechtlich als freies Dienstverhältnis oder als Arbeitsverhältnis darstellt (BAG Beschluss vom 25. Mai 1999 -- 5 AZB 30/98 -- Juris; BAG Beschluss vom 13. Mai 1996 -- 5 AZB 27/95 -- AP Nr. 27 zu § 5 ArbGG 1979).
- LAG Köln, 03.03.2011 - 10 Ta 301/10
Arbeitsrechtsweg bei Streit um Abfindungsanspruch und Pensionsleistungen aus …
Auch dann, wenn das Anstellungsverhältnis zwischen juristischer Person und Vertretungsorgan wegen starker interner Weisungsabhängigkeit als Arbeitsverhältnis anzusehen ist und deshalb materiell dem Arbeitsrecht unterliegt, sind zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten aus dieser Rechtsbeziehung wegen §§ 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG, 13 GVG die ordentlichen Gerichte zuständig (vgl. BAG, Beschluss vom 25.05.1999 - 5 AZB 30/98 - ; LAG Köln, Beschluss vom 01.12.2003 - 4 Ta 283/03 - ; LAG Hessen, Beschluss vom 05.08.2002 - 9 Ta 199/02 - , jeweils zitiert nach Juris). - LAG Köln, 10.07.2012 - 10 Ta 316/11
Rechtsweg; Geschäftsführer
Die Fiktion gilt auch für das der Organzustellung zu Grunde liegende Rechtsverhältnis und greift unabhängig davon ein, ob dieses sich materiell-rechtlich als freies Dienstverhältnis oder als Arbeitsverhältnis darstellt (vgl. BAG, Beschluss vom 25.09.1999 - 5 AZB 30/98 - zitiert nach juris; LAG Köln, Beschluss vom 01.12.2003 - 4 Ta 283/03 - zitiert nach juris). - LAG Frankfurt/Main, 05.08.2002 - 9 Ta 199/02 Sie greift unabhängig davon ein, ob dieses sich materiell-rechtlich als freies Dienstverhältnis oder als Arbeitsverhältnis darstellt (BAG Beschluss vom 25. Mai 1999 -- 5 AZB 30/98 -- Juris; BAG Beschluss vom 13. Mai 1996 -- 5 AZB 27/95 -- AP Nr. 27 zu § 5 ArbGG 1979).
