Rechtsprechung
   BAG, 25.09.1997 - 8 AZR 493/96   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Neue Bundesländer: Betriebsstillegung durch Betriebsveräußerung im Gesamtvollstreckungsverfahren nach Kündigung aller Arbeitsverhältnisse - Entlassung eines Betriebsratsmitglieds

  • betriebsraete.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsveräußerung im Gesamtvollstreckungsverfahren

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  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Betriebsveräußerung im Gesamtvollstreckungsverfahren

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebsveräußerung im Gesamtvollstreckungsverfahren

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksame Betriebsstilllegung im Gesamtvollstreckungsverfahren trotz späterer Veräußerung

Verfahrensgang

  • ArbG Berlin, 12.09.1995 - 23 Ca 17356/95
  • LAG Berlin, 28.02.1996 - 15 Sa 140/95
  • BAG, 25.09.1997 - 8 AZR 493/96

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 86, 336
  • ZIP 1998, 253
  • NZA 1998, 640
  • BB 1998, 380
  • DB 1998, 525



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 42/00  

    Betriebsübergang im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Die Regelung gilt für alle Unternehmen im Beitrittsgebiet und verstößt nicht gegen höherrangiges europäisches Gemeinschaftsrecht (Senat 25. September 1997 - 8 AZR 493/96 - BAGE 86, 336, 340 ff., zu B I 2 b der Gründe).

    Eine Betriebsübertragung im Gesamtvollstreckungsverfahren liegt vor, wenn sie nach dessen Eröffnung (§§ 5, 6 GesO) erfolgt (Senat 25. September 1997 - 8 AZR 493/96 - BAGE 86, 336, 342 ff., zu B I 2 c der Gründe).

    Recht der Schuldverhältnisse">232 § 5 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB kein Übergang der Arbeitsverhältnisse stattfindet, um den Erwerber des Betriebs nicht zu belasten, stand es der Beklagten zu 2) frei, zu entscheiden, mit wievielen und welchen Arbeitnehmern sie eine Betriebstätigkeit fortsetzt (vgl. Senat 25. September 1997 aaO, zu B I 2 c der Gründe).

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00  

    Fristgerechte Kündigung; Betriebsstillegung oder Betriebsunterbrechung

    a) Unter einer Betriebsstillegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, daß der Arbeitgeber die wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiterzuverfolgen (zB BAG 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99; 25. September 1997 - 8 AZR 493/96 - BAGE 86, 336, 340; 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 87).
  • LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99  
    Daraus wiederum folgte, daß eine Stillegung des Betriebs i.S.v. § 15 Abs. 4 KSchG auch dann vorlag, wenn dieser im Gesamtvollstreckungsverfahren nach Kündigung aller Arbeitsverhältnisse veräußert wurde (BAG v. 25.09.1997 - 8 AZR 493/96, KTS 1998, 487 = NZA 1998, 640 = ZAP ERW 1998, 114 = ZIP 1998, 253 ).

    Vielmehr kann er die Kündigung wegen beabsichtigter Stillegung wirksam bereits dann erklären, wenn die betrieblichen Umstände schon "greifbare Formen" angenommen haben und eine vernünftige, betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Ablauf der einzuhaltenden Kündigungsfrist die Stillegung durchgeführt sein wird (BAG v. 23.03.1984 - 7 AZR 407/82, AuR 1984, 154; BAG v. 23.03.1984 - 7 AZR 409/82, ZIP 1984, 1524; BAG v. 22.07.1992 - 2 AZR 84/92, BuW 1992, 732; BAG v. 25.09.1997 - 8 AZR 493/96, KTS 1998, 487 = NZA 1998, 640 = ZAP ERW 1998, 114 = ZIP 1998, 253 ).

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  • LAG Hamm, 25.11.2004 - 4 Sa 1120/03  

    "Wesentliche" Änderung der Sachlage zwischen dem Zeitpunkt der

    Vielmehr kann er die Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung wirksam bereits dann erklären, wenn die betrieblichen Umstände schon "greifbare Formen" angenommen haben und eine vernünftige, betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, dass bis zum Ablauf der einzuhaltenden Kündigungsfrist die Stilllegung durchgeführt sein wird (BAG, Urt. v. 25.09.1997 - 8 AZR 493/96, NZA 1998, 640 = ZAP ERW 1998, 114 = ZIP 1998, 253; BAG, Urt. v. 18.01.2001 - 2 AZR 167/00, BAGReport 2002, 104 = ZInsO 2001, 822).
  • LAG Hamm, 01.04.2004 - 4 Sa 1340/03  

    Betriebsbedingte Kündigung und Betriebsratsanhörung in der Insolvenz

    Vielmehr kann er die Kündigung wegen beabsichtigter Stillegung wirksam bereits dann erklären, wenn die betrieblichen Umstände schon "greifbare Formen" angenommen haben und eine vernünftige, betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Ablauf der einzuhaltenden Kündigungsfrist die Stillegung durchgeführt sein wird (BAG v. 23.03.1984 - 7 AZR 407/82, AuR 1984, 154; BAG v. 23.03.1984 - 7 AZR 409/82, ZIP 1984, 1524; BAG v. 22.07.1992 - 2 AZR 84/92, BuW 1992, 732; BAG v. 25.09.1997 - 8 AZR 493/96, KTS 1998, 487 = NZA 1998, 640 = ZAP ERW 1998, 114 = ZIP 1998, 253).
  • LAG Hamm, 07.07.2005 - 4 Sa 1548/04  

    Normale Darlegungs- und Beweistlast bei Nichtzustandekommen eines

    Vielmehr kann er die Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung wirksam bereits dann erklären, wenn die betrieblichen Umstände schon "greifbare Formen" angenommen haben und eine vernünftige, betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, dass bis zum Ablauf der einzuhaltenden Kündigungsfrist die Stilllegung durchgeführt sein wird (BAG v. 23.03.1984 - 7 AZR 407/82, AuR 1984, 154; BAG v. 23.03.1984 - 7 AZR 409/82, ZIP 1984, 1524; BAG v. 22.07.1992 - 2 AZR 84/92, BuW 1992, 732; BAG v. 25.09.1997 - 8 AZR 493/96, KTS 1998, 487 = NZA 1998, 640 = ZAP ERW 1998, 114 = ZIP 1998, 253).
  • LAG Hamm, 07.07.2005 - 4 Sa 1559/04  

    Kein Abschluss eines Interessenausgleichs durch vorläufigen Insolvenzverwalter

    Vielmehr kann er die Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung wirksam bereits dann erklären, wenn die betrieblichen Umstände schon "greifbare Formen" angenommen haben und eine vernünftige, betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, dass bis zum Ablauf der einzuhaltenden Kündigungsfrist die Stilllegung durchgeführt sein wird (BAG v. 23.03.1984 - 7 AZR 407/82, AuR 1984, 154; BAG v. 23.03.1984 - 7 AZR 409/82, ZIP 1984, 1524; BAG v. 22.07.1992 - 2 AZR 84/92, BuW 1992, 732; BAG v. 25.09.1997 - 8 AZR 493/96, KTS 1998, 487 = NZA 1998, 640 = ZAP ERW 1998, 114 = ZIP 1998, 253).
  • LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99  

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

    Vielmehr kann er die Kündigung wegen beabsichtigter Stillegung wirksam bereits dann erklären, wenn die betrieblichen Umstände schon "greifbare Formen" angenommen haben und eine vernünftige, betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Ablauf der einzuhaltenden Kündigungsfrist die Stillegung durchgeführt sein wird (BAG v. 22.07.1992 - 2 AZR 84/92, BuW 1992, 732; BAG v. 25.09.1997 - 8 AZR 493/96, NZA 1998, 640 = ZAP ERW 1998, 114 = ZIP 1998, 253 ).
  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 136/00  

    Fristgerechte Kündigung eines Wahlbewerbers wegen Betriebsstillegung; Abgrenzung

    a) Unter einer Betriebsstillegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Arbeitgeber die wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiterzuverfolgen (z.B. BAG vom 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 -, AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99; vom 25. September 1997 - 8 AZR 493/96 -, BAGE 86, 336, 340; vom 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 -, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 87).
  • LAG Berlin, 11.02.2000 - 6 Sa 2306/99  

    Betriebsübergang im Gesamtvollstreckungsverfahren - prozessuale Verwirkung

    Dementsprechend hat auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 25.09.1997 -- 8 AZR 493/96 -- BAGE 86, 336 = AP KSchG 1969 § 15 Nr. 39 zu B I 2b der Gründe) allein darauf abgestellt, dass der Betriebsübergang im Gesamtvollstreckungsverfahren erfolgt war.
  • LAG Hamm, 27.11.2003 - 4 Sa 839/03  

    Betriebsbedingte Kündigung im Zuge der Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebes

  • LAG Berlin, 23.10.1998 - 2 Sa 35/98  
  • OLG München, 21.05.2008 - 20 U 4231/07  

    Insolvenzanfechtung: Vermutung für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der

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