Rechtsprechung
| BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch
- Betriebs-Berater
Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang bei Durchführung einer anderen Maßnahme
- openjur.de
Wiedereinstellungsanspruch; Betriebsübergang; unbeachtlicher Widerspruch
- Bundesarbeitsgericht
Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsübergang; Arbeitsvertragsrecht; Prozessrecht - Wiedereinstellungsanspruch; Betriebsübergang: Unterrichtung, Durchführung einer anderen Maßnahme, Wirkung des Widerspruchs gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG v. 25.10.2007, Az.: 8 AZR 989/06 (Befristeter Wiedereinstellungsanspruch gegen den Erwerber nach Betriebsübergang)" von RA Werner M. Mues, original erschienen in: ArbRB 2008, 104 - 105.
Verfahrensgang
- ArbG Magdeburg, 09.11.2005 - 11 Ca 2130/05
- LAG Sachsen-Anhalt, 19.09.2006 - 8 Sa 2/06
- BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06
Zeitschriftenfundstellen
- BB 2008, 731
- NZA 2008, 357
Wird zitiert von ... (51)
- BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07
Betriebsübergang - Kündigungstermin - Wiedereinstellungsanspruch
Die Klägerin begehrt die Verurteilung der Beklagten zu der Annahme ihres Angebotes auf Abschluss eines Arbeitsvertrages und damit auf Abgabe einer Willenserklärung der Beklagten, die mit Rechtskraft eines dem Klageantrag stattgebenden Urteils gemäß § 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO als abgegeben gilt (st. Rspr., Senat 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 80 mwN).Entsteht die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit erst nach Ablauf der Kündigungsfrist, kommt nur ausnahmsweise ein Wiedereinstellungsanspruch in Betracht (Senat 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 80).
Der Senat hat einen Wiedereinstellungsanspruch in Form eines Fortsetzungsanspruches des Arbeitnehmers gegenüber dem neuen Betriebsinhaber dann bejaht, wenn der Betriebsübergang zwar erst am Tage nach Ablauf der Kündigungsfrist stattgefunden hat, die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit jedoch schon während des Laufes der Kündigungsfrist entstanden und die ursprünglich bei Ausspruch der Kündigung anzustellende Prognose dadurch während des Laufes der Kündigungsfrist unzutreffend geworden war (25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 80).
Nichts anderes ergibt sich aus dem Europäischen Recht (Senat 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - aaO mwN).
Nach § 894 ZPO gilt die Willenserklärung des Arbeitgebers auf Abschluss des begehrten Arbeitsvertrages mit Rechtskraft des Urteils als abgegeben (Senat 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 80).
Entsprechend der Frist zur Ausübung des Widerspruchsrechtes muss auch das Wiedereinstellungs- oder Fortsetzungsverlangen binnen einer Frist von einem Monat geltend gemacht werden, da der Zweck des Bestandsschutzes Phasen vermeidbarer Ungewissheit über das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses nicht rechtfertigt (Senat 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 80 mwN).
- BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07
Betriebs- (teil-) übergang - Bewachungsauftrag - Truppenübungsplatz
Der Kläger begehrt die Verurteilung der Beklagten zur Annahme seines Angebots auf Abschluss eines Arbeitsvertrags und damit auf Abgabe einer Willenserklärung, die mit Rechtskraft eines dem Klageantrag stattgebenden Urteils gem. § 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO als abgegeben gilt (vgl. Senat 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 80 mwN).Der Inhalt des abzuschließenden Arbeitsvertrages ist in dem Klageantrag hinreichend bezeichnet (vgl. auch Senat 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - mwN aaO.).
Ein solcher Anspruch setzt voraus, dass nach dem Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung sich während der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den gekündigten Arbeitnehmer ergibt (vgl. Senat 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 80; 21. August 2008 - 8 AZR 201/07 -).
In diesem Falle entsteht noch während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung, der ab dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs gemäß § 613a Abs. 1 BGB gegen den Erwerber gerichtet ist (Senat 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - aaO.).
- LAG Düsseldorf, 10.06.2011 - 6 Sa 327/11
Unbegründeter Feststellungsantrag zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bei …
bb)Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass sich an der Wirksamkeit des Ausspruchs einer Kündigung wegen einer Betriebsstilllegung auch dann nichts mehr ändert, wenn sich während des Laufs der Kündigungsfrist die Sachlage ändert und der Betrieb veräußert wird (vgl. etwa BAG v. 25.10.2007 - 8 AZR 989/06 - AP Nr. 2 zu § 613a BGB Wiedereinstellung; BAG v. 28.10.2004 - 8 AZR 199/04 - EzA § 613a BGB 2002 Nr. 30, unter Ziffer II. 2. c der Entscheidungsgründe; BAG v. 13.05.2004 - 8 AZR 198/03 - AP Nr. 264 zu § 613a BGB, unter II. 2. d aa der Entscheidungsgründe; BAG v. 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613a BGB, unter Ziffer II. 1. der Entscheidungsgründe).Ein Wiedereinstellungsanspruch kommt in Betracht, wenn sich die der betriebsbedingten Kündigung zugrunde liegende Vorstellung des Arbeitgebers über die fehlenden Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten nachträglich als unzutreffend herausstellt (vgl. nur BAG v. 25.09.2008 - 8 AZR 607/07 - AP Nr. 355 zu § 613a BGB; BAG v. 25.10.2007 - 8 AZR 989/06 - AP Nr. 2 zu § 613a BGB Wiedereinstellung).
aa)Grundsätzlich setzt ein Wiedereinstellungsanspruch voraus, dass sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt (BAG v. 25.10.2007 a. a. O.;… BAG v. 13.05.2004 a. a. O.).
bb)Entsteht die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit erst nach Ablauf der Kündigungsfrist, kommt nur ausnahmsweise ein Wiedereinstellungsanspruch in Betracht (BAG v. 25.09.2008 - 8 AZR 607/07 - AP Nr. 355 zu § 613a BGB; BAG v. 25.10.2007 - - 8 AZR 989/06 - AP Nr. 2 zu § 613a BGB Wiedereinstellung).
(1)Ein Wiedereinstellungsanspruch im Falle eines Betriebsüberganges besteht jedenfalls dann, wenn während des Laufs der Kündigungsfrist ein Betriebsübergang zwar beschlossen, aber noch nicht vollzogen ist (BAG v. 25.09.2008 a. a. O. und v. 25.10.2007 a. a. O.; so bereits BAG v. 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613a BGB).
Voraussetzung ist nämlich, dass noch während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch des Arbeitnehmers gegen den bisherigen Arbeitgeber entsteht, der ab dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs gemäß § 613a Abs. 1 BGB gegen den Erwerber gerichtet ist (…BAG v. 25.09.2008 - 8 AZR 607/07 - AP Nr. 355 zu § 613a BGB, Rn. 33; BAG v. 25.10.2007 - 8 AZR 989/06 - AP Nr. 2 zu § 613a BGB Wiedereinstellung, Rn. 24).
- BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07
Altersteilzeit - Überforderungsquote
Zu welchem Zeitpunkt die fingierte Abgabeerklärung wirkt, beurteilt sich dagegen nach materiellem Recht (BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - Rn. 26, NZA 2008, 357;… 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - Rn. 69, AP BGB § 311a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 1).Im Unterschied zum alten Recht ist in § 311a Abs. 1 BGB klargestellt, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er hinsichtlich der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (…für die st. Rspr. Senat 13. November 2007 - 9 AZR 36/07 - Rn. 18, NZA 2008, 314; BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - Rn. 25 f., NZA 2008, 357;… 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - Rn. 68 f., AP BGB § 311a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 1;… zustimmend Palandt/Grüneberg BGB 67. Aufl. § 311a Rn. 5).
- BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 313/07
Teilzeitverlangen - freiwillige Betriebsvereinbarung im Geltungsbereich des § …
Zu welchem Zeitpunkt die fingierte Abgabe der Annahmeerklärung wirkt, beurteilt sich dagegen nach materiellem Recht (…Senat 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 20; BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 -Rn. 26, AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 80). - BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07
Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die …
Nach dieser Bestimmung steht der Wirksamkeit eines Vertrags nicht entgegen, dass der Schuldner nach § 275 Abs. 1 nicht zu leisten braucht und das Hindernis schon bei Vertragsschluss vorliegt (…BAG 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - Rn. 67 f., AP BGB § 311a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 1; 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - Rn. 25, AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 2). - LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 480/10
Insolvenzbedingte Kündigung eines Kellners bei kurzfristiger Betriebsstilllegung …
Entsteht die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit erst nach Ablauf der Kündigungsfrist, kommt nur ausnahmsweise ein Wiedereinstellungsanspruch in Betracht (BAG, Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 989/06 -, juris Rn. 19;… Urteil vom 21.08.2008 - 8 AZR 201/07 -, juris Rn. 57;… Urteil vom 25.09.2008 - 8 AZR 607/07 -, juris Rn. 33).Die vertragliche Nebenpflicht zum erneuten Abschluss eines Arbeitsvertrags (§ 242 BGB) konkretisiert die Pflicht, auf die berechtigen Interessen des Vertragspartners Rücksicht zu nehmen (BAG, Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 989/06 -, juris Rn. 21).
Einen Wiedereinstellungsanspruch bei einer Änderung der Verhältnisse nach Ablauf der Kündigungsfrist hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, wenn der Betriebsübergang zwar erst nach Ablauf der Kündigungsfrist stattgefunden hat, die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit jedoch schon während des Laufs der Kündigungsfrist entstanden und die ursprünglich bei Ausspruch der Kündigung anzustellende Prognose dadurch während des Laufs des Kündigungsfrist unzutreffend geworden war (BAG, Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 989/06 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 -, juris Rn. 23).
- BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 326/09
Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität - …
b) In Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, aber unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage nach der Novellierung von § 613a BGB 2002 hat der Senat für den Wiedereinstellungsanspruch wie das Fortsetzungsverlangen eine Erklärungsfrist von einem Monat nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen festgelegt (25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 80). - LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 872/10
Insolvenzbedingte Kündigung eines Kellners bei kurzfristiger Betriebsstilllegung …
Entsteht die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit erst nach Ablauf der Kündigungsfrist, kommt nur ausnahmsweise ein Wiedereinstellungsanspruch in Betracht (BAG, Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 989/06 -, juris Rn. 19;… Urteil vom 21.08.2008 - 8 AZR 201/07 -, juris Rn. 57;… Urteil vom 25.09.2008 - 8 AZR 607/07 -, juris Rn. 33).Die vertragliche Nebenpflicht zum erneuten Abschluss eines Arbeitsvertrags (§ 242 BGB) konkretisiert die Pflicht, auf die berechtigen Interessen des Vertragspartners Rücksicht zu nehmen (BAG, Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 989/06 -, juris Rn. 21).
Einen Wiedereinstellungsanspruch bei einer Änderung der Verhältnisse nach Ablauf der Kündigungsfrist hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, wenn der Betriebsübergang zwar erst nach Ablauf der Kündigungsfrist stattgefunden hat, die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit jedoch schon während des Laufs der Kündigungsfrist entstanden und die ursprünglich bei Ausspruch der Kündigung anzustellende Prognose dadurch während des Laufs des Kündigungsfrist unzutreffend geworden war (BAG, Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 989/06 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 -, juris Rn. 23).
- LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 873/10
Insolvenzbedingte Kündigung eines Kellners bei kurzfristiger Betriebsstilllegung …
Entsteht die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit erst nach Ablauf der Kündigungsfrist, kommt nur ausnahmsweise ein Wiedereinstellungsanspruch in Betracht (BAG, Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 989/06 -, juris Rn. 19;… Urteil vom 21.08.2008 - 8 AZR 201/07 -, juris Rn. 57;… Urteil vom 25.09.2008 - 8 AZR 607/07 -, juris Rn. 33).Die vertragliche Nebenpflicht zum erneuten Abschluss eines Arbeitsvertrags (§ 242 BGB) konkretisiert die Pflicht, auf die berechtigen Interessen des Vertragspartners Rücksicht zu nehmen (BAG, Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 989/06 -, juris Rn. 21).
Einen Wiedereinstellungsanspruch bei einer Änderung der Verhältnisse nach Ablauf der Kündigungsfrist hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, wenn der Betriebsübergang zwar erst nach Ablauf der Kündigungsfrist stattgefunden hat, die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit jedoch schon während des Laufs der Kündigungsfrist entstanden und die ursprünglich bei Ausspruch der Kündigung anzustellende Prognose dadurch während des Laufs des Kündigungsfrist unzutreffend geworden war (BAG, Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 989/06 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 -, juris Rn. 23).
- BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10
Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit …
- OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 24 U 147/10
Rechtsanwälte - Zur Reichweite der anwaltlichen Pflichten
- LAG Köln, 05.10.2010 - 12 Sa 874/10
Insolvenzbedingte Kündigung eines Kellners bei kurzfristiger Betriebsstilllegung …
- BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 33/11
Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe einer Angebotserklärung - …
- BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 672/10
Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe eines Angebots - Anspruch …
- LAG Düsseldorf, 17.08.2010 - 17 Sa 406/10
Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung; Abgrenzung von …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2010 - 3 Sa 94/10
Auslegung von Klageanträgen und Vereinbarungen zur Wiederbegründung eines …
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2009 - 14 Sa 1249/09
Geltendmachung eines Wiedereinstellungsbegehrens; Maßgeblicher Zeitraum bei …
- BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11
Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer …
- BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11
Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 8 Sa 534/09
Rückkehrrecht bei der Deutschen Telekom AG; unbegründete Klage auf …
- BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 743/10
Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe einer Annahmeerklärung - …
- LAG Köln, 13.09.2010 - 5 Sa 615/10
Unbegründeter Wiedereinstellungsanspruch aus gekündigtem Arbeitsverhältnis bei …
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 4 Sa 2440/11
Arbeitsverhältnisse zur City-BKK nicht beendet
- ArbG Bonn, 20.01.2010 - 5 Ca 2343/09
- LAG Hamm, 10.03.2010 - 2 Sa 924/09
Wiedereinstellungsanspruch und Betriebsübergang
- ArbG Krefeld, 28.01.2010 - 1 Ca 2930/09
Wiedereinstellungsanspruch Kündigung gemäß § 1 a KSchG und Betriebsübergang
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - 14 Sa 179/12
- BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 327/09
Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität - …
- ArbG Bonn, 20.01.2010 - 6 Ca 2344/09
- BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 149/11
Bestimmtheit der Urteilsformel; Wiedereinstellungsanspruch; Auslegung einer …
- BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 148/11
Bestimmtheit der Urteilsformel; Wiedereinstellungsanspruch; Auslegung einer …
- BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 329/09
Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität - …
- BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 328/09
Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität - …
- LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1835/10
Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist; …
- LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1320/10
Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist; …
- BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 537/10
Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - Anspruch …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2008 - 10 Sa 19/08
Arbeitsentgelt; Annahmeverzugslohn; Arbeitszeitkonto
- BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 669/10
Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - Anspruch …
- BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 519/10
Wiedereinstellungsanspruch - Bestimmtheit des Klageantrags - AGB-Kontrolle
- LAG Hamm, 30.09.2009 - 2 Sa 595/09
Betriebsübergang nach Kündigung; unbegründete Feststellungsklage bei …
- LAG Köln, 02.08.2010 - 2 Sa 176/10
Betriebsbedingte Kündigung durch bisherigen Betriebsinhaber nach Betriebsübergang …
- LAG Köln, 13.09.2010 - 5 Sa 313/10
Vertragliches Rückkehrecht bei betriebsbedingter Kündigung durch neue …
- LAG Köln, 13.10.2010 - 9 Sa 136/10
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 11 Sa 710/10
Aufhebungsvertrag; Wiedereinstellungsanspruch - Wiedereinstellungsanspruch nach …
- LAG Hamm, 09.06.2011 - 15 Sa 78/11
Wiedereinstellungsanspruch aus einem Interessenausgleich
- ArbG Hagen, 31.08.2011 - 3 Ca 762/11
Betriebsbedingte Kündigung, Betriebsübergang, Transportunternehmen, …
- LAG Saarland, 15.09.2010 - 2 Sa 22/10
Wiedereinstellungsanspruch aus Rückkehrvereinbarung
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2012 - 8 Sa 50/12
§ 157 BGB
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 6 Sa 251/12
- LAG Berlin-Brandenburg, 22.06.2012 - 8 Sa 362/12
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