Rechtsprechung
   BAG, 26.02.1987 - 6 ABR 46/84   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verschwiegenheitspflicht des Betriebsrats bei Einsicht in Gehaltslisten

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verschwiegenheitspflicht des Betriebsrats hinsichtlich der Lohn- und Gehaltsdaten

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • WEKA Datenschutz (Entscheidungsbesprechung)

    Veröffentlichung von "Strukturdaten"

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 55, 96
  • ZIP 1987, 1603
  • MDR 1988, 258
  • BB 1987, 2448
  • BB 1987, 2449
  • DB 1987, 2526
  • NZA 1988, 63



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06  

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

    Lohn- und Gehaltslisten können deshalb als Teil der Kalkulation über Umsätze und Gewinnmöglichkeiten ein Geschäftsgeheimnis darstellen (BAG 26. Februar 1987 - 6 ABR 46/84 - BAGE 55, 96, zu II 2 c der Gründe mwN).
  • BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 43/99  

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG

    Dies ist gerade für den Begriff des "Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses" in anderen Vorschriften anerkannt (vgl. zu § 79 BetrVG BAG 26. Februar 1987 - 6 ABR 46/84 - BAGE 55, 96; zu § 93 AktG BGH 5. Juni 1975 - II ZR 156/73 - DB 1975, 1308, 1310).
  • BAG, 14.05.1987 - 6 ABR 39/84  
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  • LAG Hamburg, 24.05.1988 - 1 TaBV 1/88  
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  • LAG Hessen, 16.12.2010 - 9 TaBV 55/10  

    Geheimhaltungspflicht eines Betriebsratsmitglied über den Verlauf von

    Die Lohn- und Gehaltsdaten sind Teil der betriebswirtschaftlichen Kalkulation über Umsätze und Gewinnmöglichkeiten und können - unter Berücksichtigung der Besonderheiten des betroffenen Unternehmensbereiches - ein Geschäftsgeheimnis darstellen (vgl. BAG Beschluss 26.02.1987 - 6 ABR 46/84 - EzA § 79 BetrVG Nr. 1).
  • LAG Köln, 18.12.1987 - 2 Sa 623/84  
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