Rechtsprechung
   BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 965/94   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebliche Altersversorgung: Haftung im Konkurs

  • betriebsraete.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt des Betriebserwerbs - Betriebserwerb im Konkurs

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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zeitpunkt des Betriebserwerbs im Konkurs

  • Betriebs-Berater

    Zeitpunkt des Betriebserwerbs im Konkurs

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Betriebsübergang im Zeitpunkt der rechtlichen Möglichkeit zur Ausübung der Leitungsmacht durch den Erwerber

Verfahrensgang

  • ArbG Nürnberg, 14.01.1993 - 11 Ca 3864/92
  • LAG Nürnberg, 08.09.1994 - 8 (6) Sa 232/93
  • BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 965/94

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1997, 1027
  • ZIP 1996, 1914
  • NZA 1997, 94
  • BB 1996, 2524
  • BB 1997, 421
  • DB 1997, 331



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03  

    Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Ebenso wenig kann sie herangezogen werden, wenn der Betriebsübergang vor der Eröffnung des insolvenzrechtlichen Verfahrens stattgefunden hat (Senat 26. März 1996 - 3 AZR 965/94 - AP BGB § 613a Nr. 148 = EzA BGB § 613a Nr. 143), auch wenn diese Veräußerung im Sequestrationsverfahren erfolgte (BAG 21. Februar 1990 - 5 AZR 160/89 - BAGE 64, 196).

    Soweit gesetzliche Unverfallbarkeit vorliegt, haftet der Pensionssicherungsverein (Senat 26. März 1996 - 3 AZR 965/94 - AP BGB § 613a Nr. 148 = EzA BGB § 613a Nr. 143).

  • BAG, 25.09.1997 - 8 AZR 493/96  

    Betriebsveräußerung im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Ein Betrieb geht zu dem Zeitpunkt auf den Erwerber über, in dem dieser die Leitungs- und Organisationsmacht erhält und ausüben kann (BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 800/76 - AP Nr. 11 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 25. Februar 1981 - 5 AZR 991/78 - BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - AP Nr. 63 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - BAGE 68, 160, 167 f. = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAG Urteil vom 26. März 1996 - 3 AZR 965/94 - AP Nr. 148 zu § 613 a BGB, zu B II 2 der Gründe).

    Derartige Vorbereitungshandlungen haben auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs keinen Einfluß (vgl. BAG Urteil vom 26. März 1996 - 3 AZR 965/94 - AP Nr. 148 zu § 613 a BGB, zu B II 3 b der Gründe).

  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 803/06  

    Betriebsübergang - Übernahme der Kundenbeziehungen - Frischelager

    Der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Kläger (vgl. BAG 26. März 1996 - 3 AZR 965/94 - AP BGB § 613a Nr. 148 = EzA BGB § 613a Nr. 143) hat nicht dargelegt, dass die Handlungsbevollmächtigten neben dem Betriebsleiter der K KG, H, in tatsächlicher Hinsicht über die Personalbefugnisse hinaus die Leitungsmacht über die K KG namens und im Auftrag der Beklagten in einer Weise übernommen hatten, die einer Übernahme dieses Betriebes durch die Beklagte gleichkam.
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  • BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 729/95  

    Haftung für Versorgungszusage nach rechtsgeschäftlicher Übernahme eines

    Darauf, ob der Erwerber die Nutzungsmöglichkeit tatsächlich wahrgenommen hat, kommt es nicht an (zuletzt: BAG Urteil vom 26. März 1996 - 3 AZR 965/94 - AP Nr. 148 zu § 613 a BGB, zu B II 2 der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Hamm, 04.03.2009 - 2 Sa 1382/05  

    Persönliche Inanspruchnahme des Gesellschafters einer GmbH & Co. KG durch den

    Eine Übernahme der arbeitstechnischen Leitungsmacht (vgl. BAG vom 26.03.1996 - 3 AZR 965/94, AP Nr. 148 zu § 613 a BGB) durch die OHG hat nicht stattgefunden.
  • ArbG Lüneburg, 19.06.2000 - 4 Ca 258/00  

    Arbeitsentgelt: Ansprüche aus TV 13. Monatseinkommen im Baugewerbe - Insolvenz

    Die vom BAG für das Konkursverfahren entwickelten Grundsätze der Haftungsprivilegierung des Betriebserwerbers für einen Betriebserwerb nach Konkurseröffnung (BAG, Urteil vom 26.03.1996, 3 AZR 965/94 = NZA 1997, 94 - DRsp-ROM Nr. 1997/762 -) gelten auch im Insolvenzverfahren.«.

    Nur dann, wenn der Betriebsübergang bereits vor Insolvenzeröffnung stattgefunden hat, haftet der Betriebserwerber für zuvor entstandene Ansprüche (BAG 26.03.1996, NZA 1997, 94 zum Betriebserwerb im Konkurs).

  • LAG Niedersachsen, 23.06.2003 - 5 Sa 1938/02  

    Zur Frage des Betriebsübergangs eines Call-Centers in der Insolvenz

    Einer besonderen Übertragung einer irgendwie gearteten Leitungsmacht bedarf es daneben nicht (vgl. BAG 18.03.1999 - 8 AZR 159/98 - a.a.O. unter II 1 der Gründe entgegen der früheren Rechtsprechung des BAG vom 26.03.1996 - 3 AZR 965/94 - EzA § 613 a BGB Nr. 143).
  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 805/06  

    Betriebsübergang - Übernahme der Kundenbeziehungen - Frischelager

    Der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Kläger (vgl. BAG 26. März 1996 - 3 AZR 965/94 - AP BGB § 613a Nr. 148 = EzA BGB § 613a Nr. 143) hat nicht dargelegt, dass die Handlungsbevollmächtigten neben dem Betriebsleiter der K KG, H, in tatsächlicher Hinsicht über die Personalbefugnisse hinaus die Leitungsmacht über die K KG namens und im Auftrag der Beklagten in einer Weise übernommen hatten, die einer Übernahme dieses Betriebes durch die Beklagte gleichkam.
  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 804/06  

    Betriebsübergang - Übernahme der Kundenbeziehungen - Frischelager

    Die insoweit darlegungs- und beweispflichtige Klägerin (vgl. BAG 26. März 1996 - 3 AZR 965/94 - AP BGB § 613a Nr. 148 = EzA BGB § 613a Nr. 143) hat nicht dargelegt, dass die Handlungsbevollmächtigten neben dem Betriebsleiter der K KG, H, in tatsächlicher Hinsicht über die Personalbefugnisse hinaus die Leitungsmacht über die K KG namens und im Auftrag der Beklagten in einer Weise übernommen hatten, die einer Übernahme dieses Betriebes durch die Beklagte gleichkam.
  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 806/06  

    Betriebsübergang - Übernahme der Kundenbeziehungen - Frischelager

    Der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Kläger (vgl. BAG 26. März 1996 - 3 AZR 965/94 - AP BGB § 613a Nr. 148 = EzA BGB § 613a Nr. 143) hat nicht dargelegt, dass die Handlungsbevollmächtigten neben dem Betriebsleiter der K KG, H, in tatsächlicher Hinsicht über die Personalbefugnisse hinaus die Leitungsmacht über die K KG namens und im Auftrag der Beklagten in einer Weise übernommen hatten, die einer Übernahme dieses Betriebes durch die Beklagte gleichkam.
  • LAG Hamm, 06.11.2003 - 17 Sa 1192/03  

    Endgültiges Erlöschen des bisherigen Arbeitsverhältnisses bei einem

  • LAG Hamm, 13.06.2007 - 2 Sa 1252/06  

    Ein Betriebsübergang gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass der

  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.1999 - 7 Sa 29/99  

    Kündigung: unkündbarer Arbeitnehmer - Anhörung des Betriebsrats

  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.04.2003 - 2 Sa 515/02  

    Haftungsbeschränkung für Betriebserwerber in der Insolvenz

  • LAG Sachsen, 30.04.2003 - 2 Sa 515/02  

    Haftungsbeschränkung für Betriebserwerber in der Insolvenz

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