Rechtsprechung
   BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 190/05   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Anspruch auf Wiedereinstellung nach wiederholten saisonalen Entlassungen im Baugewerbe

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Wiedereinstellung, Baugewerbe

Kurzfassungen/Presse

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Auch 20-jährige Praxis bringt keinen Vertrauensschutz

Verfahrensgang

  • ArbG Nürnberg, 05.02.2004 - 8 Ca 5191/03
  • LAG Nürnberg, 10.11.2004 - 3 Sa 321/04
  • BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 190/05

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA 2007, 55 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (9)  

  • LAG Hessen, 13.08.2012 - 16 Sa 1718/11  
    Schließlich habe das Arbeitsgericht die bereits in der Klageschrift zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts 2 AZR 109/86 sowie die Entscheidung vom 26.4.2006, 7 AZR 190/05, nicht berücksichtigt.

    In dem anderen zitierten Fall (7 AZR 190/05) sei es in einem Baubetrieb üblich gewesen, die jeweils im Winter aufgrund fehlender Aufträge entlassenen Arbeitnehmer im Frühjahr wieder einzustellen.

    In der genannten Entscheidung hatte der Arbeitgeber gegenüber den Saisonarbeitnehmern das Ende des Saisonarbeitsverhältnisses des laufenden Jahres und ebenso den sich Beginn der Saison des Folgejahres am schwarzen Brett bekannt gegeben sowie in einem Begleitschreiben mit der Zahlung des Weihnachtsgeldes die Hoffnung auf eine gute und erfreuliche Zusammenarbeit im kommenden Jahr zum Ausdruck gebracht (Bundesarbeitsgericht 26. April 2006-7 AZR 190/05, Rn. 17).

    Nach der Rspr. des Bundesarbeitsgerichts kann sich ein Wiedereinstellungsanspruch ferner aus einer bei dem Arbeitgeber bestehenden betrieblichen Übung ergeben (Bundesarbeitsgericht 26. April 2006-7 AZR 190/05, Rn. 28).

  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 513/07  

    Vertragsverlängerung - Gleichbehandlung

    Diese Rechtsprechung hat der Senat später dahingehend präzisiert, dass allein aus der Inanspruchnahme von Vertrauen kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung hergeleitet werden kann, da ein zu Unrecht enttäuschtes Vertrauen lediglich zum Ersatz des Vertrauensschadens verpflichtet, aber keinen Erfüllungsanspruch gewährt (BAG 26. April 2006 - 7 AZR 190/05 - AP BGB § 611 Wiedereinstellung Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Einstellungsanspruch Nr. 2, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06  

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - Aktienoptionen

    Ein zu Unrecht enttäuschtes Vertrauen führt regelmäßig nicht zu einer vertraglichen Bindung, sondern nur zu einer auf Ersatz des Vertrauensschadens gerichteten Einstandspflicht desjenigen, der den Vertrauenstatbestand geschaffen hat (BAG 26. April 2006 - 7 AZR 190/05 - Rn. 17, AP BGB § 611 Wiedereinstellung Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Einstellungsanspruch Nr. 2).
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  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10  

    Befristung und Maßregelungsverbot

    Zu Unrecht enttäuschtes Vertrauen verpflichtet lediglich zum Ersatz des Vertrauensschadens, begründet aber keinen Erfüllungsanspruch (vgl. BAG 26. April 2006 - 7 AZR 190/05 - Rn. 17, AP BGB § 611 Wiedereinstellung Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Einstellungsanspruch Nr. 2).

    Dieser Inhalt kann vom objektiven Sinn des Erklärungstatbestands abweichen (vgl. BAG 26. April 2006 - 7 AZR 190/05 - Rn. 23 mwN, AP BGB § 611 Wiedereinstellung Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Einstellungsanspruch Nr. 2).

  • LAG Sachsen, 19.04.2011 - 7 Sa 499/10  

    Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung von § 14 Abs. 2 TzBfG

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht später dahingehend präzisiert, dass allein aus der Inanspruchnahme von Vertrauen kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung hergeleitet werden kann, da ein zu Unrecht enttäuschtes Vertrauen lediglich zum Ersatz des Vertrauensschadens verpflichtet, aber keinen Erfüllungsanspruch gewährt (BAG 26.04.2006 - 7 AZR 190/05 - AP BGB § 611 Wiedereinstellung Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Einstellungsanspruch Nr. 2, zu II. 1. der Gründe).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.06.2009 - 6 Sa 5/09  

    Befristeter Arbeitsvertrag, Vertretung, Befristungsabrede, sachlicher Grund,

    Zu Unrecht enttäuschtes Vertrauen vermag allenfalls den Ersatz des Vertrauensschadens zu begründen, gewährt aber keinen Erfüllungsanspruch (BAG 26.04.2006 - 7 AZR 190/05 - NZA 2007, 55; 13.08.2008 - 7 AZR 513/07 - NZA 2009, 27).
  • LAG Niedersachsen, 15.12.2011 - 4 Sa 524/11  

    Optionskommune

    Diese Rechtsprechung hat der 7. Senat später dahingehend präzisiert, dass allein aus der Inanspruchnahme von Vertrauen kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung hergeleitet werden könne, da ein zu Unrecht enttäuschtes Vertrauen lediglich zum Ersatz des Vertrauensschadens verpflichte, aber keinen Erfüllungsanspruch gewähre (BAG Urteil vom 26. April 2006 - 7 AZR 190/05 - AP BGB § 611 Wiedereinstellung Nr. 1).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2010 - 4 Sa 377/09  

    Befristung, Vergleich, Wiedereinstellung

    Der Kläger erstrebt mit der Verurteilung des beklagten Bundes zur Annahme seines im Antrag liegenden Angebots den Abschluss eines Arbeitsvertrages zu den bisherigen Bedingungen (vgl. zu einem ähnlichen Antrag BAG, Urteil vom 26.04.2007 ­ 7 AZR 190/05 ­ zit. nach juris, Rnr. 11, 15).
  • LAG Niedersachsen, 15.12.2011 - 4 Sa 427/11  

    Optionskommune

    Diese Rechtsprechung hat der 7. Senat später dahingehend präzisiert, dass allein aus der Inanspruchnahme von Vertrauen kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung hergeleitet werden könne, da ein zu Unrecht enttäuschtes Vertrauen lediglich zum Ersatz des Vertrauensschadens verpflichte, aber keinen Erfüllungsanspruch gewähre (BAG Urteil vom 26. April 2006 - 7 AZR 190/05 - AP BGB § 611 Wiedereinstellung Nr. 1).
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