Rechtsprechung
   BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 343/00   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Nebentätigkeitsgenehmigung

  • Alpmann Schmidt

    GG Art. 12; TVG § 5; Manteltarifvertrag Nr. 6 vom 12. August 1998 für alle gewerblichen Arbeitnehmer/-innen des privaten Omnibusgewerbes in Bayern (MTV Nr. 6) § 4 Abs. 6

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zulässigkeit der Auferlegung der Pflicht zur Genehmigung von Nebentätigkeiten

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nebentätigkeitsgenehmigung; Berufsfreiheit; Lenkzeitkontrolle

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Nebentätigkeitsgenehmigung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Tarifliches Nebentätigkeitsverbot

  • Betriebs-Berater

    Tarifliches Verbot von Nebentätigkeiten

Kurzfassungen/Presse (9)

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  • financialmind.de (Kurzinformation)

    Nebenbeschäftigung nur mit Zustimmung des Chefs

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    GG Art. 12 Abs. 1; TVG § 5; Manteltarifvertrag Nr. 6 vom 12. August 1998 für alle gewerblichen Arbeitnehmer/-innen des privaten Omnibusgewerbes in Bayern (MTV Nr. 6) § 4 Abs. 6

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Busfahrer darf nicht nebenbei als Lkw-Fahrer arbeiten: Verbot des Arbeitgebers verstößt nicht gegen die Berufsfreiheit

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Keine Nebentätigkeit für Kraftfahrer

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Verbot der Nebentätigkeit für Omnibusfahrer

  • dbb.de (Kurzinformation)

    Verbot der Nebentätigkeit für Omnibusfahrer

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 98, 123
  • MDR 2002, 97
  • BB 2001, 2654
  • BB 2002, 150
  • DB 2001, 2657
  • NZA 2002, 98



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R  

    Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung -

    Die Situation der Klägerin unterscheidet sich insoweit von ihren Auswirkungen her nicht wesentlich von einem dem tarifvertraglichen Verbot unterliegenden Arbeitnehmer, Nebentätigkeiten auszuüben, wie er sie dem Arbeitgeber gegenüber zu erbringen hat, um wirksam den aus einer Überlastung folgenden Gefahren für Dritte zu begegnen (vgl dazu zB Bundesarbeitsgericht , Urteil vom 26. Juni 2001 - 9 AZR 343/00 , mwN).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00  

    Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit

    Der Arbeitnehmer darf nur beschäftigt werden, wenn die Vorschriften des ArbZG eingehalten sind (vgl. Senat 26. Juni 2001 - 9 AZR 343/00 - EzA § 611 Nebentätigkeit Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zum FahrpersonalG).
  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 66/09  

    Nebentätigkeit - unmittelbarer Wettbewerb

    Sie verstößt insbesondere nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. hierzu zB BAG 26. Juni 2001 - 9 AZR 343/00 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 98, 123).
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  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01  

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer

    Ebensowenig ist der Arbeitgeber kraft seines Weisungsrechts befugt, die Ausübung einer Nebentätigkeit von seiner Erlaubnis abhängig zu machen (vgl. BAG 21. September 1999 - 9 AZR 759/98 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 6 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 3; 26. Juni 2001 - 9 AZR 343/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Verkehrsgewerbe Nr. 8 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 4; ErfK/Preis 2. Aufl. § 611 BGB Rn. 1009 ff.).
  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 23/01 R  

    Vertragärztliche Versorgung - Zulassungsbewerber - Beschäftigungsverhältnis -

    Die Situation der Klägerin unterscheidet sich von ihren Auswirkungen her letztlich auch nicht wesentlich von einem dem tarifvertraglichen Verbot unterliegenden Arbeitnehmer, der keine Nebentätigkeiten ausüben darf, wie er sie dem Arbeitgeber gegenüber zu erbringen hat, um wirksam den aus einer Überlastung folgenden Gefahren für Dritte zu begegnen (vgl dazu zB Bundesarbeitsgericht , Urteil vom 26. Juni 2001 - 9 AZR 343/00 - NZA 2002, 98 = AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe , mwN).
  • OLG Naumburg, 10.06.2004 - 3 WF 86/04  

    Unterhaltsverpflichtung eines voll Erwerbstätigen gegenüber minderjährigen

    Nebenerwerbstätigkeiten dürfen keinem generellen Verbot unterliegen, denn ein solches Verbot verstößt gegen Art. 12 GG (BAGE 98, 123 m. w. N.).

    Denn ein solches Verbot verstößt gegen Artikel 12 Abs. 1 GG, der nicht nur das Recht, jede Tätigkeit zu ergreifen und zur Grundlage seiner Lebenssituation zu machen, für die er sich geeignet glaubt schützt, sondern auch die Freiheit, eine nebenberufliche Tätigkeit zu ergreifen (vgl. BAGE 98, 123 m. w. N.).

  • LAG Baden-Württemberg, 09.04.2003 - 4 Sa 58/02  

    Rettungsassistent; Nebentätigkeit als Taxifahrer

    Insoweit hat sich der Beklagte auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.06.2001 (9 AZR 343/00 -NZA 2002, 98) bezogen.
  • OLG Dresden, 16.02.2005 - 21 UF 22/05  

    Umfang der gesteigerten Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern

    Ein generelles Nebentätigkeitsverbot ist nämlich mit Art. 12 GG nicht zu vereinbaren (BAG, Urteil vom 26. Juni 2001 - BAGE 98, 123, 126).
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