Rechtsprechung
   BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 364/00   

Volltextveröffentlichungen

  • lexetius.com

    Lehrereingruppierung - Diplom-Musikpädagogin

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Eingruppierungen von Musiklehrern

Verfahrensgang

  • ArbG Leipzig, 21.04.1999 - 17 Ca 9729/98
  • LAG Sachsen, 09.05.2000 - 5 Sa 445/99
  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 364/00



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Wird zitiert von ... (11)  

  • BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01  

    Rückgruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin

    Durch § 1 Nr. 13 des Änderungstarifvertrages Nr. 9 vom 5. Mai 1998 wurde sie mit Wirkung vom 1. Januar 1998 gestrichen (BAG 7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 62; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - nv., zu II 2 der Gründe).

    Wenn es auch seit diesem Zeitpunkt keine beamtenbesoldungsrechtliche Regelung mehr gibt, gilt nach wie vor die vom Außer-Kraft-Treten der 2. BesÜV nicht berührte tarifliche Bestimmung des § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O. Nach ihr sind die Lehrer nach näherer Maßgabe von Richtlinien einzugruppieren (BAG 7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - aaO; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - aaO).

    Ihre Geltung ist von den Arbeitsvertragsparteien durch den Änderungstarifvertrag vom 29. August 1991 bezüglich der Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und durch Änderungsvertrag vom 4. Februar 1997 rückwirkend zum 1. Juli 1995 bezüglich der Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer vom 22. Juni 1995 in der jeweils gültigen Fassung vereinbart worden (BAG 15. März 2000 - 10 AZR 119/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 81; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - nv., zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01  

    Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen

    Die für die Eingruppierung von Lehrkräften maßgebliche tarifliche Verweisung des § 2 Nr. 3 Satz 1 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O auf die beamtenrechtlichen Vorschriften geht im Ergebnis also seit dem Außerkrafttreten der Zweiten BesÜV ins Leere (BAG 7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 62; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - nv., zu II 2 der Gründe; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 b bb der Gründe).

    Diese Vertragsklausel ist jedoch dahingehend auszulegen, daß auch die vorgenannten Arbeitgeber-Richtlinien gelten (BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - nv., zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 472/02  

    Eingruppierung einer Berufsschullehrerin in Sachsen; Fachschulausbildung;

    Diese arbeitsvertragliche Inbezugnahme erfaßt auch die Arbeitgeberrichtlinien des beklagten Freistaates (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 146/00 - BAGE 96, 1 = AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 15; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93; 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 -, zu II 3 der Gründe).
mehr
  • LAG Sachsen, 25.03.2004 - 6 Sa 272/03  

    Lehrereingruppierung Sachsen; Höhergruppierung einer Schulleiterin aufgrund

    Die für die Eingruppierung von Lehrkräften maßgebliche tarifliche Verweisung des § 2 Nr. 3 Satz 1 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O auf die beamtenrechtlichen Vorschriften geht im Ergebnis also seit dem Außer-Kraft-Treten der 2. BesÜV ins Leere (BAG, Urteile vom 07.08.1997 - 6 AZR 716/95 - vom 26.07.2001 - 8 AZR 364/00 - vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 -).

    Wenn es auch seit diesem Zeitpunkt keine beamtenbesoldungsrechtliche Regelung mehr gibt, gilt nach wie vor die vom Außer-Kraft-Treten der 2. BesÜV nicht berührte tarifliche Bestimmung dese § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O. Nach ihr sind die Lehrer nach näherer Maßgabe von Richtlinien einzugruppieren (BAG, Urteile vom 07.08.1997, a. a. O.; vom 26.07.2001, a. a. O.).

  • LAG Sachsen, 28.10.2003 - 7 Sa 221/03  
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  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 329/02  

    Eingruppierung eines Mittelschullehrers in Sachsen

    So hat er in seiner Entscheidung vom 26. Juli 2001 (- 8 AZR 364/00 -, zu IV 4 c der Gründe) ausdrücklich festgestellt, "Lehrberechtigungen und die Bewährung müssen nebeneinander gegeben sein" und den Beginn der Bewährungszeit mit Erwerb der zweiten Lehrberechtigung angesetzt.
  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02  

    Eingruppierung eines stellvertretenden Schulleiters - Zulage

    Diese Arbeitgeberrichtlinien sind anwendbar, denn die Vereinbarung der TdL-Richtlinien umfasst nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Vereinbarung der Geltung der Arbeitgeberrichtlinien (7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 89; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).
  • BAG, 16.12.2004 - 8 AZR 538/02  

    Eingruppierung einer Diplomingenieurpädagogin als Lehrerin an einer Mittelschule

    Diese arbeitsvertragliche Inbezugnahme erfasst auch die Arbeitgeberrichtlinien des beklagten Freistaates (zuletzt BAG 5. September 2002 8 AZR 620/01 AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93; 7. Juni 2000 10 AZR 254/99 AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 26. Juli 2001 8 AZR 364/00 -, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 88/03  

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer Grundschule in Sachsen

    Die Vereinbarung der TdL-Richtlinien umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Vereinbarung der Geltung der Arbeitgeberrichtlinien (BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).
  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 605/01  

    Eingruppierung eines Seminarlehrers (Sachsen)

    Im übrigen hat der Senat in Fällen des Bewährungsaufstiegs eines angestellten Lehrers in ständiger Rechtsprechung nicht auf den Zeitpunkt der die Bewährung feststellenden Beurteilung, sondern allein auf die objektiv vorliegende Bewährung abgestellt (vgl. BAG 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - nv., zu IV 4 c der Gründe).
  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 603/02  

    Eingruppierung eines Sportlehrers (Sachsen)

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