Rechtsprechung
   BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 616/08   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 133, § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Nettolohnvereinbarung [hier: Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung]; Wortlaut "netto" und Parallelwertung in der Sphäre der Vertragsparteien

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Auslegung einer Nettolohnvereinbarung

Kurzfassungen/Presse

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Nettolohnvereinbarung kann für den Chef zum Bumerang werden

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (4)  

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08  

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

    Nach den Umständen des Falles können Regelungen, die auf einen Nettobetrag Bezug nehmen, auch anders auszulegen sein (BAG 26. August 2009 - 5 AZR 616/08 - Rn. 17, USK 2009-71).
  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 372/08  

    Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

    Nach den Umständen des Falles können Regelungen, die auf einen Nettobetrag Bezug nehmen, auch anders auszulegen sein (BAG 26. August 2009 - 5 AZR 616/08 - Rn. 17, USK 2009-71).
  • LAG Düsseldorf, 19.04.2011 - 16 Sa 1570/10  

    Nettolohnvereinbarung bei Wechsel der Steuerklasse; Zahlungsklage einer

    Es ist schon fraglich, ob der fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem vergleichbaren Fall zu einem entsprechenden Ergebnis kommen würde, nachdem er in einem Urteil vom 26.08.2009 (- 5 AZR 616/08 - n.v., juris) ausdrücklich entschieden hat, dass gesetzliche Abgaben und Beiträge bei einer Nettolohnvereinbarung - grundsätzlich unabhängig von ihrer Höhe - nicht zu Lasten des Arbeitnehmers, sondern insgesamt zu Lasten des Arbeitgebers gehen sollen (vgl. dazu auch Ahrend, Anmerkung zum Urteil des ArbG Düsseldorf v. 24.09.2010 - 10 Ca 2697/10 - in juris PraxisReport).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 25 Sa 1553/10  

    Ersatz des Steuerzuschlags auf Beihilfeleistungen an Betriebsrentner aufgrund

    Denn Regelungen, die auf einen Nettobetrag Bezug nehmen sind nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles auch anders auszulegen (BAG, Urteil vom 26. August 2009 - 5 AZR 616/08 - juris).
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