Rechtsprechung
   BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 969/08   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    ERA-Strukturkomponente - betriebliche Übung - Firmentarifvertrag

  • Betriebs-Berater

    Firmentarifvertrag bei Betriebsübergang

  • openjur.de

    ERA-Strukturkomponente; betriebliche Übung; Firmentarifvertrag

mehr
  • Bundesarbeitsgericht

    ERA-Strukturkomponente - betriebliche Übung - Firmentarifvertrag

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
  • NWB SteuerXpert START
  • streifler.de

    Arbeitsrecht: BAG: Betriebliche Übung - Firmentarifvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Transformation von Tarifverträgen bei Betriebsübergang; Fortgeltung einer dynamischen Verweisung auf andere Tarifverträge; Einführung der ERA-Strukturkomponente im Unternehmen des Betriebserwerbers; Erhöhung der Löhne und Gehälter kraft betrieblicher Übung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    ERA-Strukturkomponente; betriebliche Übung; Firmentarifvertrag

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    ERA-Strukturkomponente

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verweist transformierter Tarifvertrag dynamisch auf andere Tarifverträge, gilt deren bei Betriebsübergang bestehender Inhalt fort

  • ZIP-online.de (Leitsatz)

    Zur Transformation eines Firmentarifvertrags bei einem im Jahre 1979 vollzogenen Betriebsübergang

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2010, 545 (Ls.)
  • DB 2009, 2604
  • NZA 2010, 173



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 317/09  

    Tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag

    Im Wege der Auslegung des Verhaltens des Arbeitgebers ist zu ermitteln, ob die Belegschaft davon ausgehen musste, die Leistung werde nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur für eine bestimmte Zeit gewährt (Senat 26. August 2009 - 5 AZR 969/08 - Rn. 25, NZA 2010, 173; BAG 28. Mai 2008 - 10 AZR 274/07 - Rn. 15 ff., AP BGB § 242 B etriebliche Übung Nr. 80 = EzA BGB 2002 § 242 B etriebliche Übung Nr. 8; 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 35 f. mwN, - BAGE 118, 360 -).

    In einem solchen Fall wird die Leistungsgewährung nicht als stillschweigendes Angebot zur Begründung einer betrieblichen Übung mit dem Inhalt einer übertariflichen Verpflichtung wahrgenommen, sondern als Normvollzug (vgl. Senat 26. August 2009 - 5 AZR 969/08 - Rn. 27, NZA 2010, 173; 5. November 2008 - 5 AZR 455/07 - Rn. 28; BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 51, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 54; 25. Juli 2001 - 10 AZR 758/00 - EzA BGB § 611 Schichtarbeit Nr. 2).

  • LAG Saarland, 28.04.2010 - 1 Sa 65/09  

    Einzelvertragliche Verweisung

    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist dabei nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (dazu beispielsweise BAG, Urteil vom 26. August 2009, 5 AZR 969/08, NZA 2010, 173, mit weiteren Nachweisen).

    Bei den bis einschließlich Februar 2006 nach den tariflichen Regelungen zu leistenden ERA-Strukturkomponenten handelte es sich um eine besondere Form der Entgelterhöhung (auch dazu BAG, Urteil vom 26. August 2009, 5 AZR 969/08, NZA 2010, 173; dazu auch bereits BAG, Urteil vom 15. März 2005, 9 AZR 97/04, AP Nummer 33 zu § 157 BGB, und BAG, Urteil vom 9. November 2005, 5 AZR 105/05, AP Nummer 196 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

    Für die Zahlung dieser Strukturkomponenten, die in § 4 a und b des Tarifvertrages ERA-Anpassungsfonds geregelt waren, gab es jedoch nach Februar 2006 keine tarifliche Grundlage mehr (BAG, Urteil vom 26. August 2009, 5 AZR 969/08, NZA 2010, 173).

    Ohne eine Verpflichtung zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens kam die Leistung von "Wartezahlungen" nicht in Betracht (auch dazu BAG, Urteil vom 26. August 2009, 5 AZR 969/08, NZA 2010, 173).

  • LAG Saarland, 28.04.2010 - 1 (2) Sa 68/09  

    Einzelvertragliche Verweisung

    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist dabei nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (dazu beispielsweise BAG, Urteil vom 26. August 2009, 5 AZR 969/08, NZA 2010, 173, mit weiteren Nachweisen).

    Bei den bis einschließlich Februar 2006 nach den tariflichen Regelungen zu leistenden ERA-Strukturkomponenten handelte es sich um eine besondere Form der Entgelterhöhung (auch dazu BAG, Urteil vom 26. August 2009, 5 AZR 969/08, NZA 2010, 173; dazu auch bereits BAG, Urteil vom 15. März 2005, 9 AZR 97/04, AP Nummer 33 zu § 157 BGB, und BAG, Urteil vom 9. November 2005, 5 AZR 105/05, AP Nummer 196 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

    Für die Zahlung dieser Strukturkomponenten, die in § 4 a und b des Tarifvertrages ERA-Anpassungsfonds geregelt waren, gab es jedoch nach Februar 2006 keine tarifliche Grundlage mehr (BAG, Urteil vom 26. August 2009, 5 AZR 969/08, NZA 2010, 173).

    Ohne eine Verpflichtung zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens kam die Leistung von "Wartezahlungen" nicht in Betracht (auch dazu BAG, Urteil vom 26. August 2009, 5 AZR 969/08, NZA 2010, 173).

mehr
  • LAG Saarland, 28.04.2010 - 1 (2) Sa 70/09  

    Einzelvertragliche Verweisung

    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist dabei nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (dazu beispielsweise BAG, Urteil vom 26. August 2009, 5 AZR 969/08, NZA 2010, 173, mit weiteren Nachweisen).

    Bei den bis einschließlich Februar 2006 nach den tariflichen Regelungen zu leistenden ERA-Strukturkomponenten handelte es sich um eine besondere Form der Entgelterhöhung (auch dazu BAG, Urteil vom 26. August 2009, 5 AZR 969/08, NZA 2010, 173; dazu auch bereits BAG, Urteil vom 15. März 2005, 9 AZR 97/04, AP Nummer 33 zu § 157 BGB, und BAG, Urteil vom 9. November 2005, 5 AZR 105/05, AP Nummer 196 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

    Für die Zahlung dieser Strukturkomponenten, die in § 4 a und b des Tarifvertrages ERA-Anpassungsfonds geregelt waren, gab es jedoch nach Februar 2006 keine tarifliche Grundlage mehr (BAG, Urteil vom 26. August 2009, 5 AZR 969/08, NZA 2010, 173).

    Ohne eine Verpflichtung zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens kam die Leistung von "Wartezahlungen" nicht in Betracht (auch dazu BAG, Urteil vom 26. August 2009, 5 AZR 969/08, NZA 2010, 173).

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 321/10  

    Betriebsübergang - Inkrafttreten eines Tarifvertrages

    (a) Der Regelungsgehalt von Tarifvertragsnormen geht nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB in dem Tarifstand bzw. Normenstand, den er zur Zeit des Betriebsübergangs hat, in das Arbeitsverhältnis mit dem Betriebserwerber über (vgl. BAG 26. August 2009 - 5 AZR 969/08 - Rn. 22, BAGE 132, 36; 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 83 mwN, BAGE 130, 237; 14. November 2007 - 4 AZR 828/06 - Rn. 16, AP BGB § 613a Nr. 334 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 81).

    Letztere wirkt sich nicht auf den Inhalt der transformierten Normen aus (vgl. BAG 26. August 2009 - 5 AZR 969/08 - Rn. 22, BAGE 132, 36; 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 83 mwN, aaO; 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - zu I 3 b bb der Gründe, BAGE 99, 10).

  • BAG, 17.02.2010 - 5 AZR 191/09  

    Unterbliebene Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags in der bayerischen

    Im Wege der Auslegung des Verhaltens des Arbeitgebers ist zu ermitteln, ob der Arbeitnehmer davon ausgehen musste, die Leistung werde nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur für eine bestimmte Zeit gewährt (Senat 26. August 2009 - 5 AZR 969/08 - Rn. 25 mwN, NZA 2010, 173).
  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09  

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung -

    (2) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber eine betriebliche Übung, die zu einem Rechtsanspruch auf Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet führt, nur angenommen werden, wenn deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür erkennbar sind, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien jeweils ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will (BAG 26. August 2009 - 5 AZR 969/08 - Rn. 26, AP BGB § 613a Nr. 375 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 115; BAG 9. Februar 2005 - 5 AZR 284/04 - zu III 3 b der Gründe; BAG 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - zu II 2 der Gründe, EzA ZPO § 259 Nr. 1).
  • LAG Köln, 06.04.2011 - 8 Sa 1386/10  

    Bezahlung von Pausenzeiten aufgrund betrieblicher Übung; unbegründete Klage bei

    Im Wege der Auslegung ist dabei zu ermitteln, ob die Belegschaft davon ausgehen musste, die Leistung werde nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur für eine bestimmte Zeit gewährt (BAG, Urteil vom 26.08.2009 - 5 AZR 669/08 - , NZA 2010, 173; BAG, Urteil vom 28.05.2008 - 10 AZR 274/07 - , EzA BGB 2002, § 242 Betriebliche Übung Nr. 8; BAG, Urteil vom 28.06.2006 - 10 AZR 385/05 - , BAGE 118, 360).

    Das Entstehen eines Anspruch aus betrieblicher Übung ist insbesondere in den Fällen auszuschließen, in denen für den Empfänger deutlich wird, dass die erbrachte Leistung nicht als überobligatorische Leistung sondern in (vermeintlicher) Erfüllung bestehender Verpflichtungen erfolgt (vgl. BAG, Urteil vom 26. August 2009 - 5 AZR 669/08 - , NZA 2010, 173; BAG, Urteil vom 18.04.2007 - 4 AZR 653/05 - , AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 54; BAG, Urteil vom 25.07.2001 - 10 AZR 758/00 - , EzA BGB § 611 Schichtarbeit Nr. 2).

  • BAG, 17.02.2010 - 5 AZR 192/09  

    Unterbliebene Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags

    Im Wege der Auslegung des Verhaltens des Arbeitgebers ist zu ermitteln, ob der Arbeitnehmer davon ausgehen musste, die Leistung werde nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur für eine bestimmte Zeit gewährt (Senat 26. August 2009 - 5 AZR 969/08 - Rn. 25 mwN, NZA 2010, 173).
  • LAG Niedersachsen, 11.12.2009 - 10 Sa 51/09  

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf zusätzliches Urlaubsgeld aus

    Im Wege der Auslegung des Verhaltens des Arbeitgebers ist zu ermitteln, ob der Arbeitnehmer davon ausgehen musste, die Leistung werde nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur für eine bestimmte Zeit gezahlt (ständige Rechtsprechung; zuletzt BAG 26.8.2009 - 5 AZR 969/08 - EzA-SD 2009, Nr. 25, 5 - 6 = DB 2009, 2604, auch zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen; 28.5.2008 - 10 AZR 274/07 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 80 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 8; 28.6.2006 - 10 AZR 385/05 - BAGE 118, 360 = AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 74 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 7; 9.2.2005 - 5 AZR 284/04).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.11.2011 - 13 Sa 41/11  

    ERA-Strukturkomponente - keine Verpflichtung zur Einführung der ERA-Tarifverträge

  • ArbG Köln, 28.06.2011 - 14 Ca 9350/10  
  • LAG Hamm, 29.07.2011 - 10 Sa 295/11  

    Einmalzahlung; ERA-Strukturkomponente; Verpflichtung zur Einführung von ERA;

  • LAG Düsseldorf, 02.09.2010 - 5 Sa 720/10  

    Tarifkonkurrenz, Günstigkeitsprinzip, Sachgruppenvergleich

  • LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 Sa 974/11  

    Arbeitsentgelt; Weitergabe von Tariflohnerhöhungen aufgrund betrieblicher Übung

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