Rechtsprechung
   BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1026/94   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Neue Bundesländer: Kündigung wegen mangelnden Bedarfs

  • betriebsraete.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung wegen mangelnden Bedarfs (Abs. 4 Ziff. 2 EV)

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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Personalratsanhörung bei Kündigung wegen mangelnden Bedarfs

  • Betriebs-Berater

    Personalratsanhörung: Benennung der Sozialdaten nicht gekündigter Arbeitnehmer

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Personalratsanhörung: Benennung der Sozialdaten auch der nicht gekündigten Arbeitnehmer?

  • BetriebsratsZentrum (Leitsatz)

    § 102 BetrVG
    Kündigung

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 81, 199
  • BB 1995, 2376
  • BB 1996, 1222
  • DB 1995, 2276
  • DB 1996, 992
  • NZA 1996, 703



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Wird zitiert von ... (30)  

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02  

    Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast

    Denn bei sozialen Auswahlentscheidungen muß der Arbeitgeber die maßgeblichen Sozialdaten der Personalvertretung mitteilen (vgl. BAG 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 (A) - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 31 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 55; 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - BAGE 81, 199).
  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 167/99  

    Widerspruch bei Betriebsteilübergang - Soziale Auswahl - Anhörung des

    Hält der Arbeitgeber eine Sozialauswahl vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung wegen des Widerspruchs des Arbeitnehmers gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses für überflüssig, so hat er die sozialen Gesichtspunkte vergleichbarer Arbeitnehmer auch nicht vorsorglich dem Betriebsrat mitzuteilen (im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des BAG zur "subjektiven Determinierung" der Betriebsratsanhörung, vgl. nur Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - BAGE 81, 199, 203 f.).

    Das ist auch der Fall, wenn der Arbeitgeber annimmt, ein Auswahltatbestand zur personellen Konkretisierung der dringenden betrieblichen Erfordernisse liege überhaupt nicht vor, diese träfen einen bestimmten Arbeitnehmer unmittelbar (vgl. BAG 16. Januar 1987 - 7 AZR 495/85 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 48; 30. Juni 1988 - 2 AZR 49/88 - RzK III 1 b Nr. 12; 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116, 128 f.; 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, 70 f.; 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - BAGE 81, 199, 203 f.; 7. November 1996 - 2 AZR 720/95 - RzK III 1 b Nr. 26; KR-Etzel aaO § 102 BetrVG Rn. 62 f, 62 g).

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08  

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    Nicht ausreichend sind pauschale, schlag- oder stichwortartige Angaben (Senat 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 81, 199).

    Lediglich wenn und soweit sie dies zum Gegenstand ihres Kündigungsentschlusses gemacht hätte, könnte sich etwas anderes ergeben (vgl. Senat 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 81, 199).

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