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   BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 353/90   

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Wird zitiert von ... (4)  

  • BAG, 14.07.1994 - 2 AZR 55/94  

    Betriebsübergang: Übernahme eines Material- und Ersatzteillagers der US-Armee

    Werden im Dienstleistungsbereich wesentliche materielle Betriebsmittel, die die Ausübung des betreffenden Gewerbes im speziellen Fall notwendig ermöglichen, durch Rechtsgeschäft übernommen, so sind sie bei der erforderlichen Gesamtabwägung jedenfalls zu berücksichtigen (vgl. Teilurteil des Senats vom 27. März 1991 - 2 AZR 353/90 (A) -, n.v.).

    Vor allem in den Fällen, in denen die Vertragsbeziehung zu einem Kunden das wesentliche Betriebsmittel war, hat das Bundesarbeitsgericht bislang eine Betriebsschließung und eine anschließende Neueröffnung des Betriebes angenommen, wenn dieses Betriebsmittel dem bisherigen Betriebsinhaber durch eine Beendigung des Vertrages mit dem Kunden verlorenging und der neue Betriebsinhaber aufgrund einer Neuausschreibung einen neuen Vertrag über die entsprechende Dienstleistung mit dem Kunden abschloß (Senatsurteile vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP Nr. 76 zu § 613 a BGB (Bewachungsvertrag); vom 27. März 1991 - 2 AZR 353/90 (A) -, n.v. (Flughafenreinigung) und vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 172/90 - AP Nr. 88 zu § 613 a BGB (nach Arbeitsstunden abgerechnete Arbeiten in der Spülküche eines Krankenhauses)).

  • BAG, 14.07.1994 - 2 AZR 86/94  
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  • BAG, 14.07.1994 - 2 AZR 102/94  
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  • BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 474/90  
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