Rechtsprechung
   BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 418/90   

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang

  • LAG Baden-Württemberg, 15.03.1990 - 13 Sa 7/89
  • BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 418/90



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06  

    Verfahrensrecht - Verfassungswidrige Berufungszurückweisung durch Beschluss

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung ohne vorherige Anhörung nur für solche Fälle erwogen, in denen der Arbeitnehmer von vornherein nicht zu substantiierter Äußerung bereit gewesen ist (vgl. BAG, Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 -, NZA 1994, S. 63 sowie Urteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 283/86 -, NZA 1987, S. 699 f.) oder einen seitens des Arbeitgebers benannten Anhörungstermin nicht wahrgenommen hat (vgl. BAG, Urteil vom 27. März 1991 - 2 AZR 418/90 -, JURIS, Rn. 45 ff.) und deshalb keine vom Arbeitgeber zu vertretende Verletzung der Anhörungspflicht vorlag.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2008 - 3 Sa 765/07  

    Kündigung bei beendetem Sonderkündigungsschutz

    Dem Urteil des BAG (vom 27.03.1991) - 2 AZR 418/90 - habe ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde gelegen.

    In dem Fall der vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidung BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 418/90 - verhielt es sich so, dass die dortige Klägerin unbeanstandet längere Zeit das Amt eines Personalratsmitglieds ausgeübt hatte.

  • BAG, 27.01.2011 - 2 ABR 114/09  

    Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitglied

    So hat etwa der Senat schon bisher Kündigungen als nicht nach § 626 Abs. 2 BGB verfristet angesehen, wenn der Arbeitgeber irrtümlich das Bestehen von Sonderkündigungsschutz annahm und nach Kenntnis von den Kündigungsgründen zunächst ein Verfahren zur Klärung der Frage durchführte, ob Sonderkündigungsschutz bestand (Senat 27. März 1991 - 2 AZR 418/90 - RzK II 1a Nr. 5; ebenso KR/ Etzel 9. Aufl. § 103 BetrVG Rn. 113a).
mehr
  • LAG Hamm, 06.02.2009 - 13 Sa 1420/08  

    außerordentliche Kündigung; 2-Wochen-Frist; Wahrung;

    Soweit sich die Beklagte auf die Entscheidung des BAG vom 27.03.1991 (2 AZR 418/90 - RzK II 1 a Nr. 5) bezieht, verkennt sie, dass es darin um den Sonderfall ging, dass die Klägerin unbeanstandet das Amt eines Personalratsmitglieds ausgeübt hatte, tatsächlich aber aufgrund einer nicht fristgerecht erfolgten Neuwahl gar kein Personalrat mehr bestand.
  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 480/10  

    Personalratsmitglied - außerordentliche Kündigung

    a) Die Kündigung eines durch § 15 KSchG besonders geschützten Mitglieds des Betriebsrats oder der Personalvertretung kann in Fällen, in denen es der gerichtlichen Ersetzung der Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats bedarf, wirksam erst nach Eintritt der Rechtskraft einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung erfolgen (für § 103 BetrVG: BAG 9. Juli 1998 - 2 AZR 142/98 - zu II 2 der Gründe, BAGE 89, 220; 25. Oktober 1989 - 2 AZR 342/89 - zu I der Gründe, RzK II 3 17; 25. Januar 1979 - 2 AZR 983/77 - zu I 1 der Gründe, BAGE 31, 253; 11. November 1976 - 2 AZR 457/75 - zu B I 4 ff. der Gründe, BAGE 28, 233; für §§ 47, 108 BPersVG: BAG 28. April 1994 - 8 AZR 209/93 - zu I 1 der Gründe, BAGE 76, 317; 27. März 1991 - 2 AZR 418/90 - zu II 1 b aa der Gründe, RzK II 1a Nr. 5).
  • LAG Hessen, 04.09.2003 - 9 Sa 1399/02  

    Verdachtskündigung; Anhörung des Arbeitnehmers; Kündigungserklärungsfrist

    Nach § 626 Abs. 1 BGB ist eine Verdachtskündigung im Ergebnis rechtlich zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG Urteil vom 26. Sept. 2002 - 2 AZR 424/01 - EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1; BAG Urteil vom 6. Dezember 2001 - 2 AZR 496/00 - AP § 611 BGB Lehrer, Dozenten Nr. 149; BAG Urteil vom 18. November 1999-2 AZR 743/98 - BAGE 93, 1; BAG Urteil vom 28. August 1999-2 AZR 923/98 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 28 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8; BAG Urteil vom 20. August 1997-2 AZR 620/96 -AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 27; BAG Urteil vom 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - BAGE 78, 18; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 2 AZR 418/90 - Juris; BAG Urteil vom 26. Februar 1987-2 AZR 170/86 - Juris).
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