Rechtsprechung
   BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 474/90   

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Wird zitiert von ... (2)  

  • LAG Hessen, 25.01.1996 - 5 Sa 1104/95  

    Betriebsübergang: Wahrung der Identität - Begriff der Einheit

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  • LAG München, 25.01.1995 - 9 Sa 379/94  

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - betriebliche Erfordernisse;

    Für Handels- und Dienstleistungsbetriebe, deren Betriebsvermögen hauptsächlich aus Rechtsbeziehungen besteht, sind in erster Linie wesentlich die immateriellen Betriebsmittel wie Kundenstamm, Kundenlisten, die Geschäftsbeziehungen zu Dritten, das "Know How" und das "Good will", ebenso die Einführung des Unternehmens auf dem Markt, gegebenenfalls auch die Geschäftsräume und die Geschäftslage, sofern diese Bestandteile des Betriebes es ermöglichen, den bisherigen Kundenkreis zu erhalten und auf den neuen Betriebsinhaber überzuleiten (vgl. BAG, AP Nr. 88 zu § 613 a BGB ; vom 27.3.1991 - 2 AZR 474/90 -).
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