Rechtsprechung
   BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 631/92   

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang

  • LAG Hamm, 20.02.1992 - 4 Sa 1526/91
  • BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 631/92



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04  

    Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines

    Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Beschwerdegericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhaltes unter diese Rechtsnorm Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob seine Würdigung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. Senat 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185; 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30; 17. Januar 1991- 2 AZR 375/90 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 25; 27. Mai 1993 - 2 AZR 631/92 -).

    Weiterhin ist bei einer umfassenden Interessenabwägung zu berücksichtigen, welche Nachteile und Auswirkungen die - hier zu unterstellende - Vertragspflichtverletzung im Bereich des Arbeitgebers gehabt hat (vgl. beispw. Senat 27. Mai 1993 - 2 AZR 631/92 - 17. März 1988 - 2 AZR 576/87 - BAGE 58, 37).

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95  

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz

    Insoweit finden aber die von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze zur abgestuften Darlegungslast bei Entschuldigungs- und Rechtfertigungsvorbringen des Arbeitnehmers (vgl. Senatsurteile vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 2 a der Gründe; vom 6. September 1990 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 535/89 - RzK I 10 h Nr. 28, zu II 2 a der Gründe, vom 27. Mai 1993 - 2 AZR 631/92 - n.v., zu II 1 b der Gründe und vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - BAGE 74, 127 = AP Nr. 12 zu § 626 BGB, zu B I 1 c der Gründe, m.w.N.) Anwendung, weil nur so gewährleistet wird, daß fliegerische Leistungsmängel, die zur Nichtverlängerung der Lizenz und damit zu einem personenbedingten Kündigungsgrund im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG führen, als Ursache und Auslöser der Kündigung - wie auch in anderen Fällen von Leistungsmängeln - in einem rechtsstaatlichen Verfahren überprüft werden können.
  • LSG Sachsen, 10.08.2006 - L 1 AL 102/05  
    Zur sozialen Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung ist neben der Feststellung einer schuldhaften Vertragspflichtverletzung aber auch bei Eigentums- und Vermögensdelikten im Rahmen der ordentlichen Kündigung stets eine umfassende Interessenabwägung erforderlich (allgemein zum Interessenabwägungsgebot vgl. nur BAG, Urteil vom 27.05.1993 - 2 AZR 631/92 - juris m.w.N.).
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  • LSG Bayern, 31.07.2003 - L 10 AL 434/01  
    Unentschuldigtes Fehlen ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geeignet, eine Kündigung durch den Arbeitgeber zu begründen (BAG Urteil vom 15.03.2001 - 2 AZR 147/00 - BAG Urteil vom 27.05.1993 - 2 AZR 631/92 -).
  • LAG Niedersachsen, 10.12.2010 - 16 Sa 108/10  

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit und der Weitergabe von

    Erst wenn ein schlüssiger Vortrag in dieser Hinsicht vorliegt, trifft den Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für das Nichtvorliegen der vom Arbeitnehmer behaupteten Gründe, die sein Verhalten als gerechtfertigt erscheinen lassen sollen (BAG vom 27. Mai 1993 - 2 AZR 631/92 - juris, nicht amtlich veröffentlich).
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