Rechtsprechung
| BAG, 27.06.2001 - 5 AZR 561/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Kurierdienstfahrer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitnehmerstatus: Kurierdienstfahrer
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurierdienstfahrer
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Kurierdienstfahrer als selbstständiger Unternehmer
Kurzfassungen/Presse (6)
- aok-business.de (Kurzinformation)
Selbständigkeit: Wer ablehnen darf, der ist kein Arbeitnehmer
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
- BetriebsratsZentrum (Leitsatz)
§ 5 Abs. 1 BetrVG
Kurierdienstfahrer
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Arbeitnehmer oder selbständiger Gewerbetreibender
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Scheinselbstständigkeit des Kurierdienstfahrer
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 28.05.1997 - 6 Ca 342/95
- LAG Hamburg, 02.06.1999 - 4 Sa 54/97
- BAG, 27.06.2001 - 5 AZR 561/99
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 98, 146
- NJW 2002, 2125
- MDR 2001, 1417
- BB 2001, 2220
- JR 2002, 308
- NZA 2002, 742
Wird zitiert von ... (16)
- BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R
Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige …
Zwar wären die letztgenannten Aspekte für sich allein noch nicht geeignet, eine Abhängigkeit iS eines Beschäftigungsverhältnisses zu belegen (vgl BAGE 90, 36, 47 und 98, 146, 149).Zwar ist der Beigeladenen insoweit zuzustimmen, dass das HGB hinsichtlich des Frachtführers vom Leitbild des selbstständig tätigen Gewerbetreibenden ausgeht (vgl Heymann/Honsell, HGB, § 425 RdNr 1, 2); allerdings besagt der Umstand, dass es sich bei einer Person um einen Frachtführer iS des HGB handelt - und dies wird insbesondere durch die umfangreiche, dazu ergangene arbeitsgerichtliche Rechtsprechung belegt (vgl BAGE 98, 146 ff; BAGE 90, 36 ff; BAGE 87, 129 ff; LAG Niedersachsen, LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 38 jeweils mwN) -, noch nicht, dass diese Person stets eine selbstständige Tätigkeit ausübt und daher nicht im arbeitsrechtlichen Sinne als "Arbeitnehmer" bzw im sozialrechtlichen Sinne als "Beschäftigter" anzusehen ist.
Dementsprechend stellt die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung (BAGE 98, 146, 149; BAGE 90, 36, 48), welcher der Senat folgt, bei der Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft einer als Frachtführer tätigen Person darauf ab, ob getroffene und praktizierte Vereinbarungen zur Folge haben, dass der betreffende Fahrer in der Ausübung seiner Tätigkeit weniger frei ist als ein Frachtführer iS des HGB, er also nicht mehr im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.
- BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R
Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung …
Zwar hat in diesem Urteil auch der 2. Senat - unter Hinweis auf die oa Entscheidung des BAG vom 19. November 1997 und dessen spätere Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36, und Urteil vom 27. Juni 2001 - 5 AZR 561/99 - BAGE 98, 146) - bei der Beurteilung eines unfallversicherungsrechtlichen Sachverhalts angenommen, dass das dem Frachtführer des HGB immanente Leitbild des selbständigen Gewerbetreibenden im Sozialversicherungsrecht zu berücksichtigen ist. - BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R
Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger …
Die Möglichkeit, Dritte zur Leistungserbringung einsetzen zu dürfen, stellt dann lediglich ein Kriterium dar, dass im Rahmen einer Gesamtwürdigung mit zu berücksichtigen ist (vgl BAG, Urteile vom 19.11.1997, 5 AZR 653/96, BAGE 87, 129, und vom 27.6.2001, 5 AZR 561/99, BAGE 98, 146).
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 27/02
Verfahrensrecht - zulässiges Rechtsmittel zur Klärung des Rechtswegs
Unselbständig und deshalb persönlich abhängig ist derjenige Mitarbeiter, dem dies nicht möglich ist, weil er hinsichtlich Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Ausführung der versprochenen Dienste einem umfassenden Weisungsrecht unterliegt oder weil der Freiraum für die Erbringung der geschuldeten Leistung durch die rechtliche Vertragsgestaltung oder die tatsächliche Vertragsdurchführung stark eingeschränkt ist (st. Rspr., zuletzt BGH, Beschluß vom 27. Januar 2000 - III ZB 67/99, WM 2000, 638 unter 2 und Senat, Beschluß vom 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97, WM 1999, 143 unter 2 a; ebenso BAG, Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 653/96, NZA 1998, 364 unter I 1 a, BAG, Urteil vom 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98, ZIP 1999, 1854 unter III 1, vgl. BAG; Urteil vom 27. Juni 2001 - 5 AZR 561/99, NJW 2002, 2125). - FG Köln, 18.10.2007 - 10 K 6376/03
Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines Transport-Subunternehmers ohne eigenes …
Letztendlich werde auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.06.2001 5 AZR 561/99 verwiesen, wonach Fahrer von Kurierdiensten keine Arbeitnehmer seien.Entgegen dem Sachverhalt in dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.6.2001 5 AZR 561/99 (Betriebs-Berater 2001, 2221) war Herr S in der Arbeitszeitgestaltung nicht frei.
- LSG Bayern, 13.07.2004 - L 5 KR 187/02 Anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht am 27.06.2001 entschiedenen Fall (BAGE 98, 146 - 151) konnte der Beigeladene zu 1) also nicht jederzeit darüber selbst entscheiden, ob und welche Aufträge er annehmen wollte.
In allen vom BAG in den letzten Jahren zur Abrenzung Arbeitnehmer-Frachtführer positiv im Sinn der Selbständigkeit entschiedenen Fällen verfügten die Fahrer selbstverständlich über eigene Fahrzeuge (BAGE 87, 129; BAGE 90, 36; BAGE 98, 146).
- LSG Bayern, 13.07.2004 - L 5 KR 188/02 Anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht am 27.06.2001 entschiedenen Fall (BAGE 98, 146-151) konnte der Beigeladene zu 1) also nicht jederzeit darüber selbst entscheiden, ob und welche Aufträge er annehmen wollte.
In allen vom BAG in den letzten Jahren zur Abgrenzung Arbeitnehmer-Frachtführer positiv im Sinn der Selbständigkeit entschiedenen Fällen verfügten die Fahrer selbstverständlich über eigene Fahrzeuge (BAGE 87, 129; BAGE 90, 36; BAGE 98, 146).
- BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 489/00
Überbrückungsbeihilfe - Anknüpfleistung - Selbständiger
Wer allein entscheidet, ob, wann und in welchem Umfang er tätig werden will, ist kein Arbeitnehmer (vgl. BAG 27. Juni 2001 - 5 AZR 561/99 - AP BGB § 611 Arbeitnehmerähnlichkeit Nr. 6 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 85, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - LAG Nürnberg, 28.05.2002 - 6 (2) Sa 347/01
Arbeitnehmereigenschaft Kurierdienstfahrer; Steuer und Sozialversicherung; …
Diese Grundsätze sind auch im Bereich Transport und Verkehr anzuwenden (BAG vom 27.06.2001, 5 AZR 561/99). - LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2007 - 9 Sa 517/07
Rückzahlung von Provisionsvorschüssen
Wirtschaftliche Zwänge allein können die Arbeitnehmereigenschaft nicht begründen (BAG 27.06.2001 - 5 AZR 561/99 -, EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 85). - SG München, 25.07.2003 - S 47 RA 1082/02
- LSG Bayern, 21.09.2004 - L 5 KR 175/03
- SG Lüneburg, 10.11.2004 - S 14 RA 219/00
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit von Kurierfahrern
- SG Kassel, 15.12.2004 - S 12 KR 1081/02
- SG Düsseldorf, 13.03.2003 - S 26 (8,9) RJ 67/98
Rentenversicherung
- SG Düsseldorf, 13.03.2003 - S 26 (8
