Rechtsprechung
| BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 8/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitbestimmung bei Versetzung in privatem Rundfunksender
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Mitbestimmung bei Versetzung in privatem Rundfunksender
Kurzfassungen/Presse
- BetriebsratsZentrum (Leitsatz)
§ 99 Abs. 1 BetrVG
personelle Einzelmaßnahmen
Zeitschriftenfundstellen
- BB 1993, 2240
- DB 1994, 2550
- ZUM 1995, 346
- NZA 1994, 329
Wird zitiert von ... (9)
- BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05
AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel
Die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs steht einem Beteiligungsrecht nicht schon immer dann entgegen, wenn die Regelung die geistig-ideelle Zielsetzung irgendwie berührt, sondern nur, wenn die Ausübung des Beteiligungsrechts die Tendenzverwirklichung ernstlich beeinträchtigen kann (vgl. BAG 3. Dezember 1985 - 4 ABR 80/83 - BAGE 50, 241; 13. Januar 1987 - 1 ABR 49/85 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 39; 27. Juli 1993 - 1 ABR 8/93 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 51 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 61).Der Arbeitgeber muss aber nicht dessen Zustimmung einholen (BAG 27. Juli 1993 - 1 ABR 8/93 - aaO).
- LAG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 22 TaBV 1/98
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Versetzung von Tendenzträgern
Dies gilt unabhängig davon, ob der Betriebsrat sogenannte tendenzneutrale oder tendenzbezogene Zustimmungsverweigerungsgründe geltend macht (BAG B. v. 27.07.1993 -- 1 ABR 8/93 -- AP Nr. 51 zu § 118 BetrVG 1972 unt. B I d. Grde. u. unt. Bezug auf B. v. 08.05.1990 -- 1 ABR 33/89 -- AP Nr. 46 zu § 118 BetrVG 1972).Der Tendenzarbeitgeber hat die aus § 118 BetrVG garantierte gesetzliche Freiheit, Personen seines Vertrauens mit Arbeiten zu beauftragen, die bestimmend für die Verwirklichung der geistigen ideellen Zielsetzung sind (BAG B. v. 27.07.1993 a.a.O.).
Hierzu gehören die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte nach §§ 99 Abs. 1 u. 102 Abs. 1 BetrVG , die auch bei tendenzbedingten Maßnahmen gegenüber sogenannten Tendenzträgern erhalten bleiben (BAG B. v. 27.07.1993 a.a.O.;… Fitting/Auffarth a.a.O. Rdn. 38 zu § 118 BetrVG ).
- BVerwG, 22.04.1998 - 6 P 4.97
Kunstfreiheit des Intendanten und Einsichtnahme des Personalrats in Gagenlisten …
Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Tendenzschutz des § 118 BetrVG sonst gegebene Beteiligungsrechte zwar zu einem Anhörungs- und Informationsrecht schrumpfen läßt, diesen geringeren Rechten aber nicht entgegensteht (Beschlüsse vom 8. Mai 1990 - 1 ABR 33/89 - und vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 8/93 - AP Nr. 46 und Nr. 51 zu § 118 BetrVG 1972), insbesondere daher auch ein Einblicksrecht des Betriebsrats in die Bruttolohn- und Gehaltslisten nicht erwehrt (Beschluß vom 22. Mai 1979 - 1 ABR 45/77 - AP Nr. 12 zu § 118 BetrVG 1972), und zwar auch nicht etwa bei Presseunternehmen (Beschluß vom 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972), und daß diese Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht auch unter dem Blickwinkel des Schutzes des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht beanstandet worden ist (Beschluß vom 20. August 1982 - 1 BvR 1294/81 - ArbuR 1983, 155).
- BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 987/93
Arbeitszeit: tarifvertraglicher Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf Erhöhung …
Entscheidend ist, ob sich der Gegenstand der geschuldeten Arbeitsleistung, der Inhalt der Arbeitsaufgabe und das Gesamtbild der Tätigkeit geändert haben (BAGE 59, 371, 377 = AP Nr. 55 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 3 a der Gründe, m.w.N.; BAGE 67, 236, 243 = AP Nr. 26 zu § 95 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 8/93 - AP Nr. 51 zu § 118 BetrVG 1972, zu II der Gründe). - LAG Hessen, 02.06.2006 - 10 SaGa 565/06
Weiterbeschäftigungsanspruch nach Widerspruch des Betriebsrates - Tendenzbetrieb …
Vielmehr muss es sich grundsätzlich um eine tendenzbezogene Maßnahme handeln (BAG 27. Juli 1993 - 1 ABR 8/93 - NZA 1994, 329).Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats habe unabhängig davon zurückzutreten, ob der Betriebsrat sich auf tendenzbedingte Zustimmungsverweigerungsgründe berufe oder nicht (BAG 27. Juli 1993, a.a.O.).
- LAG Nürnberg, 22.12.2004 - 8 TaBV 14/04
Tendenzbetrieb und Mitbestimmung bei betrieblicher Bildungsmaßnahme
Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 81/76, AP Nr. 14 zu § 118 BetrVG) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 1 ABR 22/86, 1 ABR 33/89, 1 ABR 8/93) ergibt sich Folgendes:. - LAG Baden-Württemberg, 10.10.2005 - 6 TaBV 11/04
Tendenzträgereigenschaft des DGB-Rechtsschutz - Keine Änderung nach Ausgliederung
Dementsprechend hat das BAG in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass bei der Versetzung wie bei der Einstellung der Betriebsrat zwar vorher über die geplante personelle Einzelmaßnahme zu informieren ist, der Betriebsrat aber die Zustimmung nicht aus einem der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Gründe verweigern kann, mit der Folge, dass der Arbeitgeber die Zustimmung ersetzen lassen müsste (BAG vom 27.07.1993 -1 ABR 8/93 - NZA 1994, 329). - BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 7/11
Tendenzeigenschaft des DRK-Blutspendedienstes
So wird der Tendenzschutz von Presse- und Rundfunkunternehmen nicht durch eine erwerbswirtschaftliche Zielsetzung infrage gestellt, diese werden vielmehr auch dann von § 118 Abs. 1 BetrVG erfasst, wenn das Unternehmen mit dem Zweck der Gewinnerzielung betrieben wird (vgl. BAG 27. Juli 1993 - 1 ABR 8/93 - zu B III 1 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 51 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 61). - LAG Hamm, 23.01.1996 - 13 TaBV 40/95
Arbeitszeit: Regelung durch Spruch der Einigungsstelle
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
