Rechtsprechung
   BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 412/10   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Freigestellter Bezirksschwerbehindertenvertreter - Kostenerstattung für Heimfahrten

  • Bundesarbeitsgericht

    Freigestellter Bezirksschwerbehindertenvertreter - Kostenerstattung für Heimfahrten

  • IWW
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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Freigestelltes Mitglied einer Schwerbehindertenvertretung: Anspruch auf Reisebeihilfen für Heimfahrten

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch eines freigestellten Bezirksschwerbehindertenvertreters auf Kostenbeihilfe für Heimfahrten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reisebeihilfen für einen freigestellten Bezirksschwerbehindertenvertreter [Kostenerstattung für Heimfahrten]

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrtkostenerstattung für freigestellten Bezirksschwerbehindertenvertreter

  • lto.de (Kurzinformation)

    Freigestelltes Mitglied von Bezirksschwerbehindertenvertretung hat nur Anspruch auf Reisebeihilfen und nicht auf Ersatz konkret entstandener Kosten

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA 2012, 169
  • DB 2012, 1045



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Wird zitiert von ...  

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2012 - 1 A 1295/09  

    Übernahme von durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstandenen

    vgl. Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 27. Juli 2011 - 7 AZR 412/10 -, NZA 2012, 169 = ZTR 2012, 129 = juris, Rn. 25.

    vgl. BAG, Urteil vom 27. Juli 2011 - 7 AZR 412/10 -, a.a.O., Rn. 23, und Beschluss vom 2. Juni 2010 - 7 ABR 24/09 -, ZTR 2010, 671 = juris, Rn. 15.

    vgl. BAG, Urteil vom 27. Juli 2011 - 7 AZR 412/10 -, a.a.O., Rn. 25.

    Rechtssystematisch sachgerechter Anknüpfungspunkt für die Fahrtkostenerstattung ist demzufolge das Trennungsgeld nach § 15 Abs. 1 BRKG, vgl. BAG, Urteil vom 27. Juli 2011 - 7 AZR 412/10 -, a.a.O., Rn. 26 ff., wie es im Übrigen auch für die Erstattung von Aufwendungen, die freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung durch die Personalratstätigkeit am Sitz der übergeordneten Dienststelle und dabei namentlich durch tägliche Fahrten vom Wohnort zum Sitz dieser Dienststelle und zurück entstehen, der ständigen und gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht, welche ihrerseits breite Zustimmung gefunden hat.

    vgl. in diesem Zusammenhang - zum Teil unter (ergänzendem) Rückgriff auf das allgemeine Benachteiligungsverbot - BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2009 - 6 PB 15.09 -, PersR 2009, 414 = PersV 2009, 467 = juris, Rn. 6, 8, vom 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 -, PersR 2007, 387 = PersV 2007, 455 = juris, Rn. 26, 30, und vom 27. Januar 2004 - 6 P 9.03 -, ZBR 2004, 350 = juris, Rn. 20; BAG, Urteil vom 27. Juli 2011 - 7 AZR 412/10 -, a.a.O., Rn. 30.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. November 2009 - 6 PB 17.09 -, a.a.O., juris, Rn. 17 ff.; BAG, Urteil vom 27. Juli 2011 - 7 AZR 412/10 -, a.a.O., juris, Rn. 42.

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