Rechtsprechung
| BAG, 27.10.1998 - 9 AZR 299/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
BGB § 242
- Alpmann Schmidt
BGB § 242 (Gleichbehandlung)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gleichbehandlung und Gruppenbildung beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld - Erfordernis erkennbarer Verteilungsgrundsätze im Leistungszeitpunkt
- betriebsraete.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gleichbehandlung bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Gleichbehandlung bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gleichbehandlung bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Betriebs-Berater
Gleichbehandlung bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Gleichbehandlung bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- betriebsrat-aktuell.de (Leitsatz)
§ 112 BetrVG
Sozialplanabfindung - rp-online.de (Kurzinformation)
Unterschiedliche Auszahlung des Weihnachtsgeldes bei trifftigen Gründen zulässig
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 29.02.1996 - 8 Ca 76/95
- LAG Hessen, 28.01.1997 - 7 Sa 878/96
- BAG, 27.10.1998 - 9 AZR 299/97
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 90, 85
- MDR 1999, 876
- BB 1998, 2370
- BB 1999, 1013
- DB 1998, 2421
- DB 1999, 1118
- NZA 1999, 700
Wird zitiert von ... (26)
- BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02
Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung
(1) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muß der Arbeitgeber Unterscheidungsmerkmale für eine Gruppenbildung alsbald, nachdem der Arbeitnehmer sich auf eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes berufen hat, offenlegen (30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343; 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85).Deshalb können auch nachträglich angeführte Differenzierungsgründe Berücksichtigung finden, wenn auf Grund besonderer Umstände erkennbar ist, daß sie nicht vorgeschoben sind (BAG 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85).
- BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 365/02
Jahressonderzuwendung - Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte
a) Gewährt ein Arbeitgeber seinen Angestellten nach dem mit der Leistung verbundenen Zweck eine höhere Gratifikation als den bei ihm beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmern, weil ein Weggang der Angestellten zu besonderen Belastungen führt und er diese Beschäftigtengruppe mit der höheren Zahlung stärker an den Betrieb binden will, so ist eine solche Differenzierung nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gerechtfertigt (BAG 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76; grundsätzlich auch 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85, 88; für die Beschränkung von Zusagen der Altersversorgung auf Mitarbeiter, die der Arbeitgeber stärker an den Betrieb binden will, BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23).Nicht erkennbare Unterscheidungsmerkmale, deren Auswahl der Arbeitgeber auch nicht offengelegt hat, können nach Auffassung dieses Senats nur dann als sachlich angesehen werden, wenn besondere Umstände erkennen lassen, daß sie nicht nur vorgeschoben sind (BAG 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85, 88 ff., unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BVerfG vom 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - BverfGE 89, 276 zur geschlechtsspezifischen Diskriminierung bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen).
Eine freiwillige Leistung die mit einer Rückzahlungsklausel verbunden ist, macht regelmäßig deutlich, daß der Arbeitgeber zu künftiger Betriebstreue einen Anreiz geben will (BAG 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 63; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76, 83; 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110; 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85, 88).
Es soll verhindert werden, daß der Arbeitgeber eine zunächst willkürliche Differenzierung im Nachhinein durch eine objektiv mögliche sachliche Begründung rechtfertigen kann, weil das unbegrenzte Nachschieben zunächst subjektiv nicht als maßgeblich betrachteter Gründe dem Ziel des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes widerspricht sicherzustellen, daß alle im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer erkennen können, gleichermaßen nach Recht und Billigkeit behandelt zu werden (BAG 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - aaO).
- BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04
Übergangsversorgung - Gleichheitssatz
Nicht abschließend geklärt ist, ob der Arbeitgeber die Sachgründe offen zu legen hat, sobald der Arbeitnehmer seine Benachteiligung rügt oder ob er die rechtfertigenden Gründe uneingeschränkt im Rechtsstreit geltend machen kann (vgl. Senat 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85 mwN).
- BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 4/02
Pflichtstundenermäßigung für ältere Lehrkräfte - Ungleichbehandlung der …
Dann kann der benachteiligte Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der allgemeinen Regelungen behandelt zu werden (Senat 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85 = AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 211 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 80; 11. August 1998 - 9 AZR 39/97 - BAGE 89, 295 = AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 160 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 78; 8. August 2000 - 9 AZR 517/99 -).Es verkennt, daß für die Frage der sachlichen Rechtfertigung auf den Zweck der Leistung abzustellen ist (Senat 8. August 2000 - 9 AZR 517/99 - 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85 = AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 211 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 80).
- BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 146/00
Eingruppierung - Freundschaftspionierleiterin
Diese Billigkeitskontrolle umfaßt auch die Prüfung, ob die Richtlinien dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen, da dieser sicherstellen soll, daß alle Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gleichermaßen nach Recht und Billigkeit behandelt werden (vgl. BAG 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85 mwN). - BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 254/99
Eingruppierung - Freundschaftspionierleiterin mit Diplomabschluß für …
Diese Billigkeitskontrolle umfaßt auch die Prüfung, ob die Richtlinien dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen, da dieser sicherstellen soll, daß alle Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gleichermaßen nach Recht und Billigkeit behandelt werden (vgl. BAG 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85 mwN). - BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 524/02
Weihnachtsgratifikation - Gleichbehandlung
Ob an dem Grundsatz festzuhalten ist, daß nur solche Unterscheidungsmerkmale für eine Gruppenbildung Berücksichtigung finden können, die den Arbeitnehmern erkennbar waren oder rechtzeitig offengelegt wurden (so BAG 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85, 88 mwN), oder ob es genügt, wenn der Arbeitgeber bei der von ihm vorgenommenen Differenzierung tatsächlich von zulässigen Unterscheidungsmerkmalen ausgegangen ist, so daß dem Arbeitnehmer, dem diese Differenzierungsgründe nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden, allenfalls ein Schadenersatzanspruch wegen ansonsten unnötiger Prozeßkosten zustehen könnte (so zB Krebs SAE 1999, 289), kann offenbleiben (vgl. bereits BAG 8. März 1995 - 10 AZR 208/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 184 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 131; 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 352/03
Eingruppierung einer Diplomingenieurökonomin als Lehrerin an einer beruflichen …
Diese Billigkeitskontrolle umfasst auch die Prüfung, ob die Richtlinien dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen, da dieser sicherstellen soll, dass alle Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gleichermaßen nach Recht und Billigkeit behandelt werden (vgl. BAG 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85 = AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 211 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 80 mwN). - BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 220/05
Pflichtstundenermäßigung für ältere Lehrkräfte - Altersteilzeit
aa) Für die Frage der sachlichen Rechtfertigung eines Unterscheidungskriteriums ist auf den Zweck der Leistung und nicht auf die Zugehörigkeit zu einer Gruppe abzustellen (Senat 8. August 2000 - 9 AZR 517/99 - 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 -BAGE 90, 85). - BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 421/04
Eingruppierung einer Gymnasiallehrerin in Sachsen
Diese Billigkeitskontrolle umfasst auch die Prüfung, ob die Richtlinien dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen, da dieser sicherstellen soll, dass alle Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gleichermaßen nach Recht und Billigkeit behandelt werden (…BAG 22. Juli 2004 - 8 AZR 352/03 - aaO; vgl. 27. Oktober 1998 - 9 AZR 299/97 - BAGE 90, 85, 90, zu I 3 c bb der Gründe mwN). - LAG Hessen, 08.02.2008 - 3 Sa 377/07
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsanspruch - Weitergabe von Tariflohnerhöhungen …
- BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 84/10
Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - keine Präklusion mit …
- LAG Köln, 26.03.2007 - 14 Sa 545/06
Arbeitsrecht - Gleichbehandlungsgrundsatz bei Vergütungskürzungen
- LAG Berlin, 21.06.2002 - 8 Sa 657/02
- BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 517/99
Urlaubsgeld: Gleichbehandlungsgebot im Konzern - Zeitungszusteller
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 11 Sa 1232/03
Versagung tariflicher Zulage nach wirksamem Widerruf der Vorarbeiterbestellung
- BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 82/10
Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - keine Präklusion mit …
- BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 83/10
Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - keine Präklusion mit …
- LAG Baden-Württemberg, 14.11.2002 - 3 Sa 9/02
Gleichbehandlung bei tariflicher Eingruppierung einer Rundfunkredakteurin
- BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 659/02
Tariflicher Abfindungsanspruch bei Altersteilzeit
- LAG Hessen, 24.09.2009 - 5 Sa 657/09
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Sonderzahlung - …
- LAG Hessen, 28.05.2002 - 7 Sa 1940/01
- BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 349/99
- BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 660/02
- LAG Hessen, 24.09.2009 - 5 Sa 658/09
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Sonderzahlung - …
- LAG Köln, 16.08.2002 - 12 Sa 203/02
