Rechtsprechung
   BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

  • openjur.de

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten; Spezialitätsgrundsatz

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

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  • NWB SteuerXpert START

    BAT-O/VKA § 22, § 23; TV TechnAng § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten; Zuordnung von Arbeitsvorgängen; Wirkung des Spezialitätsgrundsatzes; Technische Angestellte iSd. Anlage 1a zum BAT -O/VKA

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten; Spezialitätsgrundsatz

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifliche Eingruppierung bei Mischtätigkeiten

Verfahrensgang

  • ArbG Chemnitz, 02.08.2006 - 2 Ca 147/06
  • LAG Sachsen, 12.10.2007 - 3 Sa 670/06
  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 129, 208
  • MDR 2009, 1119
  • NZA-RR 2009, 616



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Wird zitiert von ... (21)  

  • BAG, 21.10.2009 - 4 ABR 40/08  

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

    Zwar kann das Rechtsbeschwerdegericht Teiltätigkeiten anhand der von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen Rechtsbegriffe aus den Eingruppierungsnormen selbst bestimmen (st. Rspr., zu Arbeitsvorgängen iSd. BAT s. etwa BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 44; 22. Januar 1986 - 4 AZR 409/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 113).

    Denn bereits die Bestimmung und Angrenzung der konkreten Tätigkeiten als Teiltätigkeiten im tariflichen Sinn ist eine rechtliche Bewertung, über die die Beteiligten auch nicht einvernehmlich verfügen können (BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45; 22. Januar 1986 - 4 AZR 409/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 113).

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 17/08  

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Der Beschäftigte ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 iVm. Satz 2 BZLT Nr. 5 G in die höchste Entgeltgruppe eingruppiert, bei der unter Einbeziehung der Anteile der Teiltätigkeiten aus dieser und gegebenenfalls den Anteilen aus höheren Entgeltgruppen ein Gesamtzeitanteil von mindestens der Hälfte der auszuübenden Tätigkeit oder mehr erreicht ist (s. auch BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 36; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 -).

    Dann ist der Beschäftigte in die Entgeltgruppe eingruppiert, bei der unter Einbeziehung der Anteile der Teiltätigkeiten aus dieser und gegebenenfalls den Anteilen aus höheren Entgeltgruppen ein Gesamtzeitanteil von mindestens der Hälfte der auszuübenden Tätigkeit erreicht ist (BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 36; 20. Mai 2009 - 4 AZR 99/08 -).

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 18/08  

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Der Beschäftigte ist entsprechend der Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 1 iVm. Satz 2 BZLT Nr. 5 G in die höchste Entgeltgruppe eingruppiert, bei der unter Einbeziehung der Anteile der Teiltätigkeiten aus dieser und gegebenenfalls den Anteilen aus höheren Entgeltgruppen ein Gesamtzeitanteil von mindestens der Hälfte der auszuübenden Tätigkeit oder mehr erreicht ist (s. auch Senat 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 36; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 -).
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  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08  

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Der Senat hat dies schon für deutlich geringere Zeitanteile entschieden (vgl. die Nachweise bei BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 47, ZTR 2009, 481, 484).
  • BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08  

    Eingruppierung einer Küchenhilfe - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Denn der Beschäftigte ist in die höchste Entgeltgruppe eingruppiert, bei der unter Einbeziehung der Anteile der Teiltätigkeiten aus dieser und gegebenenfalls den Anteilen aus höheren Entgeltgruppen ein Gesamtzeitanteil von mindestens der Hälfte der auszuübenden Tätigkeit oder mehr erreicht ist (Senat 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 36).
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 912/08  

    Eingruppierung von Sachbearbeitern im Integrationsamt

    Es kann bei vorliegenden Tatsachenfeststellungen die Arbeitsvorgänge auch selbst bestimmen (st. Rspr., etwa BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 44 mwN, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 39).
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 264/10  

    Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin nach dem BAT-O - Lehrtätigkeit an

    IIa BAT wird entgegen der Auffassung der Beklagten nicht unter Berücksichtigung des eingruppierungsrechtlichen Spezialitätsprinzips (ausf. BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 30, 33, BAGE 129, 208) durch die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppen KR der Anlage 1b zum BAT-O verdrängt.

    Die zentrale Kategorie der Eingruppierung ist - soweit keine Sonderregelungen wie etwa in SR 2l I BAT-O getroffen worden sind - der Arbeitsvorgang, der bei zutreffender Bestimmung keine tatsächlich trennbaren Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit enthält (BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 39, BAGE 129, 208).

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 16/08  

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Der Beschäftigte ist entsprechend der Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 1 iVm. Satz 2 BZLT Nr. 5 G in die höchste Entgeltgruppe eingruppiert, bei der unter Einbeziehung der Anteile der Teiltätigkeiten aus dieser und gegebenenfalls den Anteilen aus höheren Entgeltgruppen ein Gesamtzeitanteil von mindestens der Hälfte der auszuübenden Tätigkeit oder mehr erreicht ist (s. auch BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 36; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 -).
  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09  

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten

    Der Bezugspunkt der Eingruppierung nach dem BAT ist immer der Arbeitsvorgang als maßgebende Einheit für die Zuordnung zu einem Tätigkeitsmerkmal (BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 33, BAGE 129, 208).
  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 149/09  

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Der Bezugspunkt der Eingruppierung nach dem BAT ist immer der Arbeitsvorgang als maßgebende Einheit für die Zuordnung zu einem Tätigkeitsmerkmal (BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 33, BAGE 129, 208, 218).
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 309/08  

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 687/08  

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09  

    Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 199/10  

    Eingruppierung als Oberarzt/Oberärztin nach der Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 453/09  

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 426/10  

    Bewährungsaufstieg - Tätigkeit in der maßgebenden Fallgruppe

  • LAG Düsseldorf, 28.03.2012 - 12 Sa 1363/11  

    Eingruppierung einer Diplomsozialpädagogin im Bezirkssozialdienst

  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 673/10  

    Eingruppierung - Allgemeine oder spezielle Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a zum

  • LAG Düsseldorf, 01.09.2011 - 5 Sa 657/11  

    Eingruppierung einer Diplomsozialpädagogin bei Beschäftigung im städtischen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2011 - 6 Sa 118/11  

    Eingruppierung einer Erzieherin; unbegründete Zahlungsklage bei unsubstantiierten

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.06.2010 - 1 Sa 454a/09  

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin bei Überleitung des Arbeitsvertrages in

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