Rechtsprechung
   BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 515/10   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung

  • openjur.de

    Entschädigung; Benachteiligung wegen Behinderung; krankheitsbedingte Kündigung

  • Bundesarbeitsgericht

    Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung

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  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benachteiligungsverbot bei Behinderung; Kündigung des Arbeitnehmers wegen häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten ohne Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Keine Benachteiligungsvermutung bei krankheitsbedingter Kündigung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber wegen einer Diskriminierung (z.B. einer Behinderung) // Voraussetzungen des Schadensersatzanspruches

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen häufiger Arbeitsunfähigkeitszeiten stellt keine hinreichende Indiztatsache für die Vermutung einer Benachteiligung wegen einer Behinderung dar

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2011, 2458



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Wird zitiert von ... (6)  

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1505/11  

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG bei Ablehnung einer schwerbehinderten

    Die Klägerin muss allerdings Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrages heranziehen soll, benennen und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (vgl. BAG 28. April 2011 - 8 AZR 515/10 - Rn. 17, NJW 2011, 2458; 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - AP AGG § 15 Nr. 2 = EzA AGG § 15 Nr. 4).

    Gemäß § 7 Abs. 1 Halbs. 1 AGG dürfen Beschäftigte nicht wegen eines der in § 1 AGG genannten Merkmale benachteiligt werden (BAG 28. April 2011 - 8 AZR 515/10 - Rn. 21, NJW 2011, 2458; 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 14, NZA 2010, 383; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - mwN, EzA § 15 AGG Nr. 1).

    (bb) Als Vermutungstatsachen für einen Zusammenhang mit der Behinderung kommen Pflichtverletzungen in Betracht, die der Arbeitgeber begeht, indem er Vorschriften nicht befolgt, die zur Förderung der Chancen schwerbehinderter Menschen geschaffen wurden (Düwell in LPK-SGB IX 2. Aufl. § 81 Rn. 50; vgl. auch BAG 28. April 2011 - 8 AZR 515/10 - Rn. 43 mwN, NJW 2011, 2458, wonach Verstöße gegen ausschließlich zugunsten behinderter Arbeitnehmer bestehende Verpflichtungen ein Indiz iSd. § 22 AGG für eine unzulässige Benachteiligung Behinderter darstellen können).

    Ein Verstoß gegen § 84 Abs. 2 SGB IX begründet kein Indiz iSd. § 22 AGG für eine unzulässige Benachteiligung Behinderter (vgl. BAG 28. April 2011 - 8 AZR 515/10 - Rn. 43, NJW 2011, 2458).

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 396/10  

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Kündigung - Entschädigungsanspruch

    Es bedarf deshalb keiner Klärung, ob § 15 Abs. 2 AGG nach § 2 Abs. 4 AGG auf Benachteiligungen durch Kündigungen überhaupt anwendbar ist (offen gelassen auch durch BAG 28. April 2011 - 8 AZR 515/10 - Rn. 20, NJW 2011, 2458).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2012 - 6 U 47/12  
    Die Bedeutung der Anordnung in § 2 Abs. 4 AGG ist jedoch nach wie vor nicht abschließend geklärt (vgl. zum Meinungsstand BAG Urteile vom 06. November 2008 - 2 AZR 523/07, NZA 2009, 361 und vom 28. April 2011 - 8 AZR 515/10, NJW 2011, 2458-2461).
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  • LAG Hessen, 07.02.2012 - 2 Sa 1411/10  

    Zeitliche Anwendbarkeit des AGG - Mobbing - Dauertatbestand - Zurechnung

    Der Entschädigungsanspruch setzt einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot gemäß § 7 Abs. 1 i.V.m. § 1 AGG voraus, was aus dem Gesamtzusammenhang der Bestimmungen in § 15 AGG folgt (vgl. BAG vom 28. April 2011 - 8 AZR 515/10, AP Nr. 7 zu § 15 AGG; BAG vom 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07, AP Nr. 1 zu § 15 AGG).

    Es ist erforderlich, dass die betreffende Person einer weniger günstigen Behandlung ausgesetzt ist als eine in einer vergleichbaren Situation befindliche Person, bei der das Merkmal nicht vorliegt (vgl. BAG vom 28. April 2011 a.a.O.; BAG vom 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08, AP Nr. 2 zu § 15 AGG).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2012 - 6 Sa 2159/11  

    Kündigung von HIV-positivem Angestellten bei Pharmafirma rechtens //

    Es verhält sich insoweit ähnlich wie bei einer Kündigung wegen häufiger Fehlzeiten ( dazu BAG, Urteil vom 28.04.2011 - 8 AZR 515/10 - NJW 2011, 2458 R 34 ) etwa in Folge wiederholter Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer später eingetretenen Immunschwäche.
  • LAG Hamm, 03.11.2011 - 15 Sa 869/11  

    Schadensersatz wegen Benachteiligung eines Brillenträgers

    Ein derartiger Verstoß kann allenfalls ein Indiz für die Vermutung darstellen, der Arbeitgeber halte sich nicht an seine gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern mit längeren Krankheitszeiten (vgl. BAG vom 28.04.2011 - 8 AZR 515/10 EzA-SD 2011, Nr. 15, 8 - 10).
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