Rechtsprechung
   BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebliche Übung bei Jubiläumszuwendung: Entstehen einer Verbindlichkeit bei dreimaliger vorbehaltloser Gewährung nur bei jährlich an die gesamte Belegschaft geleisteten Gratifikationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung von Jubiläumszuwendungen

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Grundsätze betrieblicher Übung beim Jubiläumsgeld

  • 123recht.net (Ausführliche Zusammenfassung)

    Kündigungsschutz 2. Klasse?

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Jubiläumszuwendungen werden nicht so schnell üblich

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Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2004, 3652
  • NZA 2004, 1152
  • DB 2004, 2219



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Wird zitiert von ... (52)  

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05  

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gem. § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2; 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2).

    Dabei ist es unerheblich, ob der betreffende Arbeitnehmer selbst bisher schon in die Übung einbezogen worden ist (BAG 29. April 2003 - 3 AZR 339/02 - 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - aaO).

    Bei für den Arbeitnehmer weniger wichtigen Leistungen sind an die Zahl der Wiederholungen höhere Anforderungen zu stellen, als bei bedeutsameren Leistungsinhalten (BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - aaO).

  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 274/07  

    Jubiläumszuwendung - Betriebliche Übung

    Eine Bindung des Arbeitgebers durch betriebliche Übung kann auch bezüglich Einmalleistungen entstehen (BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2; 27. Juni 2001 - 10 AZR 488/00 - EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 44).

    Jahre, in denen eine Jubiläumszuwendung weder anfiel noch gezahlt wurde, können weder zu Gunsten noch zu Lasten berücksichtigt werden (BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2).

    Will ein Arbeitgeber die Zahlung einer Vergünstigung von einer Entscheidung im jeweiligen Einzelfall abhängig machen, muss er dies nach außen hin erkennbar zum Ausdruck bringen (BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2; 27. Juni 2001 - 10 AZR 488/00 - EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 44).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 500/05  

    Vielflieger - Bonusmeilen - Herausgabeanspruch

    Ferner sind neben der Bewertung der Relation von Anzahl und Wiederholungen und Dauer der Übung auch Art und Inhalt der Leistungen einzubeziehen (BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2).
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