Rechtsprechung
   BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 647/09   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug

  • openjur.de

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers; Unfallschaden am Privatfahrzeug; Verschulden

  • Bundesarbeitsgericht

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug

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  • verkehrslexikon.de

    Zum Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers für Unfallschaden am Privatfahrzeug und zur Bewertung eines Mitverschuldens beim innerbetrieblichen Schadensausgleich

  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Erstattung eines PKW-Unfallschadens durch den Arbeitgeber bei grober Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers

  • ra-skwar.de

    Aufwendungsersatz - Dienstfahrt mit privatem PKW - Unfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber für die Beschädigung des Privatfahrzeugs aufgrund eines vom Arbeitnehmer bei der Auslieferung von Waren selbst verursachten Verkehrsunfalls

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unfallschaden an betrieblich genutztem Privatfahrzeug

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schaden am betrieblich genutzten Privatfahrzeug muss vom Arbeitgeber ersetzt werden

mehr
  • cms-hs.com , S. 7 (Kurzinformation)

    Haftung für Unfallschaden an Privatfahrzeug des Arbeitnehmers

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unfallschaden am Privatfahrzeug des Arbeitnehmers ist grundsätzlich vom Arbeitgeber zu erstatten

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 28.10.2011; Az.: 8 AZR 647/08 (Darlegungs- und Beweislast des AN hinsichtlich des Verschuldensmaßstabes bei Beanspruchung des vollen Schadensersatzes bei Dienstunfall mit Privat-Kfz)" von RA Dimitrios Papatheodorou, original erschienen in: DAR 2011, 349 - 350.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers bei der Gefährdungshaftung des Arbeitgebers" von RA Dr. Erwin Salamon und RRef. Dr. Malte Koch, original erschienen in: NZA 2012, 658 - 661.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2011, 1247
  • DB 2011, 1585
  • NZA 2011, 406



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 102/10  

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug -

    Voraussetzung der Ersatzfähigkeit eines Eigenschadens ist, dass der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muss, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (st. Rspr., vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - EzA BGB 2002 § 670 Nr. 4).

    Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich ua., wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - EzA BGB 2002 § 670 Nr. 4) oder wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, das eigene Fahrzeug für eine Fahrt zu nutzen (BAG 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 2).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats ist ein Schaden im Betätigungsbereich des Arbeitgebers eingetreten, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug hätte einsetzen müssen (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - EzA BGB 2002 § 670 Nr. 4; 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 2; 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 6) oder wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgefordert hat, das eigene Fahrzeug für eine Fahrt zu nutzen (BAG 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - aaO).

    Ein Ersatzanspruch kann daher nur in dem Umfange bestehen, in dem der Arbeitgeber eine Beschädigung seiner eigenen Sachmittel hinzunehmen hätte (innerbetrieblicher Schadensausgleich) (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - EzA BGB 2002 § 670 Nr. 4).

    Bei normaler Schuld des Arbeitnehmers (mittlere Fahrlässigkeit) ist der Schaden grundsätzlich anteilig unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalles nach Billigkeitsgrundsätzen und Zumutbarkeitsgesichtspunkten zu verteilen und bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung ist der Ersatzanspruch des Arbeitnehmers grundsätzlich ganz ausgeschlossen (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - mwN, EzA BGB 2002 § 670 Nr. 4).

    Damit muss er, wenn er vollen Aufwendungsersatz entsprechend § 670 BGB verlangt, darlegen, dass er den Unfall allenfalls leicht fahrlässig verursacht hat (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - EzA BGB 2002 § 670 Nr. 4).

  • OLG Hamm, 11.11.2011 - 20 U 3/11  

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers einer OHG gegen deren Gesellschafter

    Denn auf eine Gesamtbetrachtung kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (a.a.O. Tz 2 sowie BAG NZA 2011, 406, 409) nur bei der Prüfung der "Beteiligung des Arbeitsnehmers an den Schadensfolgen" an.
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