Rechtsprechung
   BAG, 28.11.2007 - 5 AZR 952/06   

Volltextveröffentlichungen (9)

mehr
  • Bundesarbeitsgericht

    Verdachtskündigung - Nachrichtensprecher

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verdachtskündigung - "fester freier” Nachrichtensprecher [Arbeitsrecht]

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verhältnis von Kündigungsschutz- zu Statusklage - Verdachtskündigung: Vorherige Anhörung zu Verdacht als Wirksamkeitserfordernis entbehrlich, wenn Arbeitnehmer zu substantiierter Äußerung nicht bereit

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Arbeitnehmerstatus; Prozessrecht - Nachrichtensprecher beim Fernsehen; Arbeitnehmerstatus und Rechtskraft der Kündigungsschutzklage; Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Verdachtskündigung; Verdacht der parteiinternen, aber öffentlich bekannt gewordenen Manipulation einer politischen Nachricht als Kündigungsgrund; Kündigungserklärungsfrist; Anhörung des Personalrats; Auflösungsantrag

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Verdachtskündigung; Nachrichtensprecher

Kurzfassungen/Presse

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Kündigung: Für eine Verdachtskündigung muss der Mitarbeiter (nicht) angehört werden

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 2008, 900
  • DB 2008, 2260
  • afp 2008, 422
  • JR 2009, 43
  • NZA-RR 2008, 344



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Wird zitiert von ... (19)  

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06  

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Erklärt der Arbeitnehmer sogleich, er werde sich zum Vorwurf nicht äußern und nennt auch für seine Verweigerung keine relevanten Gründe (Hoefs Die Verdachtskündigung S. 201; KR-Fischermeier 8. Aufl. § 626 BGB Rn. 231), dann muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Rahmen seiner Anhörung nicht über die Verdachtsmomente näher informieren (BAG 28. November 2007 - 5 AZR 952/06 -).
  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 648/07  

    Kündigungsschutzklage - Reichweite der Rechtskraft eines der Klage stattgebenden

    Voraussetzung für die in einem Kündigungsschutzprozess begehrte Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung nicht aufgelöst ist, ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der mit dieser Kündigung beabsichtigten Beendigung des Rechtsverhältnisses (Senat 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 - EzA KSchG § 17 Nr. 15, zu II 3 a der Gründe; BAG 28. November 2007 - 5 AZR 952/06 - Rn. 12, EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324, 326).

    dd) Soweit die Beklagte meint, die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Rechtskraftwirkung eines einer Kündigungsschutzklage stattgebenden Urteils sei eine "Regressfalle für Anwälte", weil sie "vernünftiger-weise" nicht vorhersehbar sei, übersieht die Beklagte bzw. ihr Prozessbevollmächtigter, dass diese Rechtsprechung auf dem Wortlaut des § 4 Satz 1 KSchG beruht, über 30 Jahre besteht und immer wieder von verschiedenen Senaten des Bundesarbeitsgerichts bestätigt worden ist (siehe nur BAG 12. Januar 1977 - 5 AZR 593/75 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 3 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 11; 12. Juni 1986 - 2 AZR 426/85 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 17 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 31; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/04 - BAGE 81, 111, 116; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324, 326; 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; Senat 16. Juni 2005 - 6 AZR 451/04 - EzA KSchG § 17 Nr. 15; BAG 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 - BAGE 118, 95, 98; 28. November 2007 - 5 AZR 952/06 - Rn. 12, EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4).

  • LAG Bremen, 01.08.2008 - 4 Sa 53/08  

    Zur Wirksamkeit einer Verdachtskündigung

    Der Umfang der Nachforschungspflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. BAG Urteil vom 29.11.2007 - 2 AZR 724/06; BAG Urteil vom 28.11.2007 - 5 AZR 952/06 - jeweils mit ausführlichen Hinweisen auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und die herrschende Meinung in der Literatur).

    Die Verletzung der Aufklärungspflicht führt zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. BAG Urteil vom 28.11.2007 - 5 AZR 952/06).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 28.11.2007 - Az.: 5 AZR 952/06 - ausdrücklich festgestellt, dass die Erfüllung der Aufklärungspflicht als Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung anzusehen ist.

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  • LAG Hessen, 17.06.2008 - 12 Sa 523/07  

    Verdachtskündigung - Pflicht des Arbeitgebers zur Sachverhaltsaufklärung

    Daher obliegt es dem Arbeitgeber, vor der Kündigung die ihm auf zumutbare Weise zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten über den wahren Tathergang auszuschöpfen (BAG 28. November 2007 - 5 AZR 952/06 - NZA-RR 2008/344, zu II 1 b bb).

    Eine solche Haltung eines Arbeitnehmers entbindet den Arbeitgeber zwar von der Obliegenheit, den Arbeitnehmer weiter anzuhören (BAG 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 25, zu II 4 a; 28. November 2007 a. a. O., zu II 1 b cc), nicht aber von der, andere zur Verfügung stehende Erkenntnisquellen auszuschöpfen.

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 98/07  

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

    Vielmehr muss das dem Verdacht zugrundeliegende Fehlverhalten einen Bezug zum Arbeitsverhältnis und dessen Vertrauensgrundlage haben (Senat 6. November 2003 - 2 AZR 631/02 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 2; zuletzt etwa 29. November 2007 - 2 AZR 724/06 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 5; BAG 28. November 2007 - 5 AZR 952/06 - EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4).
  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09  

    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule -

    Diese kann überhaupt nur dann Erfolg haben, wenn zum Zeitpunkt der Kündigungen ein Arbeitsverhältnis bestand (vgl. Senat 28. November 2007 - 5 AZR 952/06 - Rn. 12 f., EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4).
  • LAG Düsseldorf, 25.06.2009 - 5 TaBV 87/09  

    Außerordentliche Verdachtskündigung; Anhörung des Arbeitnehmers

    Eine solche Anhörung des Arbeitnehmers wäre überflüssig, weil sie zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Willensbildung des Arbeitgebers nicht beitragen kann (BAG 13.03.2008, a. a. O.; BAG 28.11.2007 - 5 AZR 952/06 - EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4).

    Letztlich muss also der Arbeitnehmer die Möglichkeit besitzen, sich zum Verdachtsvorwurf und den ihn tragenden Verdachtsmomenten in einer die Aufklärung fördernden Weise zu äußern (BAG 13.03.2008, a. a. O.; BAG 28.11.2007, a. a. O.; BAG 26.09.2002 - 2 AZR 424/01 - AP Nr. 37 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09  

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung

    Ob der Arbeitgeber diese Möglichkeit nutzt, ob er den Arbeitnehmer anhört, um ggf. auch zu prüfen, ob der Verdacht einer schweren Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer vorliegt, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung bilden kann (vgl. BAG 28. November 2007 - 5 AZR 952/06 - EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4; 5. April 2001 - 2 AZR 217/00 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 34 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10), oder sonstige Ermittlungen anstellt, obliegt der Prüfung durch den Arbeitgeber.
  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZN 404/09  

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen LAG-Entscheidung nach Zurückverweisung

    Dieses Urteil hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil 28. November 2007 (- 5 AZR 952/06 - EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4) aufgehoben und den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  • OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 35/10  

    Kündigungsschutzklage und allgemeine Feststellungsklage des Geschäftsführers

    Er muss alle erheblichen Umstände angeben, aus denen er den Verdacht ableitet (BAG NZA-RR 2008, 344, 346 m.w.Nachw.).

    Die fehlende Bereitschaft, an der Aufklärung mitzuwirken, kann sich auch aus dem späteren Verhalten des Dienstverpflichteten ergeben (vgl. BAG, NZA-RR 2008, 344, 346 m.w.Nachw.; BeckOK BGB-Fuchs, Stand: 01.05.2010, § 626, Rdnr. 49).

  • LAG Hamburg, 13.02.2008 - 5 Sa 69/07  

    Arbeitsentgelt - Entgangenes Trinkgeld eines Briefzustellers wegen Kündigung

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11  

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • LAG Köln, 14.05.2008 - 7 TaBV 6/08  

    Zustimmungsverweigerung zu Verdachtkündigung eines freigestellten

  • ArbG Berlin, 28.09.2010 - 1 Ca 5421/10  

    Fristlose Kündigung wegen des Verdachts des Pfandbonmissbrauchs

  • LAG Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 13 Sa 135/11  

    Zurückverweisung eines vom Personalleiter unterschriebenen Kündigungsschreibens

  • LAG München, 01.04.2010 - 4 Sa 391/09  

    Außerordentliche Kündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - 13 Sa 2621/09  

    Fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung wegen Diebstahls bzw.

  • ArbG Köln, 08.05.2009 - 1 Ca 7841/08  
  • LAG Köln, 10.08.2010 - 12 Sa 399/10  

    Außerordentliche Verdachtskündigung bei Auffinden eines markierten 5-Euro-Scheins

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