Rechtsprechung
   BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Überbrückungsversorgung - Neuregelung - Betriebsratsbeteiligung - Geschäftsgrundlage

  • openjur.de

    Überbrückungsversorgung; Neuregelung; Betriebsratsbeteiligung; Geschäftsgrundlage

  • Bundesarbeitsgericht

    Überbrückungsversorgung - Neuregelung - Betriebsratsbeteiligung - Geschäftsgrundlage

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  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Änderung von Entlohnungsgrundsätzen: Mitbestimmungspflicht, unabhängig von Rechtsgrundlage - Entstehung einer Unterversorgung in der betrieblichen Altersversorgung aufgrund beabsichtigten Abbaus einer Überversorgung führt zur Störung der Geschäftsgrundlage - Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats für alle Außendienstmitarbeiter eines Konzerns

  • br-wiki.de (Volltext/Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsverfassungsrecht; Arbeitsvertragsrecht

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsverfassungsrecht; Arbeitsvertragsrecht - Überbrückungsversorgung; Neuregelung; Betriebsratsbeteiligung; Geschäftsgrundlage

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Überbrückungsversorgung - Neuregelung - Betriebsratsbeteiligung -Geschäftsgrundlage

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DB 2008, 1980
  • NZA 2009, 400 (Ls.)
  • NZA-RR 2008, 469



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Wird zitiert von ... (34)  

  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 194/07  

    Betriebliche Übung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Fehler im Mitbestimmungsverfahren führen nach der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung dazu, dass die getroffene Regelung grundsätzlich unwirksam ist (BAG 29. Januar 2008 - 3 AZR 42/06 - Rn. 23, EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 14; Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 4. Aufl. Anh. § 1 Rn. 440).

    Eine Regelungsabrede als formlose Betriebsabsprache ist ebenfalls zulässig (BAG 29. Januar 2008 - 3 AZR 42/06 - EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 14, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09  

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erwecken konnten, er werde sein Recht nicht mehr geltend machen, so dass der Verpflichtete sich darauf verlassen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 29. Januar 2008 - 3 AZR 42/06 - Rn. 53, AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 14).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08  

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

    Auf den Vorrang der Leistungsklage - zumal teilweise für die Zukunft nach den §§ 257 ff. ZPO - kann der Kläger nicht verwiesen werden, da der Feststellungsantrag geeignet ist, den wesentlichen Streitpunkt zwischen den Parteien zu beseitigen (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 455/06 - aaO; 29. Januar 2008 - 3 AZR 42/06 - Rn. 20, AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 14).
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  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08  

    Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Voraussetzung für eine Vertragsanpassung ist, dass die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten, wenn sie die Änderung vorausgesehen hätten, und dass einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann (vgl. BAG 29. Januar 2008 - 3 AZR 42/06 - Rn. 58, AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 14).
  • LAG Köln, 01.08.2008 - 4 Sa 590/08  

    Rauchen am Arbeitsplatz kann Kündigung rechtfertigen // LAG Köln bestätigt

    Die Kündigung ebenso wie die vorangegangene Kündigung vom 04.07.2006 und die Abmahnung vom 24.04.2006, die beide ebenfalls deshalb ausgesprochen worden waren, weil der Kläger rauchend im Fertigwarenlager angetroffen wurde, verstießen nicht gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (vgl. dazu BAG 19.01.1999 - 1 AZR 499/98 -), so dass sie nach der Theorie der individuellen Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl. dazu z. B. BAG 29.01.2008 - 3 AZR 42/06 - unter II 2.) unwirksam wären.
  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 814/07  

    Abfindung der im Insolvenzverfahren erdienten Anwartschaften

    Sie setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage war (sog. Zeitmoment), und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und sich darauf eingerichtet hat, dieser werde sein Recht auch künftig nicht mehr geltend machen (sog. Umstandsmoment; BAG 29. Januar 2008 - 3 AZR 42/06 - Rn. 53, AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 14).
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 417/07  

    Streichung des Sicherungsfalls "Wirtschaftliche Notlage" - Widerruf von

    Insoweit muss eine - wenngleich formlose - schuldrechtliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zustande kommen (vgl. BAG 29. Januar 2008 - 3 AZR 42/06 - zu II 2 b cc der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 14).
  • LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 283/12  

    Betriebsrente für Frauen ab Vollendung des 60. Lebensjahres

    Maßnahmen zum Nachteil von Arbeitnehmern, die unter Verletzung von Mitbestimmungsrechten durchgeführt werden, sind unwirksam (Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl. zum Betriebsverfassungsgesetz: BAG v. 19.08.2008 - 3 AZR 194/07 - Rn. 29, AP Nr. 82 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG v. 29.01.2008 - 3 AZR 42/06 - AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972).

    Dementsprechend ist auch die Anpassung wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage ohne Beteiligung des Personalrats unwirksam (vgl. zu § 79 Abs. 1 Nr. 5 PersVG BW: BAG v. 28.07.1998 - 3 AZR 357/97 - AP Nr. 9 zu § 79 LPVG Baden-Württemberg; zu § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG: BAG v. 29.01.2008 - 3 AZR 42/06 - AP Nr. 13 zu § 87 BetrVG 1972; BAG v. 26.10.2000 - 3 AZR 570/99 - juris; BAG v. 23.09.1997 - 3 ABR 85/96 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAG v. 09.07.1985 - 3 AZR 546/82 - a.a.O., Rn. 28).

  • ArbG Köln, 19.09.2008 - 1 Ca 3189/08  
    Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erwecken konnten, er werde sein Recht nicht mehr geltend machen, so dass der Verpflichtete sich darauf verlassen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (siehe etwa BAG, Urteil vom 29.01.2008 - 3 AZR 42/06, NZA-RR 2008, 469, 474, zu II. 3. a) bb) der Gründe m.w. Nachw.).

    Letztlich hat der Kläger nämlich nichts anderes getan als abzuwarten (zur Unerheblichkeit dieses Umstands im Rahmen der Verwirkung siehe BAG, Urteil vom 29.01.2008 - 3 AZR 42/06, NZA-RR 2008, 469, 474, zu II. 3. a) bb) der Gründe).

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 814/08  

    Betriebsrente; Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erwecken konnten, er werde sein Recht nicht mehr geltend machen, so dass der Verpflichtete sich darauf verlassen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 29. Januar 2008 - 3 AZR 42/06 - Rn. 53, AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 14).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 449/08  

    Betriebsrente; Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 452/08  

    Betriebsrente; Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 454/08  

    Betriebsrente; Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 458/08  

    Betriebsrente; Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 460/08  

    Betriebsrente; Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 461/08  

    Betriebsrente; Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 818/08  

    Betriebsrente; Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 819/08  

    Betriebsrente; Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 222/09  

    Betriebsrente; Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 227/09  

    Betriebsrente; Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 232/09  

    Betriebsrente; Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 409/08  

    Betriebsrente; Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 416/08  

    Betriebsrente; Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 445/08  

    Betriebsrente; Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 817/08  

    Betriebsrente; Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 218/09  

    Arbeitsrechtliches Gleichbehandlungsgebot bei Betriebsrente; Fehlende

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 233/09  

    Betriebsrente; Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 464/08  

    Arbeitsrechtliches Gleichbehandlungsgebot bei Betriebsrente; Fehlende

  • LAG Hamm, 17.06.2009 - 19 Sa 392/09  

    Wechsel von Akkordlohn auf Zeitlohn

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 650/08  

    Anforderungen an eine betriebsbedingte Änderungskündigung; Störung der

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 402/08  

    Anforderungen an eine betriebsbedingte Änderungskündigung; Störung der

  • LAG Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 17 Sa 55/07  

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei voller und gleichmäßiger Anrechnung

  • LAG Hamm, 17.06.2009 - Sa 392/09  
  • LAG Hessen, 22.04.2009 - 8 Sa 835/08  

    Neuregelung einer Überbrückungsversorgung - Darlegungs- und Beweislast für die

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