Rechtsprechung
   BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03   

Volltextveröffentlichungen (7)

mehr
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - Anwendung der für verheiratete Angestellte geltenden Regelung

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft; Schließung einer unbewussten Tariflücke

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

Kurzfassungen/Presse (10)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Ortszuschlag bei Eingetragener Lebenspartnerschaft

  • 123recht.net (Pressebericht, 29.4.2004)

    Tarifliche Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner gefordert // Krankenpfleger "Verheiratetenzuschlag" zugesprochen

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Auch Gleichgeschlechtliche bekommen den Ortszuschlag

mehr
  • Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
  • lsvd.de (Kurzinformation)

    Ortszuschlag bei Eingetragener Lebenspartnerschaft

  • dpolg.de (Kurzinformation)

    Ortszuschlag bei Eingetragener Lebenspartnerschaft

  • nomos.de , S. 6 (Kurzinformation)

    Ortszuschlag bei Eingetragener Lebenspartnerschaft

  • arag.de (Kurzinformation)

    Ortszuschläge auch für Lebenspartner

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ortszuschlag bei Eingetragener Lebenspartnerschaft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wichtige Änderungen beim Ortszuschlag - auch für Chefärzte finanziell vorteilhaft

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

Sonstiges (3)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Ortszuschlag nach § 29 BAT bei Eingetragener Lebenspartnerschaft" von Dr. Christoph Bergwitz, original erschienen in: ZTR 2004, 512 - 519.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 110, 277
  • MDR 2004, 1241
  • FamRZ 2004, 1869 (Ls.)
  • VersR 2004, 1869
  • DB 2004, 2757
  • NZA 2005, 57



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (70)  

  • BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06  

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - Ortszuschlag im kirchlichen Bereich

    Hinweise des Senats: Abgrenzung zum Urteil des Senats vom 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 -BAGE 110, 277.

    Er hat die Auffassung vertreten, auch für den BAT-KF sei die bereits zu der parallelen Vorschrift des § 29 BAT ergangene Entscheidung des Senats vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277) maßgeblich.

    Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt und die Auffassung vertreten, die Entscheidung des Senats vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277) sei auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.

    Es seien keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die Rheinisch-Westfälisch-Lippische Arbeitsrechtliche Kommission (ARK-RWL) die Lücke im Ortszuschlagsrecht mutmaßlich in dem Sinne schließen würde, wie es der Senat in der Entscheidung vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 -BAGE 110, 277) für die entsprechende Regelung des BAT angenommen habe.

    Solange sie daran festhalten, hat sich eine ergänzende Auslegung an dem bestehenden System und dessen Konzeption zu orientieren (Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277).

    Diese Möglichkeit scheidet allerdings dann aus, wenn zur Schließung der Lücke verschiedene Möglichkeiten bestehen und es deshalb auf Grund der bestehenden Tarifautonomie den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben muss, für welche Lösungsmöglichkeit sie sich entscheiden wollen (BAG 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 - BAGE 91, 358; Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 -aaO).

    b) Die nachträgliche Regelungslücke ist bei § 29 Abschn. B BAT nach der Entscheidung des Senats vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277) im Wege der Rechtsanalogie in der Weise zu schließen, dass Angestellte, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, der Stufe 2 des Ortszuschlages zuzuordnen sind, zu der nach § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 1 BAT verheiratete Angestellte gehören.

    bb) Während die Tarifvertragsparteien nach Art. 9 Abs. 3 GG auf die Regelung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen beschränkt sind und die Gewährung von Leistungen, deren Zweck es ist, Anreize zur Eheschließung oder Aufrechterhaltung der Ehe zu schaffen, außerhalb ihrer Regelungskompetenz liegt (vgl. Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277; Schmidt in FS Wissmann 2005, 80, 88), können derartige Leistungen im kirchlichen Bereich gerade der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen dienen.

    In dem Schreiben wird im Hinblick auf die Entscheidung des Senats vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277) im Auftrag des Präses ausgeführt, dass es keinen durch das kirchliche Selbstbestimmungsrecht geschützten Grund dafür gebe, Angestellte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten, im kirchlichen Bereich anders zu behandeln als staatliche Angestellte; Grund für den höheren Ortszuschlag seien allein die auch bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bestehenden Unterhaltsverpflichtungen.

    Durch entsprechende Rückfragen bei den zuständigen Kirchenbehörden der anderen beiden verfassten Evangelischen Kirchen, die in den Geltungsbereich des BAT-KF fallen, wird aufzuklären sein, ob ein Lückenschluss entsprechend dem Urteil des Senats vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277) mit den anerkannten Maßstäben der verfassten Kirchen im Einklang steht.

  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09  

    Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare

    Das Landesarbeitsgerichtsgericht hat nach Einholung von Tarifauskünften darüber, warum § 29 Abschn. B Abs. 3 BAT-O nach Bekanntwerden der Rechtsprechung des Senats vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 -) nicht geändert worden sei, die Berufung des beklagten Freistaats zurückgewiesen.

    Zwar war die Klägerin nach der Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft der Stufe 2 des Ortszuschlags zuzuordnen (vgl. Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277, 284).

    Sie ist von der Gleichgeschlechtlichkeit der Partner gekennzeichnet und damit keine Ehe iSd. Art. 6 Abs. 1 GG, wie sie die Bestimmungen über den Familienleistungsausgleich im Einkommensteuerrecht voraussetzen (BFH 30. November 2004 - VIII R 61/04 - vgl. Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277, 281 für § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 1 BAT; BVerwG 15. November 2007 - 2 C 33.06 - NJW 2008, 868 für § 40 BBesG).

    Spätestens durch die Entscheidung des Senats vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277) sind die Tarifvertragsparteien darauf aufmerksam gemacht worden, dass das familienstandsbezogene System des Ortszuschlags nach § 29 Abschn. B BAT/ BAT-O, dessen Stufen sich nach den mit dem Familienstand einhergehenden gesetzlichen Unterhaltspflichten bzw. der darauf zurückgehenden typisierten Bedarfssituation bestimmten, durch die Einführung des neuen Familienstandes der eingetragenen Lebenspartnerschaft zum 1. August 2001 lückenhaft geworden war.

    In jedem Fall haben die Tarifvertragsparteien nämlich in der Folge der Entscheidung des Senats vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 - aaO), die ihnen, wie sich den eingeholten Stellungnahmen entnehmen lässt, bekannt war, erkannt, dass die Frage, ob nach Einführung des neuen Familienstandes der eingetragenen Lebenspartnerschaft auch Kinder eines eingetragenen Lebenspartners den Anspruch des Angestellten auf den kinderbezogenen Entgeltbestandteil im Ortszuschlag begründen konnten, regelungsbedürftig geworden war.

    Bei einer derartigen bewussten Tariflücke scheidet aber eine ergänzende Tarifauslegung zur Schließung dieser Lücke aus (vgl. Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277, 283 f.).

    Er bildete eine soziale Komponente des Arbeitseinkommens, die besondere, mit einem bestimmten Familienstand typischerweise und dauerhaft verbundene Unterhaltslasten des Angestellten ausgleichen sollte, ohne auf die damit einhergehende finanzielle Belastung im Einzelnen abzustellen (Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277, 284).

    Zwar dürfen Tarifvertragsparteien bei der Gewährung sozialer Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis typisierend an die durch Eheschließung geschaffene Pflichtenlage anknüpfen, weil insoweit ein Bezug zu Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen und damit zur Regelungskompetenz der Tarifvertragsparteien besteht (vgl. Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277, 286).

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07  

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Der Vorsitzende des Sechsten Senats hat auf die bisherigen Entscheidungen seines Senats zu Fragen der Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern verwiesen (BAGE 110, 277-287; BAGE 120, 55-68).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht