Rechtsprechung
| BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- lexetius.com
Tarifvertragliche Jubiläumszuwendung - Ablösung durch tarifliche Neuregelung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gratifikation/Sondervergütung; Tarifrecht; Betriebliche Übung; Gleichbehandlung - Tarifvertragliche Jubiläumszuwendung; Ablösung durch tarifliche Neuregelung; Gleichbehandlung
Kurzfassungen/Presse
- aok-business.de (Kurzinformation)
Jubiläumszuwendung: Auch irrtümliche Zahlung bringt keinen Anspruch
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 18.10.2000 - 35 Ca 16543/00
- LAG Berlin, 25.04.2001 - 4 Sa 2797/00
- BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01
Zeitschriftenfundstellen
- NZA 2002, 815 (Ls.)
Wird zitiert von ... (14)
- BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05
Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab
Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gem. § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2; 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2). - BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 477/08
Ersetzung von nachwirkenden Tarifverträgen durch einen Verbandstarifvertrag
Auch eine stillschweigende Ablösung ist möglich, wenn ein Tarifvertrag einen bestimmten Komplex von Arbeitsbedingungen insgesamt neu regelt, der bislang Gegenstand eines anderen Tarifvertrages war (vgl. BAG 6. November 1985 - 4 AZR 478/84 - 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe, EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2).In diesem Fall löst der neue Tarifvertrag die alte Ordnung nur in dem vorgesehenen Umfang ab (vgl. nur BAG 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - zu II 2 c cc [1] der Gründe, BAGE 100, 377, 383; 30. Januar 2001 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe, EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2).
Eine Ablösung nach § 4 Abs. 5 TVG setzt nicht voraus, dass der ablösende Tarifvertrag die nachwirkenden Rechtsnormen ausdrücklich für beendet erklärt (vgl. BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe, EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2).
- BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04
Jubiläumszuwendung
Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gem. § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2; 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).
- BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 708/08
Ablösung landesbezirklicher Tarifverträge durch den TVöD/TVÜ-VKA; Zusatzurlaub …
In diesem Fall löst der neue Tarifvertrag die alte Ordnung nur in dem tarifautonom festgelegten Umfang ab (vgl. ua. BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 der Gründe, EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2;… 6. Juni 2007 - 4 AZR 382/06 - Rn. 18 mwN, EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 15;… 21. Oktober 2009 - 4 AZR 477/08 - Rn. 29).Maßgebend ist dabei aber nicht nur - wie generell beim Ablösungsprinzip -, ob ein bestimmter Komplex von Arbeitsbedingungen insgesamt neu geregelt worden ist, der bislang Gegenstand eines anderen Tarifvertrages war (vgl. ua. BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe, EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2;… 21. Oktober 2009 - 4 AZR 477/08 - Rn. 23) und damit derselbe Regelungsbereich oder dieselben Regelungsgegenstände betroffen sind.
Ein entsprechender, durch Auslegung zu ermittelnder Wille der Tarifvertragsparteien ist nur anzunehmen, wenn er in den tariflichen Normen selbst einen hinreichend deutlichen Niederschlag gefunden hat (vgl. bei der Abweichung vom Ablösungsprinzip BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe, aaO;… 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 32 mwN, BAGE 124, 110;… weiterhin auch Wiedemann/ Wank TVG 7. Aufl. § 4 Rn. 261, 262;… Däubler/ Zwanziger TVG 4. Aufl. § 4 Rn. 937).
- BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 887/08
Urlaubsentgelt - Prämien - zusätzliches Urlaubsgeld
Ist das (Zahlungs-) Verhalten des Arbeitgebers so zu verstehen, dass dieser sich lediglich tarifkonform verhalten wollte, fehlt es bei objektiver Betrachtung bereits an einer konkludenten Willenserklärung, die Grundlage für eine betriebliche Übung sein könnte (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 2 a bb der Gründe, EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2). - BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 720/05
Betriebliche Übung - Jubiläumsgeld
Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gem. § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2; 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2). - LAG Baden-Württemberg, 06.07.2006 - 13 Sa 68/05
Tarifvertrag: Tarifvorrang gegenüber Betriebsvereinbarung; Fehlerhafte …
Auch insoweit kommt es darauf an, wie die Arbeitnehmer das Verhalten des Arbeitgebers bei objektiver Würdigung aller Umstände verstehen durften (z. B. BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2, zu II 2 a bb der Gründe). - LAG Hamm, 19.09.2006 - 9 Sa 266/06
Günstigkeitsprinzip, Betriebsübergang, Tarifanwendung
Hierbei handelt es sich um eine typische tarifvertragliche Besitzstandsklausel (vgl. BAG, Urteil vom 17. April 1959, 1 AZR 83/58, DB 1959, 767 und Urteil vom 30. Januar 2002 ,10 AZR 359/01, EzA § 4 TVG Ablösungsprinzip Nr. 2), die nur den Anwendungsfall des Neuabschlusses des Tarifvertrages selbst, aber nicht dessen erstmalige Anwendung auf ein Arbeitsverhältnis, aus welchem Grunde auch immer, beschreibt. - LAG Düsseldorf, 03.12.2010 - 9 Sa 334/10
Energiekostenrabatt für Betriebsrentner aufgrund betrieblicher Übung der …
Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05 - NZA 2006, 1174; BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01 - EzA Nr. 2 zu § 4 TVG Ablösungsprinzip). - LAG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 10 Sa 66/07
Zur Berechnung der Zeitspanne bei Schichtarbeit - TVöD
Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (…vgl. z.B. BAG, Urt. v. 24.11.1999, 4 AZR 479/98, NZA 2000 Seite 599; v. 21.07.1993, 4 AZR 468/92, NZA 1994 Seite 181; v. 30.01.2002, 10 AZR 359/01, NJOZ 2002 Seite 1761; v. 04.07.2007, 4 AZR 549/06, NZA-RR 2008 Seite 149). - LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2008 - 20 Sa 1636/07
Zahlung von Weihnachtsgeld
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2010 - 6 Sa 233/10
Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Beiträgen für eine Direktversicherung; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2011 - 6 Sa 402/11
Beitragsentrichtung; Direktversicherung; Zahlungsklage; betriebliche …
- LAG Berlin, 04.07.2006 - 3 Sa 1964/05
