Rechtsprechung
| BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 637/76 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- BetriebsratsZentrum (Leitsatz)
§ 103 BetrVG
außerordentliche Kündigung - Jurion (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 30, 320
- NJW 1980, 80
- BB 1979, 323
- DB 1979, 359
Wird zitiert von ... (10)
- BAG, 27.06.2002 - 2 ABR 22/01
Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG - Unzulässigkeit des …
Wie der Senat in einer späteren Entscheidung zu dem vergleichbaren Fall einer Beendigung des Sonderkündigungsschutzes zutreffend entschieden hat (30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76 - BAGE 30, 320), wird das Zustimmungsersetzungsverfahren gegenstandslos, wenn nunmehr eine Kündigung, sollte sie überhaupt noch möglich oder erforderlich sein, jedenfalls ohne Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG erfolgen kann. - BAG, 12.03.2009 - 2 ABR 24/08
Verdachtskündigung - Missbrauch von psychisch kranken Personen
a) Endet das Amt des Betriebsratsmitglieds, so wird der Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung nach § 103 Abs. 2 BetrVG unzulässig (Senat 30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76 - BAGE 30, 320; 27. Juni 2002 - 2 ABR 22/01 - BAGE 102, 30). - BAG, 23.06.1993 - 2 ABR 58/92
Erledigung und Einstellung des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 103 …
Der Fall, daß während eines Zustimmungsersetzungsverfahrens die Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung wegfällt, weil der Arbeitnehmer nicht mehr zu dem geschützten Personenkreis gehört oder weil der Betriebsrat nachträglich der Kündigung zustimmt, ist nach den Regeln über die Erledigung des Verfahrens (§ 83 a Abs. 2 und 3 ArbGG), die nach § 95 Satz 4 ArbGG auch im Rechtsbeschwerdeverfahren gelten, zu lösen (BAGE 37, 44 = AP Nr. 14 zu § 103 BetrVG 1972; BAGE 30, 320 = AP Nr. 4 zu § 15 KSchG 1969;… Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 103 Rz 38;… Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 103 Rz 20;… Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 103 Rz 27 b).
- BAG, 27.01.2011 - 2 ABR 114/09
Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitglied
a) Endet das Amt des Betriebsratsmitglieds, hat sich der Antrag des Arbeitgebers auf Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung nach § 103 Abs. 2 BetrVG objektiv erledigt und wird mangels Fortbestands des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig (so für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Senat 27. Juni 2002 - 2 ABR 22/01 - BAGE 102, 30; 30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76 - BAGE 30, 320;… aA Richardi/ Thüsing BetrVG 12. Aufl. § 103 Rn. 76: der Antrag bleibt zulässig, wird aber unbegründet). - LAG Hamm, 05.03.2008 - 10 TaBV 63/07
Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Androhung …
Endet der Kündigungsschutz eines Amtsträgers nach § 103 BetrVG, bevor das gerichtliche Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats rechtskräftig abgeschlossen ist, bedarf die außerordentliche Kündigung keiner Zustimmung des Betriebsrats oder ihrer gerichtlichen Ersetzung mehr; damit entfällt das allgemeine Rechtsschutzinteresse für eine Fortsetzung des Zustimmungsersetzungsverfahrens (BAG, Beschluss vom 30.05.1978 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 4;… KR/Etzel, 8. Aufl., § 103 BetrVG Rz. 131;… Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 23. Aufl., § 103 Rz. 50;… ErfK/Kania, 8. Aufl., § 103 BetrVG Rz. 5 m.w.N.). - BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 629/87 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 418/90 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 989/11
Sonderkündigungsschutz - Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
Sollte dennoch kein Betriebsrat gewählt worden sein, ist zu bedenken, ob nicht entsprechend § 103 Abs. 2 BetrVG der Arbeitgeber die Erteilung der Zustimmung zur Kündigung unmittelbar beim Arbeitsgericht beantragen muss - ebenso wie bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Wahlvorstandsmitglieds oder Wahlbewerbers, wenn noch kein Betriebsrat gebildet ist (dazu BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76 - zu C I 1 der Gründe, BAGE 30, 320; 12. August 1976 - 2 AZR 303/75 - BAGE 28, 152). - LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - 9 Sa 1866/06
Zum Zustimmungserfordernis des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines …
Das BAG vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass eine außerordentliche Kündigung, die nach Beendigung des besonderen Kündigungsschutzes nach § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG iVm § 103 BetrVG - ggf. nach unverzüglicher erneuter Anhörung des Betriebsrats - ausgesprochen wird, die Frist des § 626 Abs. 2 BGB wahrt Das gilt auch für den Fall, dass das Amt während der Dauer des Zustimmungsersetzungsverfahrens endet (BAG vom 30.05.1978 - 2 AZR 637/76 - AP Nr. 4 zu § 15 KSchG 1969; vom 16.12.1982 - 2 AZR 76/81 - AP Nr. 13 zu § 15 KSchG 1969). - LAG Hamburg, 17.12.1999 - 6 Sa 16/99 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
