Rechtsprechung
   BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 40/90   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Lehrertätigkeit an Sonderschule

Verfahrensgang

  • ArbG Bremen, 23.03.1988 - 5 Ca 5328/86
  • LAG Bremen, 31.10.1989 - 1 Sa 200/88
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 40/90

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 1990, 1776



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 555/05  

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Mit dieser Funktionsbezeichnung soll allein ein bestimmter Tätigkeitsbereich beschrieben werden; auf die Ausbildung kommt es bei der Zuordnung einer Tätigkeit zu dem Bereich der pädagogischen Unterrichtshilfe nicht an (Senat 30. Mai 1990 - 4 AZR 40/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 149).

    Vb. Bei der Auslegung der Tätigkeitsmerkmale der LehrerRL kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die einschlägigen Bestimmungen keine überflüssigen Merkmale enthalten (Senat 30. Mai 1990 - 4 AZR 40/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 149).

  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 586/05  

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Mit dieser Funktionsbezeichnung soll allein ein bestimmter Tätigkeitsbereich beschrieben werden; auf die Ausbildung kommt es bei der Zuordnung einer Tätigkeit zu dem Bereich der pädagogischen Unterrichtshilfe nicht an (Senat 30. Mai 1990 - 4 AZR 40/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 149).

    Vb. Bei der Auslegung der Tätigkeitsmerkmale der LehrerRL kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die einschlägigen Bestimmungen keine überflüssigen Merkmale enthalten (Senat 30. Mai 1990 - 4 AZR 40/90 -AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 149).

  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 402/05  

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Mit dieser Funktionsbezeichnung soll allein ein bestimmter Tätigkeitsbereich beschrieben werden; auf die Ausbildung kommt es bei der Zuordnung einer Tätigkeit zu dem Bereich der pädagogischen Unterrichtshilfe nicht an (Senat 30. Mai 1990 - 4 AZR 40/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 149).

    Vb. Bei der Auslegung der Tätigkeitsmerkmale der LehrerRL kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die einschlägigen Bestimmungen keine überflüssigen Merkmale enthalten (Senat 30. Mai 1990 - 4 AZR 40/90 -AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 149).

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  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 804/05  

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Mit dieser Funktionsbezeichnung soll allein ein bestimmter Tätigkeitsbereich beschrieben werden; auf die Ausbildung kommt es bei der Zuordnung einer Tätigkeit zu dem Bereich der pädagogischen Unterrichtshilfe nicht an (Senat 30. Mai 1990 - 4 AZR 40/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 149).

    Vb. Bei der Auslegung der Tätigkeitsmerkmale der LehrerRL kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die einschlägigen Bestimmungen keine überflüssigen Merkmale enthalten (Senat 30. Mai 1990 - 4 AZR 40/90 -AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 149).

  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 195/95  

    Eingruppierung: Diplom-Sozialarbeiterin in Beratungsstelle

    Es ist anerkannt, daß das Gericht ohne Hilfsantrag nicht zu prüfen braucht, ob dem Kläger, sind die Voraussetzungen der beantragten Vergütungsgruppe nicht erfüllt, die nächstniedrigere Vergütungsgruppe zusteht (vgl. z.B. Senatsurteil vom 30. Mai 1990 - 4 AZR 40/90 - AP Nr. 149 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 568/99  
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  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 450/94  

    Eingruppierung eines Straßenführers an Versandanlage

    Der Kläger hat keinen entsprechenden Hilfsantrag gestellt (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1990 - 4 AZR 40/90 - AP Nr. 149 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 489/92  

    Eingruppierung eines muttersprachlichen Lehrers

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  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 518/09  

    Konkurrentenklage - Mindestbeschäftigung - Befristung

    Für die Auslegung ministerieller Erlasse ist der Wille des Hoheitsträgers entscheidend, der sich aus dem Erlass samt der zugehörigen Schriftstücke ergibt, wobei nicht am buchstäblichen Sinn einzelner Begriffe zu haften, sondern auf den systematischen und teleologischen Zusammenhang abzustellen ist (vgl. BAG 5. Juli 2006 - 4 AZR 555/05 - Rn. 27, AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 103; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 568/99 - zu II B 2 a cc der Gründe, ZTR 2001, 226; 30. Mai 1990 - 4 AZR 40/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 149; 6. September 1989 - 4 AZR 302/89 - ZTR 1990, 26).
  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 165/09  

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer Erweiterten Realschule im Saarland

    bb) Mit dem Merkmal der "anderweitigen Ausbildung" nach Eingruppierungsrichtlinien und -erlassen für Lehrkräfte ist nach Wortlaut, Zusammenhang und Regelungsinteresse nur eine auf den Lehrerberuf bezogene oder zur Ausübung der Lehrertätigkeit befähigende fachliche Ausbildung bezeichnet, wobei es jedoch nicht auf einen formellen Abschluss ankommt (BAG 30. Mai 1990 - 4 AZR 40/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 149; 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 - zu B I 3 b der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 64; 16. April 1997 - 10 AZR 905/95 - zu II 1 b der Gründe).
  • LAG Sachsen, 21.05.1997 - 9 Sa 863/96  

    Vergütung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

  • BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 905/95  

    Eingruppierung: Lehrer an Sonderschule für Lernbehinderte

  • LAG Düsseldorf, 08.11.1995 - 2 Sa 869/95  

    Eingruppierung Lehrkraft

  • LAG Berlin, 03.03.1995 - 6 Sa 146/94  

    Eingruppierung: Lehrerin mit pädagogischer Fachschulausbildung

  • LAG Bremen, 08.05.1991 - 2 Sa 122/90  
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