Rechtsprechung
| BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 25/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung - Durchführung einer Betriebsstilllegung
- openjur.de
Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung; Durchführung einer Betriebsstilllegung
- IWW
- rws-verlag.de
Nachteilsausgleichsansprüche als Neumasseverbindlichkeiten bei Betriebsänderung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Nachteilsausgleich wegen Unterlassens des Versuchs eines Interessenausgleichs durch den Insolvenzverwalter - Bloße Einstellung der Produktion und widerrufliche Freistellung der Arbeitnehmer noch kein Beginn der Betriebsstilllegung
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht; Insolvenzrecht - Nachteilsausgleich wegen Unterlassens des Versuchs eines Interessenausgleichs; Durchführung einer Betriebsstilllegung; Insolvenzrechtliches Vollstreckungsverbot; Alt- und Neumasseverbindlichkeiten
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Nachteilsausgleichsanspruch bei Betriebsstilllegung - Neumasseverbindlichkeit
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Nachteilsausgleichsansprüche als Neumasseverbindlichkeiten bei Betriebsänderung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
Kurzfassungen/Presse (3)
- aok-business.de (Kurzinformation)
Abfindung: Ein Betrieb wird (noch) nicht per "Entschluss" stillgelegt
- arbeitsrecht-koeln.de (Kurzinformation)
Bloße Freistellung von Arbeitnehmern stellt keine Durchführung einer Betriebsänderung dar
- raehp.de
, S. 9 (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Nachteilsausgleich - Wann beginnt die Maßnahme bei einer geplanten Betriebsstilllegung?
- osborneclarke.de
, S. 4 (Entscheidungsbesprechung)
Betriebsänderungen - Blockademöglichkeit der Arbeitnehmer reduziert (RA Sonja Riedemann)
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Nachteilsausgleichsansprüche als Neumasseverbindlichkeiten bei Betriebsänderung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Aktuelle Fragen aus dem Insolvenzarbeitsrecht - August / September 2006" von VorsRiLAG Dr. Wilfried Berkowsky, original erschienen in: NZI 2006, 631 - 634.
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 29.07.2004 - 89 Ca 9206/04
- LAG Berlin, 12.11.2004 - 2 Sa 1863/04
- BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 25/05
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 118, 222
- NJW 2007, 110 (Ls.)
- ZIP 2006, 1510
- NZA 2006, 1122
- NZI 2007, 126
- NJ 2007, 239
- BB 2006, 1745
- DB 2006, 1851
Wird zitiert von ... (21)
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2012 - 13 Sa 2187/11
§ 113 Abs 3 BetrVG
Die gegen den Beklagten im Wege der Leistungsklage verfolgte Klage auf Nachteilsausgleich ist zulässig, da es sich bei den Ansprüchen auf Nachteilsausgleich durch betriebsverfassungsrechtswidriges Verhalten um Neumasseverbindlichkeiten handelt, die im Wege der Leistungsklage verfolgt werden können (vgl. BAG 30.05.2006 - 1 AZR 25/05 - BAGE 118, 222 ff. = EzA § 113 BetrVG 2001 Nr. 7).Ihre Durchführung beginnt, sobald der Unternehmer unumkehrbare Maßnahmen zur Auflösung der betrieblichen Organisation ergreift (vgl. nur BAG 30.05.2006, a.a.O., zu I.2.a) der Gründe = Rz. 17 des Urteils m.w.N. aus der Rechtspr.).
Denn wie eine Kündigung, welche als eine derartige unumkehrbare Maßnahme angesehen wird (vgl. BAG 30.05.2006, a.a.O., m.w..N. aus der Rechtspr.), ist die unwiderrufliche Freistellung nicht mehr umkehrbar, der Arbeitgeber hat damit selbstbindend erklärt, dass er auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers "für immer" verzichtet (vgl. zum Zweck der Klausel nur BAG 23.01.2008 - 5 AZR 393/07 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 22).
Anders als im Fall der widerruflichen Freistellung (dazu siehe nur BAG 30.05.2006, a.a.O.) oder der im Termin vom 02.03.2012 erwähnten typischen Fallkonstellation im Insolvenzverfahren befristeten unwiderruflichen Freistellung ist damit der vorliegend agierende Insolvenzverwalter nicht mehr in der Lage, einseitig den Betrieb fortzuführen, er benötigt dafür das Einverständnis der Arbeitnehmer.
- BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1022/06
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Abfindungs- und …
Nicht einmal mit einer Freistellung ist eine irreversible Auflösung der betrieblichen Organisation ab Beginn der Betriebsänderung verbunden (BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 25/05 - Rn. 21, BAGE 118, 222 = AP InsO § 209 Nr. 5 = EzA BetrVG 2001 § 113 Nr. 7; 22. November 2005 - 1 AZR 407/04 - BAGE 116, 246 = AP BGB § 615 Anrechnung Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 14, zu III 2 b bb der Gründe). - LAG Hessen, 19.01.2010 - 4 TaBVGa 3/10
Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung - einstweilige …
Die Durchführung einer Betriebsänderung beginnt erst, wenn der Arbeitgeber Maßnahmen ergreift, die vollendete Tatsachen schaffen und die Betriebsänderung vorwegnehmen (vgl. etwa BAG 04. Dezember 2002 - 10 AZR 16/02 - AP InsO § 38 Nr. 2, zu II 1 b aa; 08. April 2003 - 2 AZR 15/02 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 40, zu II 2 b aa; 30. Mai 2006 - 1 AZR 25/05 - BAGE 118/222, zu I 2 a) .Dazu genügt etwa die Bekanntgabe des Entschlusses des Arbeitgebers zur Durchführung der Betriebsänderung nicht, obwohl der Arbeitgeber sich dadurch öffentlich festlegt (vgl. BAG 30. Mai 2006 a. a. O., zu II 2 b aa) .
- LAG Hamm, 26.02.2007 - 10 TaBVGa 3/07
einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des …
Gleichwohl beginnt der Unternehmer mit der Freistellung von Arbeitnehmern noch nicht mit einer Betriebsstilllegung (BAG, Urteil vom 30.05.2006 - AP InsO § 209 Nr. 5 = NZA 2006, 1122; LAG Berlin, Urteil vom 12.11.2004 - ZInsO 2005, 1061;… vgl. auch: Gottwald/Heinze/Bertram, Insolvenzrechtshandbuch, 3. Aufl., § 103 Rz. 28 f.; Bertram, NZI 2001, 625, 627; Marotzke, InVo 2004, 301;… Marotzke, HK-InsO, 4. Aufl., § 108 Rz. 23 m.w.N.). - LAG Düsseldorf, 08.08.2006 - 8 (5) Sa 244/06
Gesamtschuldnerische Haftung nach § 613 a (2) S. 1 BGB bzw. Schadensersatz …
Der Unternehmer beginnt mit der Durchführung einer Betriebsänderung, wenn er unumkehrbare Maßnahmen ergreift und damit vollendete Tatsachen schafft (so BAG, Urteil vom 30.05.2006 - 1 AZR 25/05 - Betriebsberater 2006, 1745 ff m. w. N.). - LAG Hamm, 06.03.2009 - 10 TaBV 143/08
Sozialplanpflicht; Betriebsänderung; Personalabbau; mehrere Entlassungswellen; …
Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach § 111 BetrVG setzen konkrete Planungen des Arbeitgebers hinsichtlich einer Betriebsänderung voraus (BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 97/01 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 39; BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 25/05 - AP InsO § 209 Nr. 5). - BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 44/10
Nachteilsausgleich - Einigungsstellenspruch - Versuch eines Interessenausgleichs
Er entsteht, sobald der Unternehmer mit der Durchführung der Betriebsänderung begonnen hat, ohne bis dahin einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben (BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 25/05 - Rn. 17, BAGE 118, 222). - LAG Hamm, 21.08.2008 - 13 TaBVGa 16/08
einstweilige Verfügung; Interessenausgleich; Unterlassungsanspruch; …
Dies bedingt, dass der Arbeitgeber aufgrund eigener Prüfungen und Vorüberlegungen sich vornimmt bzw. konkret an-strebt, eine Betriebsänderung durchzuführen, die sodann zum Gegenstand der zwischen den Betriebsparteien zu führenden Verhandlungen zu machen ist (BAG, 28.10.1992 - 10 ABR 75/91 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 63; 20.11.2001 - 1 AZR 97/01 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 39; 30.05.2006 - 1 AZR 25/05 - AP InsO § 209 Nr. 5; LAG Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 4 TaBV 3/04 - NZA-RR 2005, 195). - LAG Hamm, 09.11.2009 - 10 TaBV 89/09
Einigungsstelle zur Betriebsänderung; offensichtliche Unzuständigkeit bei …
Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach § 111 BetrVG setzen konkrete Planungen des Arbeitgebers hinsichtlich einer Betriebsänderung voraus (BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 97/01 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 39; BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 25/05 - AP InsO § 209 Nr. 5, Rn. 19). - LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 381/11
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verstoß gegen …
Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach § 111 BetrVG setzen konkrete Planungen des Arbeitgebers hinsichtlich einer Betriebsänderung voraus (BAG 20.11.2001 - 1 AZR 97/01 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 39; BAG 30.05.2006 - 1 AZR 25/05 - AP InsO § 209 Nr. 5, Rn. 19). - LAG Schleswig-Holstein, 20.07.2007 - 3 TaBVGa 1/07
Einstweilige Verfügung, Betriebsrat, Unterlassungsanspruch, Betriebsänderung, …
- BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 137/05
Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung
- BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 26/05
Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung
- BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 138/05
Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung
- BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 94/05
Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung
- LAG Hamm, 08.08.2008 - 10 TaBV 21/08
Mitbestimmung des Betriebsrats; Betriebsänderung; geplante Betriebsänderung; …
- LSG Hessen, 21.05.2010 - L 7 AL 108/09
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beginn - Freistellung von der Arbeitspflicht unter …
- LAG Hamm, 10.09.2010 - 10 TaBV 111/09
Mitbestimmung bei Betriebsänderung; unbegründeter Antrag des Betriebsrats auf …
- LAG Hamm, 27.10.2008 - 10 TaBV 141/08
Einrichtung einer Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; …
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.06.2008 - 15 TaBVGa 1145/08
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderung
- LAG Schleswig-Holstein, 13.10.2011 - 5 TaBV 29/11
Einigungsstelle, Einsetzung einer Einigungsstelle, Unzuständigkeit …
Sie betreiben juristische Internetseiten?