Rechtsprechung
   BAG, 30.10.2001 - 1 ABR 8/01   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - Verlängerung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zustimmung des Betriebsrats zur Neueinstellung: Keine Verweigerung der Zustimmung zur Eingruppierung wegen Vereinbarung verlängerter Arbeitszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung; Verlängerung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich; Erledigung des Zustimmungsersetzungsverfahrens bei Höhergruppierung nach Rechtshängigkeit

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  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - Verlängerung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Festlegung der Dauer der Wochenarbeitszeit keine mitbestimmungspflichtige Aufstellung eines Entlohnungsgrundsatzes

Kurzfassungen/Presse (9)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Arbeitszeitverlängerung und Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Keine Mitsprache über Dauer der Wochenarbeitszeit - Begrenzung der Befugnisse von Betriebsräten

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Bei der Arbeitszeit muss der Betriebsrat schweigen

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Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Festlegung der Dauer der Wochenarbeitszeit keine mitbestimmungspflichtige Aufstellung eines Entlohnungsgrundsatzes

Verfahrensgang

  • ArbG Hamburg, 08.06.2000 - 28 BV 1/00
  • LAG Hamburg, 22.01.2001 - 8 TaBV 10/00
  • BAG, 30.10.2001 - 1 ABR 8/01

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 99, 258
  • ZIP 2002, 634
  • DB 2002, 798
  • JR 2003, 307
  • NZA 2002, 919
  • NZA 2002, 920



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 18/08  

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Wenn eine Eingruppierung nach § 99 Abs. 1 BetrVG mit Zustimmung des Betriebsrats erfolgt ist, spielt die Frage, ob der Arbeitnehmer früher zutreffend eingruppiert war, für das Verhältnis der Betriebsparteien zueinander keine Rolle mehr (BAG 30. Oktober 2001 - 1 ABR 8/01 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 99, 258, 265; 10. Februar 1999 - 10 ABR 49/98 - zu B II 4 der Gründe, aaO.; 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - aaO.; 10. Februar 1999 - 10 ABR 49/98 - zu B II 4 der Gründe, aaO.).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.2005 - 10 TaBV 1/05  

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - Verlängerung der Arbeitszeit

    Das Arbeitsgericht habe unter Verkennung des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 30.10.2001, 1 ABR 8/01) die vom Betriebsrat bei der Eingruppierung gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG vorzunehmende Richtigkeitskontrolle auf einige wenige Merkmale verkürzt.

    a) Das Arbeitsgericht ist auf der Grundlage des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 13.10.2001 ( Az.: 1 ABR 8/01, AP Nr. 26 zu § 99 BetrVG 1972 - Eingruppierungen) zutreffend davon ausgegangen, dass mit der Verlängerung der Dauer der Arbeitszeit eine zweite mitbestimmungspflichtige Entgeltordnung nicht eingeführt wurde, da die Verlängerung der Wochenarbeitszeit bei gleichbleibendem Entgelt zwar von vergütungsrechtlicher Relevanz ist, jedoch weder dem arbeitszeitbezogenen Mitbestimmungstatbestand nach § 87 Abs. 1, 2 und 3 BetrVG noch dem Mitbestimmungstatbestand nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegt.

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 17/08  

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Ist eine Eingruppierung nach § 99 Abs. 1 BetrVG mit Zustimmung des Betriebsrats erfolgt, spielt die Frage, ob der Arbeitnehmer früher zutreffend eingruppiert war, für das Verhältnis der Betriebsparteien zueinander keine Rolle mehr (BAG 30. Oktober 2001 - 1 ABR 8/01 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 99, 258, 265; 10. Februar 1999 - 10 ABR 49/98 - zu B II 4 der Gründe, aaO.; 26. April 1990 - 1 ABR 79/98 - aaO.; 10. Februar 1999 - 10 ABR 49/98 - zu B II 4 der Gründe, aaO.).
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  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 16/08  

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Ist eine Eingruppierung nach § 99 Abs. 1 BetrVG mit Zustimmung des Betriebsrats erfolgt, spielt die Frage, ob der Arbeitnehmer früher zutreffend eingruppiert war, für das Verhältnis der Betriebsparteien zueinander keine Rolle mehr (BAG 30. Oktober 2001 - 1 ABR 8/01 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 99, 258, 265; 10. Februar 1999 - 10 ABR 49/98 - zu B II 4 der Gründe, aaO.; 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - aaO.; 10. Februar 1999 - 10 ABR 49/98 - zu B II 4 der Gründe, aaO.).
  • LAG Düsseldorf, 31.07.2012 - 17 TaBV 38/11  

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Ã"nderung der Vergütungsordnung

    Kein Mitbestimmungsrecht besteht zur Höhe des Lohns (BAG 30.10.2001- 1 ABR 8/01- NZA 2002, T.. 29).
  • LAG Düsseldorf, 29.01.2008 - 8 TaBV 64/07  

    Mitbestimmung bei Lohnhöhe

    Gegenstand des Mitbestimmungsrechts ist aber nicht die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts (so BAG, a. a. O., AP Nr. 113 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG, Beschluss vom 30.10.2001 - 1 ABR 8/01 - AP Nr. 26 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung; BAG, Urteil vom 02.03.2004 - 1 AZR 271/03 - AP Nr. 31 zu § 3 TVG).
  • LAG Niedersachsen, 04.05.2009 - 9 Sa 1100/08  

    Wirksamkeit einer die Entgeltgrundsätze festlegenden Betriebsvereinbarung

    Zutreffend ist die Auffassung der Klägerin, dass ein Mitbestimmungsrecht über die Festlegung der Lohnhöhe nicht besteht (vgl. Erfurter/Kommentar/Kania a. a. O. § 87 Rn. 108 m. w. N. und BAG vom 30.10.2001, 1 ABR 8/01, NZA 2002, 920).
  • LAG Nürnberg, 22.07.2003 - 6 (8) TaBV 26/01  

    Beteiligung des Betriebsrats bei der "Ausgruppierung" eines Angestellten;

    Es bedurfte ja einer Rechtsanwendung und entsprechender Zuordnung bzw. Nicht-Zuordnung zu den vorgegebenen Vergütungsgruppen; ist eine solche Zuordnung unerheblich, bedarf es auch der Beteiligung nach § 99 BetrVG nicht (so auch BAG vom 30.10.2001, 1 ABR 8/01, EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 75; ebenso Richardi/Thüsing, a.a.O., § 99 Rn. 67; Fitting u.a., a.a.O., § 99 Rn. 80).
  • LAG Hessen, 15.01.2009 - 5 TaBV 140/08  

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG -

    bb) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (beispielsweise: Beschluss vom 30.10.2001 - 1 ABR 8/01 - NZA 2002, S. 920 ff.) betrifft die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG das Festlegen abstrakt-genereller Kriterien, nach denen die Entlohnung im Betrieb erfolgen soll.
  • LAG Hamburg, 15.08.2002 - 6 Ta 20/02  

    ZPO § 114; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; BeschFG § 1 Abs. 1

    Dem hat sich Sträub (NZA 2002, 919) angeschlossen.
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