Rechtsprechung
| BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Außerordentliche Druckkündigung in der Form der Änderungskündigung aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen
- betriebsraete.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Außerordentliche Druckkündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 17.12.1993 - 6d Ca 682/93
- LAG Köln, 23.11.1994 - 7 Sa 252/94
- BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 82, 124
- BB 1996, 804
- DB 1996, 990
- NZA 1996, 581
Wird zitiert von ... (46)
- BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03
Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung
Das Bundesarbeitsgericht hält eine solche tarifliche Beschränkung des außerordentlichen Kündigungsrechts nicht für grundsätzlich unzulässig und unvereinbar mit § 626 BGB (31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - BAGE 82, 124, 132 = AP BGB § 626 Druckkündigung Nr. 13 = EzA BGB § 626 Druckkündigung Nr. 3; 25. Oktober 2001 - 2 AZR 216/00 - EzA BGB § 626 Änderungskündigung Nr. 2). - BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Außerordentliche Verdachtskündigung
aa) Zwar kann die konkrete Anwendung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs im Revisionsverfahren allein darauf überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Tatsachen, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteile vom 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - BAGE 81, 27, 32 = AP Nr. 25 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 2 der Gründe; vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - BAGE 82, 124, 133 f. = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Druckkündigung, zu II 4 der Gründe; jeweils zu § 626 BGB). - BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06
Verdachtskündigung
Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte kann im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter diese Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rspr. des Senats 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - BAGE 82, 124; 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177; 18. November 1999 - 2 AZR 743/98 -BAGE 93, 1).
- BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06
Außerordentliche Kündigung - Personalrat
Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte kann im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter diese Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rspr. Senat 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - BAGE 82, 124, zu II 4 der Gründe; 17. Juni 1998 - 2 AZR 599/97 -, zu II 2 b der Gründe; 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177, zu B II 1 der Gründe). - BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 216/00
Außerordentliche Änderungskündigung zur Tarifanpassung - Arbeitnehmer einer …
b) Eine solche tarifliche Beschränkung des außerordentlichen Kündigungsrechts ist nicht grundsätzlich unzulässig und unvereinbar mit § 626 BGB (Senat 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - BAGE 82, 124, 132).Da eine außerordentliche Kündigung aus betriebsbedingten Gründen ohnehin nur in Ausnahmefällen rechtlich zulässig ist, können die Tarifvertragsparteien eine Einschränkung auf bestimmte, fest umrissene Tatbestände zumindest dann vorsehen, wenn, wie in § 55 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT geschehen, eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung nicht völlig ausgeschlossen ist, sondern eine Änderung der bisherigen Arbeitsbedingungen ermöglicht wird, sofern eine Beschäftigung zu den bisherigen Vertragsbedingungen aus dienstlichen Gründen nachweisbar nicht möglich ist (Senat 31. Januar 1996 aaO).
Es muß daher ein wichtiger Grund zur Änderungskündigung vorliegen, wie er in der Rechtsprechung zu § 626 BGB beurteilt worden ist (Senat 31. Januar 1996 aaO).
Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte kann im Revisionsverfahren nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter diese Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für und gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rspr., vgl. ua. Senat 31. Januar 1996 aaO).
- LAG Hessen, 29.10.2010 - 19 Sa 275/10
Außerordentliche Änderungskündigung - personenbedingte Druckkündigung - …
Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Änderungskündigung setzt voraus, dass die alsbaldige Änderung der Arbeitsbedingungen des betreffenden Arbeitnehmers für den Arbeitgeber unabweisbar notwendig ist und die geänderten Bedingungen dem gekündigten Arbeitnehmer zumutbar sind (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 487/00 - EzA KSchG § 15 Nr. 54 zu II 2 d der Gründe; BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - BAGE 82, 124 = AP BGB § 626 Drückkündigung Nr. 13 = EzA BGB § 626 Drückkündigung Nr. 3 zu II 5 b der Gründe; BAG 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185 = AP KSchG 1969 § 15 Nr. 36 = EzA KSchG nF § 15 Nr. 36 zu B II 2 c der Gründe ).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht, welcher die Kammer folgt, kann eine Drucksituation unter den eben genannten Voraussetzungen geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung bei einem sogenannten unkündbaren Arbeitnehmer zu rechtfertigen ( BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - BAGE 82, 124 = AP BGB § 626 Drückkündigung Nr. 13 = EzA BGB § 626 Drückkündigung Nr. 3 zu II 5 b der Gründe) .
Fehlt es an einer objektiven Rechtfertigung der Drohung, kommt eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen in Betracht (BAG 26.Januar 1962 - 2 AZR 244/61 - BAGE 12, 220, 231 = AP Nr. 6 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG 18. September 1975 - 2 AZR 311/74 - BAGE 27, 263, 268 = AP Nr. 10 zu § 626 BGB Druckkündigung.; BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - AP Nr. 13 zu § 626 BGB Druckkündigung, unter II. 5. a) der Gründe) .
Nur dann, wenn diese Versuche des Arbeitgebers keinen Erfolg haben, die Belegschaft also beispielsweise ernsthaft die Zusammenarbeit mit dem betroffenen Arbeitnehmer verweigert, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein (BAG 19. Juni 1986 - 2 AZR 562/85 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, unter B. II. 2. a); BAG 4. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - AP Nr. 112 zu § 626 BGB Druckkündigung, unter II. 1.; BAG 31. Januar 1996, a. a. O., ebd.) .
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - BAGE 82, 124 = AP BGB § 626 Druckkündigung Nr. 13 = EzA BGB § 626 Druckkündigung Nr. 3 zu II 5 b der Gründe ) können autoritärer Führungsstil und mangelnde Fähigkeit zur Menschenführung bei einem sog. unkündbaren Arbeitnehmer eine außerordentliche personenbedingte (Änderungs-)Druckkündigung rechtfertigen.
- LAG Hessen, 19.10.2004 - 1 Sa 19/04
Fristlose Kündigung einer ungeeigneten Führungskraft
Es kann dahinstehen, ob die Kündigung der Beklagten als sog. Druckkündigung berechtigt war, so dass es auf die Frage, ob die Einschränkung der betriebsbedingten außerordentlichen Kündigung in § 55 Abs. 2 BAT verfassungsgemäß ist (so BAG, Urteil vom 31.01.1996- 2 AZR 158/95 -AP Nr. 13zu§ 626 BGB Druckkündigung, unter IL 5. c)), nicht ankommt.§§ 54, 55 Abs. 1 BAT sehen auch für ordentlich unkündbare Angestellte die Möglichkeit der "fristlosen" Kündigung aus wichtigen Gründen in der Person des Arbeitnehmers vor, wobei "fristlos" als "außerordentlich" zu verstehen ist (BAG, Urteil vom 31.01.1996, a.a.O., unter II. 3.).
Insoweit hat die Grundnorm des § 54 Abs. 1 BAT für die Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung keinen anderen Inhalt als § 626 Abs. 1 BGB (BAG, Urteil vom 31.01.1996, a.a.O., unter II. 4., ständige Rechtsprechung; BAGE 35, 185 = AP Nr. 17 zu § 72 a ArbGG Grundsatz).
Diese Tatsachen sind in die Komplexe Umgang mit Mitarbeiterinnen im Kindergarten unter dem Gesichtspunkt autoritärer, menschenverachtender Führungsstil, im Bereich Verhältnis zu den Eltern und deren Vertretern unter dem Gesichtspunkt Unfähigkeit zur Zusammenarbeit und zur sachlichen Kommunikation und bezüglich der Kinder unter Unfähigkeit zur sachgerechten Organisation des Kindergartens und zum Eingehen auf deren Belange einzuordnen (BAG, Urteil vom 31.01.1996, a.a.O., unter II. 5. a)).
Bei der mangelnden persönlichen Eignung handelt es sich um einen Dauertatbestand, bei dem der Kündigungsgrund ständig verwirklicht wird (BAG, Urteil vom 31.01.1996, a.a.O., unter II. 5. d)).
- BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98
Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen …
Die konkrete Anwendung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs kann im Revisionsverfahren ohnehin allein darauf überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Tatsachen, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (vgl. die ständige Rechtsprechung zu § 626 BGB, z. B. Senatsurteile vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - BAGE 82, 124, 133 f. = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Druckkündigung, zu II 4 der Gründe; vom 17. Juni 1998 - 2 AZR 599/97 - n.v., zu II 2 b der Gründe). - BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 616/99
Personalvertretung; Gruppenangelegenheiten; krankheitsbedingte außerordentliche …
Die Betriebs- oder Personalratsanhörung ist von der Rechtsprechung, ohne dies weiter zu problematisieren, auch bei einer außerordentlichen Kündigung unter Gewährung einer Auslauffrist gegenüber tariflich unkündbaren Arbeitnehmern stets nach den Vorschriften für eine außerordentliche Kündigung behandelt worden (Senat 9. September 1992 - 2 AZR 190/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 3 = EzA BGB § 626 nF Nr. 142; 21. November 1996 - 2 AZR 832/95 - BAGE 84, 370; 16. Januar 1997 - 2 AZR 57/96 - nv.; vgl. Urteil 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - BAGE 82, 124; wenn in dem Urteil vom 4. Februar 1993 - 2 AZR 469/92 - EzA BGB § 626 nF Nr. 144 erwogen worden ist, bei einem Widerspruch des Betriebsrats in derartigen Fällen einen Weiterbeschäftigungsanspruch analog § 102 Abs. 5 BetrVG zu gewähren, betrifft dies ein Sonderproblem). - BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00
Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme …
Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte kann im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter diese Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rspr., zB BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - BAGE 82, 124, 133 f.). - BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98
Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung
- LAG Hessen, 03.12.2009 - 19 Sa 275/10
- BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 207/05
Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 16.09.1999 - 2 ABR 68/98
Wiederholter Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur …
- BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- LAG Düsseldorf, 28.06.2000 - 12 Sa 851/99
Außerordentliche betriebsbedingte Druckkündigung - tarifliche Unkündbarkeit nach …
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 725/06
Verdachtskündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2004 - 11 Sa 23/04
Kündigung einer Wahlbewerberin
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 1067/06
Verdachtskündigung
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 1068/06
Verdachtskündigung
- LAG Hamm, 20.01.2011 - 15 Sa 20/10
Unwirksame außerordentliche verhaltensbedingte Druckkündigung wegen falscher …
- LAG Hessen, 08.09.2010 - 3 Sa 2008/09
Außerordentliche betriebsbedingte Druckkündigung - verhaltensbedingte Kündigung …
- LAG Düsseldorf, 12.03.2001 - 5 Sa 230/00
Betriebsübergang, Beschäftigungsantrag, Passivlegitimation des …
- LAG Düsseldorf, 21.08.2008 - 5 Sa 240/08
Fristlose Kündigung wegen Drohungen oder doch erst Abmahnung?
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2012 - 9 Sa 177/12
Außerordentliche Kündigung eines tariflich unkündbaren Arbeitnehmers wegen …
- BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 542/03
Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch
- LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - außerordentliche Kündigung …
- ArbG Freiburg, 29.11.2004 - 1 Ca 87/04
Außerordentliche Druckkündigung: Verhaltens-, personen- und betriebsbedingte …
- LAG Niedersachsen, 18.03.2005 - 10 Sa 405/04
Außerordentliche Änderungskündigung - ordentliche Unkündbarkeit - …
- BAG, 26.06.1997 - 2 AZR 502/96
- LAG Hessen, 15.02.2011 - 13 Sa 1460/10
Verdachtskündigung - Kündigungsverzicht durch Abmahnung - Annahmeverzugslohn - …
- LAG Köln, 26.04.2002 - 4 Sa 975/01
Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung
- LAG Hamm, 27.08.2002 - 19 (11) Sa 1167/01
Schlecht-/Minderleistung; Ermittlung des Normalleistungswerts eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 627/11
Unwirksame Formularklausel zu einseitiger Ersetzung in Bezug genommener …
- LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11
Annahmeverzug - Böswilliges Unterlassen von Erwerb
- LAG Hessen, 27.06.2012 - 2 Sa 578/11
- LG München I, 15.10.2010 - 5 HKO 2122/09
Urkundenprozess: Vergütungsansprüche aus einem Vorstandsdienstvertrag; …
- LAG Düsseldorf, 12.09.2000 - 3 (8) Sa 641/00
Änderungskündigung: soziale Rechtsfertigung bei beabsichtigter Senkung der …
- LAG Hessen, 08.12.2009 - 1 Sa 394/09
Führungsverhalten einer Kindergartenleiterin - Vertragsverstoß - mangelnde …
- LAG Niedersachsen, 27.04.2001 - 16 Sa 2125/00
- ArbG Wuppertal, 13.12.2007 - 1 Ca 1469/07
Fristlose Kündigung; Druckkündigung
- OLG München, 21.09.2011 - 7 U 4957/10
Statthaftigkeit des Urkundsprozesses
- LAG Berlin, 07.12.1999 - 3 Sa 1021/99
- OLG München, 21.09.2011 - 7 U 4956/10
Statthaftigkeit des Urkundsprozesses
- LAG Baden-Württemberg, 19.10.2001 - 5 Sa 24/01
Altersteilzeit und Blockmodell und Änderungskündigung
- ArbG Cottbus, 01.07.2010 - 3 Ca 1817/09
