Rechtsprechung
   BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz wegen Nichtbestehens von Erneuerungschecks - Prüfung anderweitiger Einsatzmöglichkeiten des Piloten

  • betriebsraete.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 82, 139
  • NJW 1996, 3366 (Ls.)
  • BB 1996, 1336
  • DB 1996, 1629
  • NZA 1996, 819



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Wird zitiert von ... (20)  

  • BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 459/99  

    Kündigung eines Co-Piloten wegen Nichtbestehens der Überprüfungsflüge

    Diese kann der Pilot anrufen, wenn ihm das Luftfahrtbundesamt die Verlängerung bzw. Erneuerung seiner Erlaubnis wegen des Ergebnisses der Überprüfung versagt (teilweise Aufgabe der Rechtsprechung Senat 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - BAGE 82, 139).

    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht davon aus, daß dem Kläger damit das Erbringen seiner vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung rechtlich unmöglich geworden war und daß dieser personenbedingte Umstand an sich geeignet war, eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial zu rechtfertigen, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung weder mit einer Erneuerung der Erlaubnis in absehbarer Zeit zu rechnen noch eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen möglich war (vgl. BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - BAGE 82, 139, 148 f.).

    Es handelt sich hierbei um Gutachten von der Erlaubnisbehörde verwaltungsrechtlich anerkannter, den Weisungen des Arbeitgebers insoweit nicht unterliegender Prüfungssachverständiger, die nur unselbständiger Bestandteil der noch zu treffenden Verwaltungsentscheidung über die Verlängerung bzw. Erneuerung der Fluglizenz sind (BAG 31. Januar 1996 aaO, 150; VG Braunschweig 23. März 1994 - 10 A 10239/93 - Hofmann/Grabherr LuftVG § 4 Rn. 33; vgl. auch zur fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung VGH Baden-Württemberg 25. September 1997 - 8 S 907/97 - NZV 1998, 87).

    Soweit der Senat im Urteil vom 31. Januar 1996 (aaO, 154 f.) eine abweichende Auffassung vertreten hat, gibt er sie auf, wobei offen bleiben kann, wie die Rechtslage bei den gemäß § 42 Abs. 3 LuftBO durchzuführenden, nicht zugleich der Verlängerung bzw. Erneuerung der Lizenz dienenden Überprüfungsflügen wäre.

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06  

    Außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis

    b) Es ist allgemein anerkannt, dass der Verlust einer Fahrerlaubnis bei einem Kraftfahrer einen personenbedingten Grund zur Kündigung - und sogar einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung - darstellen kann (vgl. insbesondere BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 630/76 - BAGE 30, 309; 25. April 1996 - 2 AZR 74/95 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 18 EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 14; 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - BAGE 82, 139; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1207; KR-Griebeling 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 293).
  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97  

    Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der

    Der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt aber, ob bei der Auslegung dieser Verträge und Willenserklärungen die Rechtsvorschriften über die Auslegung (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff nicht vollständig verwertet wurde oder ob eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (ständige Rechtssprechung, vgl. zuletzt BAG Urteil vom 11. März 1998 - 2 AZR 287/97 -, zur Veröffentlichung vorgesehen und Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - BAGE 82, 139 = AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 73 Rz 16, m.w.N.).
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  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96  

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem

    Insoweit geht es um die Auslegung eines Individualvertrags, die grundsätzlich dem Tatsachengericht obliegt und revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden kann, ob sie mit Denkgesetzen oder mit dem Wortlaut vereinbar ist und ob wesentlicher Auslegungsstoff außer acht gelassen wurde (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu II 1 b aa der Gründe, m.w.N., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Hessen, 30.04.1999 - 13 Sa 1414/96  
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  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 211/04  

    Ordentliche personenbedingte Kündigung - Ersatzruhetag

    Dementsprechend kann eine ordentliche Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers gerechtfertigt sein, wenn für den Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverbot besteht (BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - BAGE 82, 139: Verlust der Fluglizenz; 7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 14 Personenbedingte Kündigung = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 8: Fehlen der Arbeitserlaubnis; 26. Januar 1989 - 2 AZR 318/88 - RzK I 5h Nr. 8: luftfahrtrechtliches Beschäftigungsverbot; 11. Dezember 1987 - 7 AZR 709/85 - RzK I 5h Nr. 4: Fehlen der schulaufsichtsrechtlichen Genehmigung; ArbG Kaiserslautern 22. November 1984 - 5 Ca 139/84 - ARST 1986, 170: seuchenrechtliches Beschäftigungsverbot; Stahlhacke/Vossen/Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1207; HaKo-Gallner 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 467; KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 290 - 293; APS-Dörner Kündigungsrecht 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 245 ff; allgem.
  • BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 74/95  

    Personenbedingte Kündigung; Entziehung einer betrieblichen Fahrerlaubnis

    Zwar ist anerkannt, daß bei einem Kraftfahrer der Verlust der Fahrerlaubnis einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen kann (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 630/76 - BAGE 30, 309 = AP Nr. 70 zu § 626 BGB; zum Verlust der Fluglizenz eines Piloten vgl. BAG Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Beruht der Wegfall einer für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers erforderlichen Fahrerlaubnis auf einer Prüfungsentscheidung, so erfordert die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes die Überprüfung dieser Entscheidung durch die Arbeitsgerichte im Falle erheblicher Einwendungen des geprüften Arbeitnehmers (vgl. zur Fluglizenz eingehend Senatsurteil vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - aaO).

    Abgesehen davon kann allein der Verlust der Fahrerlaubnis regelmäßig die ordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen noch nicht rechtfertigen; es ist vielmehr zu berücksichtigen, inwieweit im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung mit der Erteilung einer neuen Erlaubnis in absehbarer Zeit zu rechnen ist und/oder ob nicht bei Fehlen einer Erlaubnis eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen möglich ist (Senatsurteil vom 31. Januar 1996, aaO, m.w.N.).

  • BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 460/99  

    KSchG § 1 § 4 § 6 § 7; BGB § 162; LuftVG § 4 Abs. 1; LuftPersV

    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht davon aus, dass dem Kläger damit das Erbringen seiner vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung rechtlich unmöglich geworden war und dass dieser personenbedingte Umstand an sich geeignet war, eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial zu rechtfertigen, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung weder mit einer Erneuerung der Erlaubnis in absehbarer Zeit zu rechnen noch eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen möglich war (vgl. BAG, 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 -, BAGE 82, 139, 148 f.).

    Es handelt sich hierbei um Gutachten von der Erlaubnisbehörde verwaltungsrechtlich anerkannter, den Weisungen des Arbeitgebers insoweit nicht unterliegender Prüfungssachverständiger, die nur unselbständiger Bestandteil der noch zu treffenden Verwaltungsentscheidung über die Verlängerung bzw. Erneuerung der Fluglizenz sind (BAG, 31. Januar 1996, aaO., 150; VG Braunschweig, 23. März 1994 - 10 A 10239/93 - Hofmann/Grabherr, LuftVG , § 4 Rdn. 33; vgl. auch zur fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung VGH Baden-Württemberg, 25. September 1997 - 8, S. 907/97 -, NZV 1998, 87).

    So weit der Senat im Urteil vom 31. Januar 1996 (aaO., 154 f.) eine abweichende Auffassung vertreten hat, gibt er sie auf, wobei offen bleiben kann, wie die Rechtslage bei den gemäß § 42 Abs. 3 LuftBO durchzuführenden, nicht zugleich der Verlängerung bzw. Erneuerung der Lizenz dienenden Überprüfungsflüge wäre.

  • LAG Köln, 11.01.2008 - 11 Sa 973/07  

    Wiederholungskündigung; Außerordentliche personenbedingte Kündigung wegen des

    Der Entzug eines für die Tätigkeit des Arbeitnehmers erforderlichen Führerscheins ist an sich geeignet, eine außerordentliche personenbedingte Kündigung zu rechtfertigen (vgl. BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 459/99 - AP § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung Nr. 23; 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 13).

    Denkbar ist, dass der Arbeitnehmer mit anderen Arbeiten betraut wird oder bei Fehlen einer Beschäftigungsmöglichkeit ohne Fortzahlung der Bezüge von der Arbeitspflicht suspendiert wird (BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 459/99 - AP § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung Nr. 23; 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 13; vgl. auch zu einer Aufenthaltserlaubnis für das Befristungsrecht BAG 12. Januar 2000 - 7 AZR 863/98 - EzA § 620 BGB Nr. 169 ).

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 287/97  

    Fristlose Kündigung gegenüber einer Prokuristin (Mitgesellschafterin) wegen

    Diese kann der Senat, da es nicht um eine für eine Vielzahl von Fällen bestimmte typische Vertragsklausel geht, nur darauf überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht die einschlägigen Rechtsvorschriften über die Auslegung (§§ 133, 157 BGB) nicht richtig angewandt hat, ob es dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und ob es wesentlichen Auslegungsstoff außer Acht gelassen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu II 1 b aa der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 73 Rz 16, m.w.N.).
  • LAG Köln, 22.06.2007 - 11 Sa 65/07  

    Fristlose Kündigung wegen Entgegennahme rechtsgrundloser, arbeitgeberseitiger

  • BAG, 20.07.2000 - 6 AZR 164/99  

    Zulage: persönliche kindergeldbezogene Zulage für nach dem 31.12.1999 geborene

  • LAG München, 05.04.2006 - 10 Sa 1000/05  

    Altersversorgung, betriebliche - Anforderungen für Zusage einer beamtenähnlichen

  • BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 579/98  
  • LAG Hamm, 05.10.2006 - 15 Sa 1070/06  

    Auslegung des Arbeitsvertrages; Unklarheitenregelung

  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 496/97  

    Annahmeverzug des Arbeitgebers bei ordentlicher Kündigung mit unzutreffender

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - 3 Sa 595/11  

    Außerordentliche Kündigung eines Gutsverwalters bei eigenmächtiger Anschaffung

  • BAG, 22.10.1997 - 10 AZR 807/96  
  • ArbG Cottbus, 24.01.2007 - 7 Ca 1594/06  

    Personenbedingte Kündigung nach nicht bestandener innerbetrieblicher

  • ArbG Cottbus, 09.12.2008 - 6 Ca 1607/07  
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