Rechtsprechung
   BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05   

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

  • Betriebs-Berater

    Auswirkungen einer Verschmelzung auf die Betriebsrentenanpassung

  • openjur.de

    Betriebsrentenanpassung; wirtschaftliche Lage; Verschmelzung

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  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebsrentenanpassung bei Verschmelzung - Kriterien für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des neuen Unternehmens

  • NWB SteuerXpert START
  • RA Kotz

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrentenrecht - Betriebsrentenanpassung; wirtschaftliche Lage, Verschmelzung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Betriebsrentenanpassung nach Verschmelzung

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Betriebsrentenanpassung bei Verschmelzung

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Betriebsrentenanpassung nach einer Fusion

  • 123recht.net (Pressemeldung, 31.7.2007)

    Fusion kann zu höherer Betriebsrente führen // Rentner profitieren von stärkerer Ertragskraft

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  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Betriebsrentenanpassung nach einer Fusion

  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Fusionen haben keine Auswirkungen auf Kriterien für Betriebsrentenanpassungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fusion: Kriterien für Betriebsrentenanpassung ändern sich nicht

  • faktenundtipps.de (Kurzinformation)

    Höhere Betriebsrente nach einer Fusion möglich

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 31.07.2007, Az.: 3 AZR 810/05 (Betriebsrentenanpassung)" von RA Axel Braun, FAArbR, original erschienen in: ArbRB 2008 Heft 2.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 123, 319
  • ZIP 2007, 2372
  • MDR 2008, 213
  • VersR 2008, 1419
  • BB 2008, 58
  • DB 2008, 135
  • JR 2008, 439



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Wird zitiert von ... (52)  

  • LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 280/09  

    Anpassung der Betriebsrente eines regionalen Energieversorgungsunternehmens;

    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - BAGE 116, 285; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Dabei ist auf die Indexwerte der Monate abzustellen, die dem erstmaligen Rentenbezug und dem Anpassungsstichtag vorausgehen (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    aa) Für die Erfüllung der Anpassungsprüfungspflicht für Zeiträume vor dem 1. Januar 2003 kommt es gemäß §§ 16 Abs. 2 Nr. 1, 30c Abs. 4 BetrAVG auf den Preisindex für die Lebenshaltung von 4-Personen-Haushalten von Arbeitern und Angestellten mit mittleren Einkommen an, für die Zeit danach auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65 Rn. 13).

    Die Kaufkraft der Betriebsrenten soll erhalten werden, soweit es die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers erlaubt (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn er annehmen darf, es werde ihm mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens aufzubringen (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65; BAG 23.10.1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246).

    Beurteilungsgrundlage für die langfristig zum Anpassungsstichtag zu erstellende Prognose ist die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens vor dem Anpassungsstichtag, soweit daraus Schlüsse für die weitere Entwicklung des Unternehmens gezogen werden können (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    bb) Der Arbeitgeber hat darzulegen und zu beweisen, dass seine Anpassungsentscheidung billigem Ermessen entspricht und sich in den Grenzen des § 16 BetrAVG hält (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Dieser Grundsatz gilt vor allem dann, wenn es auf die besonderen Interessen einer Partei oder deren Vermögensverhältnisse ankommt (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Auch die wirtschaftlichen Daten aus der Zeit nach dem Anpassungsstichtag können die Darlegungs- und Beweislast beeinflussen (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43).

    Je günstiger die weitere wirtschaftliche Entwicklung ausfällt und je schneller die Besserung eintritt, desto genauer und sorgfältiger muss der Arbeitgeber vortragen, dass seine frühere negative Einschätzung trotzdem nicht zu beanstanden ist (BAG 25.04.2006 - 3 AZR 50/05 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 49; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Aus § 16 Abs. 4 Satz 1 BetrAVG lässt sich eine Veränderung des Prüfungszeitraums nicht entnehmen (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65; BAG 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 43).

  • LAG Hamm, 16.06.2009 - 9 Sa 280/09  

    Anpassung der Betriebsrente eines regionalen Energieversorgungsunternehmens;

    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - BAGE 116, 285; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Dabei ist auf die Indexwerte der Monate abzustellen, die dem erstmaligen Rentenbezug und dem Anpassungsstichtag vorausgehen (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    aa) Für die Erfüllung der Anpassungsprüfungspflicht für Zeiträume vor dem 1. Januar 2003 kommt es gemäß §§ 16 Abs. 2 Nr. 1, 30c Abs. 4 BetrAVG auf den Preisindex für die Lebenshaltung von 4-Personen-Haushalten von Arbeitern und Angestellten mit mittleren Einkommen an, für die Zeit danach auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65 Rn. 13).

    Die Kaufkraft der Betriebsrenten soll erhalten werden, soweit es die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers erlaubt (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn er annehmen darf, es werde ihm mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens aufzubringen (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65; BAG 23.10.1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246).

    Beurteilungsgrundlage für die langfristig zum Anpassungsstichtag zu erstellende Prognose ist die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens vor dem Anpassungsstichtag, soweit daraus Schlüsse für die weitere Entwicklung des Unternehmens gezogen werden können (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    bb) Der Arbeitgeber hat darzulegen und zu beweisen, dass seine Anpassungsentscheidung billigem Ermessen entspricht und sich in den Grenzen des § 16 BetrAVG hält (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Dieser Grundsatz gilt vor allem dann, wenn es auf die besonderen Interessen einer Partei oder deren Vermögensverhältnisse ankommt (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Auch die wirtschaftlichen Daten aus der Zeit nach dem Anpassungsstichtag können die Darlegungs- und Beweislast beeinflussen (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43).

    Je günstiger die weitere wirtschaftliche Entwicklung ausfällt und je schneller die Besserung eintritt, desto genauer und sorgfältiger muss der Arbeitgeber vortragen, dass seine frühere negative Einschätzung trotzdem nicht zu beanstanden ist (BAG 25.04.2006 - 3 AZR 50/05 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 49; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Aus § 16 Abs. 4 Satz 1 BetrAVG lässt sich eine Veränderung des Prüfungszeitraums nicht entnehmen (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65; BAG 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 43).

  • ArbG Köln, 19.09.2008 - 1 Ca 3189/08  
    Da der Versorgungsempfänger die Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch das Gericht überprüfen lassen kann, kommt er mit der Angabe des anspruchsbegründenden Sachverhalts und eines Mindestwertes, um den seine bisherige monatliche Betriebsrente zu erhöhen ist, wie dies der Kläger getan hat, dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nach (vgl. BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 810/05, AP Nr. 65 zu § 16 BetrAVG, zu I. der Gründe).

    In entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 2 und 3 BGB haben die Gerichte für Arbeitssachen zu überprüfen, ob der Arbeitgeber bei seiner Anpassungsentscheidung den ihm eingeräumten Ermessensspielraum überschritten hat (siehe etwas BAG, Urteil vom 23.04.1985 - 3 AZR 156/83, AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II. 1. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 30.08.2005 - 3 AZR 395/04, AP Nr. 56 zu § 16 BetrAVG, zu II. der Gründe; BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 810/05, AP Nr. 65 zu § 16 BetrAVG, zu II. 1. der Gründe).

    Schuldner eines etwaigen Anspruchs auf Anpassung der Betriebsrente des Klägers ist nach § 16 Abs. 1 BetrAVG die Beklagte als ehemalige Arbeitgeberin, so dass es auf ihre wirtschaftliche Lage als Anpassungsschuldnerin ankommt (vgl. BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 810/05, AP Nr. 65 zu § 16 BetrAVG, zu II. 2. und 3. der Gründe).

    Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn er annehmen darf, es werde ihm mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmens aufzubringen (BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 810/05, AP Nr. 65 zu § 16 BetrAVG, zu II. 5. der Gründe m.w. Nachw.).

    Beurteilungsgrundlage für die langfristig zum Anpassungsstichtag zu erstellende Prognose ist die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens vor dem Anpassungsstichtag, soweit daraus Schlüsse für die weitere Entwicklung des Unternehmens gezogen werden können (BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 810/05, AP Nr. 65 zu § 16 BetrAVG, zu II. 5. der Gründe m.w. Nachw.).

    Für eine einigermaßen zuverlässige Prognose muss die bisherige Entwicklung über einen längeren repräsentativen Zeitraum von regelmäßig mindestens drei Jahren ausgewertet werden (BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 810/05, AP Nr. 65 zu § 16 BetrAVG, zu II. 5. der Gründe m.w. Nachw.).

    Auf vorhersehbare tatsächliche Entwicklungen kann es bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage dagegen auch dann ankommen, wenn sich diese bis zum Anpassungsstichtag nicht ausgewirkt haben (BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 810/05, AP Nr. 65 zu § 16 BetrAVG, zu II. 5. der Gründe).

    Die Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich auf alle die Anpassungsentscheidung beeinflussenden Umstände (siehe etwa BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 810/05, AP Nr. 65 zu § 16 BetrAVG, zu II. 6. der Gründe m.w. Nachw.).

    Dieser Grundsatz gilt vor allem dann, wenn es auf die besonderen Interessen einer Partei oder deren Vermögensverhältnisse ankommt (BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 810/05, AP Nr. 65 zu § 16 BetrAVG, zu II. 6. der Gründe m.w. Nachw.).

    Die wirtschaftlichen Daten aus der Zeit nach dem Anpassungsstichtag können die Darlegungs- und Beweislast beeinflussen (BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 810/05, AP Nr. 65 zu § 16 BetrAVG, zu II. 6. der Gründe m.w. Nachw.).

    Je günstiger die weitere wirtschaftliche Entwicklung ausfällt und je schneller die Besserung eintritt, desto genauer und sorgfältiger muss der Arbeitgeber vortragen, dass seine frühere negative Entwicklung trotzdem nicht zu beanstanden ist (BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 810/05, AP Nr. 65 zu § 16 BetrAVG, zu II. 6. der Gründe m.w. Nachw.).

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  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 727/07  

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Jedenfalls mit der Angabe des anspruchsbegründenden Sachverhalts und eines Mindestbetrags ist das Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erfüllt (vgl. BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 11, BAGE 123, 319).
  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08  

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Für eine zuverlässige Prognose muss die bisherige Entwicklung über einen längeren repräsentativen Zeitraum von in der Regel mindestens drei Jahren ausgewertet werden (vgl. BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20 mwN, BAGE 123, 319).

    Voraussetzung für die Berücksichtigung der späteren Entwicklung bei der zum Anpassungsstichtag zu erstellenden Prognose ist jedoch, dass die Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens zum Anpassungsstichtag bereits vorhersehbar waren (vgl. BAG 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 81, 167; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 b der Gründe, BAGE 105, 72; 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, BAGE 123, 319).

    Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn der Arbeitgeber annehmen darf, dass es ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 83, 1; 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, BAGE 123, 319; 10. Februar 2009 - 3 AZR 727/07 - Rn. 13, BAGE 129, 292).

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 502/08  

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Rentner- oder

    Für eine zuverlässige Prognose muss die bisherige Entwicklung über einen längeren repräsentativen Zeitraum von in der Regel mindestens drei Jahren ausgewertet werden (vgl. BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20 mwN, BAGE 123, 319) .

    Voraussetzung für die Berücksichtigung der späteren Entwicklung bei der zum Anpassungsstichtag zu erstellenden Prognose ist jedoch, dass die Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens zum Anpassungsstichtag bereits vorhersehbar waren (vgl. BAG 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 81, 167; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 b der Gründe, BAGE 105, 72; 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, BAGE 123, 319) .

    Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn der Arbeitgeber annehmen darf, dass es ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 83, 1; 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, BAGE 123, 319; 10. Februar 2009 - 3 AZR 727/07 - Rn. 13, BAGE 129, 292) .

  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - 3 Sa 65/09  

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum für die Ermittlung des

    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP Nr. 65 zu § 16 BetrAVG; 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - AP Nr. 56 zu § 16 BetrAVG).

    Die Handhabbarkeit wird insbesondere dadurch gewährleistet, dass die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Bündelung aller in einem Unternehmen anfallenden Prüfungstermine zu einem Jahrestermin, beziehungsweise sogar zu einem einheitlichen Anpassungsstichtag im 3-Jahres-Zeitraum zulässt (BAG 30.08.2005, aaO, Rn. 19 f.; 31.07.2007, aaO, Rn. 19).

    Dies steht nicht zur Disposition des Arbeitgebers (BAG 31.07.2007 aaO, Rn. 16).

    Bei der Berechnung des Anpassungsbedarfs ist auf die Indexwerte der Monate abzustellen, die dem erstmaligen Rentenbezug und dem Anpassungsstichtag vorausgehen (BAG 31.07.2007 aaO, Rn. 13).

    aa) Für die Erfüllung der Anpassungsprüfungspflicht für den Zeitraum vom dem 01. Januar 2003 kommt es gemäß §§ 16 Abs. 2 Nr. 1, 30c Abs. 4 BetrAVG auf den Preisindex für die Lebenshaltung von 4-Personen-Haushalten von Arbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen an, für die Zeit danach auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland (BAG 31.07.2007 aaO; LAG Hamm 16.06.2009 - 9 Sa 280/09 - LAG Baden-Württemberg 26.03.2010 - 7 Sa 68/09 - mwN).

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08  

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

    Für eine zuverlässige Prognose muss die bisherige Entwicklung über einen längeren repräsentativen Zeitraum von in der Regel mindestens drei Jahren ausgewertet werden (vgl. BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20 mwN, BAGE 123, 319).

    Voraussetzung für die Berücksichtigung der künftigen Entwicklung bei der zum Anpassungsstichtag zu erstellenden Prognose ist jedoch, dass die Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens am Anpassungsstichtag bereits vorhersehbar waren (vgl. BAG 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 81, 167; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, aaO; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 b der Gründe, BAGE 105, 72; 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, aaO).

    Dementsprechend kann die erst nach dem Anpassungsstichtag wirksam werdende Verschmelzung des Versorgungsschuldners mit einem anderen Unternehmen nur dann Auswirkungen auf die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Versorgungsschuldners haben, wenn zumindest die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen für die Verschmelzung innerhalb des für die Prognose maßgeblichen repräsentativen Zeitraums geschaffen wurden und mit großer Wahrscheinlichkeit mit der Eintragung in das Handelsregister gerechnet werden konnte (BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 23, aaO).

    Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber annehmen darf, dass es ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 83, 1; 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, BAGE 123, 319; 10. Februar 2009 - 3 AZR 727/07 - Rn. 13, BAGE 129, 292).

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09  

    Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Arbeitgeber annehmen darf, dass es ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen (vgl. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 83, 1; 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20, BAGE 123, 319; 10. Februar 2009 - 3 AZR 727/07 - Rn. 13, BAGE 129, 292).

    c) Anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 16 BetrAVG, wonach für eine zuverlässige Prognose zur wirtschaftlichen Belastbarkeit die bisherige Entwicklung über einen längeren repräsentativen Zeitraum von in der Regel mindestens drei Jahren auszuwerten ist (vgl. 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20 mwN, BAGE 123, 319), muss der Arbeitgeber im Unterrichtungsschreiben daher die sich aus den Bilanzen der letzten drei Jahre ergebenden Daten zum Eigenkapital und zur Berechnung der Eigenkapitalverzinsung für jedes zur Prognoseerstellung angezogene Jahr angeben.

    Für eine zuverlässige Prognose muss die bisherige Entwicklung über einen längeren repräsentativen Zeitraum von in der Regel mindestens drei Jahren ausgewertet werden (vgl. BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 20 mwN, BAGE 123, 319).

    Zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs für Zeiträume vor dem 1. Januar 2003 ist nach § 30c Abs. 4 BetrAVG iVm. § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG auf den Preisindex für die Lebenshaltung von 4-Personen-Haushalten von Arbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen abzustellen (BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 13, BAGE 123, 319), für Zeiträume danach kommt es auf den Verbraucherpreisindex an.

  • LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 751/12  

    Altersversorgung Anpassungsprüfung, Nettolohnentwicklung, reallohnbezogene

    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - BAGE 116, 285; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Der Arbeitgeber hat darzulegen und zu beweisen, dass seine Anpassungsentscheidung im Ergebnis billigem Ermessen entspricht und sich in den Grenzen des § 16 BetrAVG hält (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Der Prüfungszeitraum steht gerade nicht zur Disposition des Arbeitgebers (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 Rn. 29 f.; BAG Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 3 AZN 932/10 - Rn. 9; BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 16).

    aa) Es ist auf die Indexwerte der Monate abzustellen, die dem erstmaligen Rentenbezug und dem Anpassungsstichtag vorausgehen (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11, Rn. 46; BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

  • LAG Niedersachsen, 28.03.2008 - 10 Sa 1321/07  
  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 733/09  

    Betriebliche Altersversorgung; Unterbliebene Anpassung der Betriebsrente;

  • LAG Hamm, 03.02.2009 - 4 Sa 972/08  

    Betriebsrente; Anpassung; Garantieanpassung; Prognoseentscheidung

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11  

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09  

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 503/08  

    Betriebsrentenanpassung durch Abwicklungs- oder Rentnergesellschaft; Hinreichende

  • BAG, 27.03.2012 - 3 AZR 218/10  

    Betriebsrente - Anpassungsprüfung

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 814/07  

    Abfindung der im Insolvenzverfahren erdienten Anwartschaften

  • LAG Niedersachsen, 28.07.2011 - 4 Sa 129/11  

    Anpassung der Betriebsrente bei Verschmelzung zweier Unternehmen im

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 525/09  

    Betriebsrentenanpassung; Ermittlung des Kaufkraftverlusts; Grenzen des billigen

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 289/10  

    Berechnung einer Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente

  • ArbG Düsseldorf, 03.11.2008 - 2 Ca 4794/08  

    Verschmelzung, Anpassungsprüfung

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09  

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 528/09  

    Betriebsrentenanpassung; Ermittlung des Kaufkraftverlusts; Grenzen des billigen

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 529/09  

    Betriebsrentenanpassung; Ermittlung des Kaufkraftverlusts; Grenzen des billigen

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 539/09  

    Betriebsrentenanpassung; Ermittlung des Kaufkraftverlusts; Grenzen des billigen

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 587/09  

    Betriebsrentenanpassung; Ermittlung des Kaufkraftverlusts; Grenzen des billigen

  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 903/07  

    Antragsmodifizierung in der Berufungsinstanz - Auslegung einer Protokollnotiz der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2009 - 5 Sa 86/08  

    Entschädigung wegen Mobbings - Persönlichkeitsrechtsverletzung - Fürsorgepflicht

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 197/12  

    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

  • LAG Niedersachsen, 14.12.2010 - 3 Sa 1188/09  

    Anpassung der Betriebsrente - reallohnbezogene Obergrenze

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 540/09  
  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 1476/11  

    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 28/12  

    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 29/12  

    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 31/12  

    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 89/12  

    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 867/07  

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

  • LAG Köln, 03.07.2009 - 11 Sa 751/08  

    Anpassung betrieblicher Altersversorgung; Rentnergesellschaft

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.03.2012 - 7 Sa 1948/11  

    Anpassung der Betriebsrente eines Bankangestellten in Krisenzeiten; unbegründete

  • LAG Köln, 25.11.2010 - 13 Sa 1379/08  

    Anpassung der Betriebsrente bei wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit; unbegründete

  • LAG München, 10.05.2011 - 6 Sa 107/11  

    Betriebsrentenanpassung

  • LAG Köln, 20.01.2011 - 13 Sa 611/10  

    Berücksichtigung von Eigenkapitalverlusten bei der Betriebsrentenanpassung;

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - 7 Sa 68/09  

    Betriebsrentenanpassung - Anpassungsstichtag

  • LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1738/07  

    Betriebsrente; Anpassungsverpflichtung; Abwicklungsgesellschaft;

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2009 - 5 Sa 112/08  

    Einzelfallentscheidung zur Entschädigung wegen Mobbings

  • LAG Düsseldorf, 23.02.2010 - 17 Sa 783/09  

    Ermittlung des Anpassungsbedarfs bei der Betriebsrente

  • LAG Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 21 TaBV 7/09  

    Anpassung einer Versorgungsordnung; Beurteilung der wirtschaftliche Lage des

  • LAG Hamm, 23.08.2011 - 9 Sa 833/11  

    Anpassung der Betriebsrente; Zahlungsklage des Betriebsrentners bei Verkennung

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11  

    Betriebsrente, Anpassung, Prüfungszeitraum (dreijähriger), Obergrenze,

  • LAG Köln, 01.12.2011 - 7 Sa 89/11  

    Betriebsrentenanpassung; Teuerungsausgleich; Eigenkapitalverzinsung;

  • LAG Köln, 01.12.2011 - 7 Sa 88/11  

    Betriebsrentenanpassung; Teuerungsausgleich; Eigenkapitalverzinsung;

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